Ebenso sehr wichtig ist – und mir ist das im Bericht eigentlich ein bisschen abgegangen –, dass es die Möglichkeit gibt, ökologische und soziale Kriterien bei der Vergabe zu berücksichtigen. Ich glaube, das ist für uns alle sehr wichtig. So kann ein Auftraggeber bei der Vergabe auch Aspekte wie eine positive Wirkung auf die Langzeitarbeitslosigkeit, eine positive Wirkung bei der Beschäftigung von Behinderten oder älteren Menschen in Betracht ziehen – ein wesentlicher Punkt, weil gerade kleine und mittlere Unternehmen oft diejenigen sind, die einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin länger halten, länger anstellen, auch wenn er oder sie – sagen wir es einmal mit einem hässlichen Wort – nicht mehr so „profitabel“ ist wie vielleicht ein jüngerer. Und dass diese Unternehmen auch dafür belohnt werden können, dass sie die Treue ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch dadurch belohnen, dass sie nicht sofort Freisetzungen durchführen, das ist, glaube ich, auch im öffentlichen Bereich ein wichtiger Schritt.
Es wurde heute schon erwähnt: Es kam zu 60 Beschwerden. Das ist keine Überforderung des Bundesvergabeamts. Die Kosten habe ich erwähnt. Dass es auch zu positiven Auswirkungen für die öffentliche Hand gekommen ist, wird im Bericht auch nicht verschwiegen. Die Vorbereitungsarbeiten bei Ausschreibungen werden jetzt vielleicht professioneller durchgeführt, was nur ein Vorteil ist: Ausschreibungen werden besser lesbar, und es wird auch, sage ich einmal, für Anfänger möglich, sie zu lesen und durchzuführen. Und auf der anderen Seite führt das auch zu einer Qualitätsverbesserung, zu einer Kostenwahrheit und zu einer Kostenminimierung bei öffentlichen Auftraggebern.
Und eines möchte ich auch noch sagen: Ich habe mich in den letzten eineinhalb Monaten mit über 100 Einpersonen-Unternehmen und Kleinstunternehmern in ganz Österreich unterhalten, in jedem Bundesland Österreichs war ich. Und dort haben die Unternehmer im Grunde genommen genau das gefordert, was auch hier im Bericht enthalten ist: den offenen, fairen und gleichwertigen Zugang zu öffentlichen Aufträgen, zu kleineren Aufträgen. Sie wollen dort auch mitmachen können. Das ist die beste Form der Wirtschaftsförderung: dass sie anbieten können, dass sie arbeiten können – und nicht, dass sie irgendwelche Subventionen bekommen.
Auch wir können ihnen Aufträge geben: Schauen wir bei unseren privaten Beschaffungsvorhaben vielleicht auch das eine oder andere Mal öfter auf kleinere und mittlere Betriebe, und kaufen wir nicht nur bei größeren! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
16.04
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Bartenstein.
16.04
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Vorsitzender! Hoher Bundesrat! Ich kann mich im Wesentlichen dem, was hinsichtlich meines Berichtes zu den Auswirkungen des Rechtsschutzes auf den Bereich unterhalb der Schwellenwerte gesagt worden ist, anschließen: Hier geht es um Rechtsschutz, hier geht es um Transparenz, hier geht es zweifellos um den Mittelstand, der insbesondere in diesem so genannten unterschwelligen Bereich tätig ist und sich dort um öffentliche Aufträge bemüht. 5 Millionen € sind es im Baubereich, in anderen Bereichen sind diese Schwellen deutlich niedriger: im Bereich von Dienstleistungen zum Beispiel 200 000 €, oder einzelne Lose eines Dienstleistungsauftrages 80 000 € – nach altem Geld etwas mehr als 1 Million Schilling.
Im Übrigen: Mit der Direktvergabemöglichkeit hat das nur indirekt etwas zu tun. Es wurde schon gesagt, Herr Bundesrat Schimböck: Eine Direktvergabe ist unterhalb von 20 000 € durchaus möglich und angemessen, und es sind, glaube ich, alle Bürger und
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