Bundesrat Stenographisches Protokoll 713. Sitzung / Seite 112

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Wort ergreifen darf, und zwar zu einem spannenden Thema, wenn man die Hinter­gründe ein bisschen beleuchtet, hingegen zu einem weniger spannenden Thema, wenn man nur darauf achtet, dass es hiebei um die Rechtsschutznormen für Vergaben im Unterschwellenbereich geht. Letzteres ist wieder einmal ein Wort, wie es die Juris­ten gerne erfinden. – Es geht im Grunde um kleine und mittlere Aufträge an kleine und mittlere Unternehmen.

Ich habe mich bisher noch nicht zu Wort gemeldet, aber sehr viel zugehört und heute auch einiges gelernt. Von Herrn Kollegen Schennach habe ich heute gelernt – ich darf das mit ein bisschen Humor sagen –, dass die eigentlichen Arbeitsplatzschaffenden die Gemeinden sind. – Folglich werden wir jetzt bei uns in der Steiermark alle Manager und Unternehmer bitten, von ihren Posten zurückzutreten, und werden Bezirksräte und Bürgermeister bei uns anstellen! – So viel zu Punkt eins.

Punkt zwei – das ist wirklich ein Punkt, der mir persönlich sehr wichtig ist, das darf ich bei meiner ersten Rede auch gleich sagen –: Die Arbeitsplätze werden bei uns von unternehmerischen Menschen geschaffen. Die Arbeitsplätze werden von Managern geschaffen, und sie werden von tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschaffen und gehalten – und von sonst niemandem! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Es ist dies nicht als persönliche Kritik gemeint! Das ist Einstellungssache!

Zweiter Punkt: Was wir heute auch gehört haben, war – Herr Kollege Schimböck, Sie haben das, glaube ich, gesagt –, dass es jetzt einen Rechtsschutz für diesen Unter­schwellenbereich gibt. Das sind die Aufträge unter 5 Millionen €, wenn es sich um Bau­angelegenheiten handelt, beziehungsweise unter 200 000 €, wenn es sich um Liefer- und Dienstleistungsverträge handelt. Das sind schon Beträge, die für Klein- und Mittel­betriebe sehr interessant sind.

Der Rechtsschutz hat bisher bereits bestanden, nur: Die einzige Möglichkeit für einen Unternehmer oder für ein Unternehmen, wenn es geglaubt hat, dass es zu Unregelmä­ßigkeiten im Verfahren gekommen ist, war, die ordentlichen Gerichte anzurufen. Das ist der Unterschied; es war nicht so, dass bisher kein Rechtsschutz bestanden hätte. Diese ordentlichen Gerichte haben – und das war auch immer wieder die Aussage be­ziehungsweise das Anliegen der Wirtschaft – zu lange gearbeitet, die Verfahren waren kostenintensiv. Deswegen habe ich die Aussage nicht richtig verstanden – oder habe ich die Aussage vielleicht falsch verstanden –, wenn es geheißen hat, dass es jetzt teurer geworden sei. Es ist günstiger geworden! Die Beträge bewegen sich zwischen 200 € und 5 000 €. Dass Rechtsanwälte Geld kosten, ist eine klare Sache; das ist aber, glaube ich, nicht durch ein Gesetz zu regeln.

Wie gesagt, die ordentlichen Gerichte sind jetzt nicht mehr anzurufen. Auch bei diesen geringeren, bei kleineren und mittleren Aufträgen ist jetzt das Bundesvergabeamt zu­ständig. Es sind aber – und deswegen habe ich gemeint: wenn man hinter den Bericht schaut – auch noch ein paar andere Punkte sehr wichtig. In dem am 1.9.2002 in Kraft getretenen Bundesvergabegesetz ist nicht nur diese Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit im Bundesvergabeamt durchgesetzt worden, sondern es kam auch zu anderen we­sentlichen Verbesserungen:

Die Veröffentlichungspflicht der Entscheidungen war immer eine Forderung der Wirt­schaft, weil gerade mittlere und kleinere Unternehmen wissen müssen: Wer war Best­bieter, und warum ist es dazu gekommen? – Dies nicht deswegen, weil es hier um Un­rechtmäßigkeit geht, sondern weil man daraus auch lernt. Wer wie ich auch am inter­nationalen Markt anbietet, weiß, dass er wahrscheinlich zwei oder drei Mal anbieten muss, bis er einmal kapiert hat, wie es in einem bestimmten Land funktioniert. Diese Veröffentlichungspflicht ist daher, glaube ich, eine sehr gute Sache.

 


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