Bundesrat Stenographisches Protokoll 713. Sitzung / Seite 114

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alle Dienstleister auch berechtigt, sich darum zu bemühen. Hier soll man niemanden ausschließen, bloß weil es politisch opportun ist.

Diese KMU-Relevanz scheint mir von besonderer Bedeutung zu sein, und da muss man sich natürlich auch fragen: Hat sich jetzt durch diesen neuen Rechtsstatus ein Szenario ergeben, das auch gewisse Belastungen für den Mittelstand bringt?

Schauen wir uns die Gebühren an! – Diesbezüglich ist schon gesagt worden: Früher waren es Rechtsanwaltskosten, die jedenfalls zum Tragen gekommen sind, wenn man sich an ordentliche Gerichte wenden musste, jetzt sind es Gebühren bis 2 500 €. Aber auch das ist die Hälfte dessen, was im oberschwelligen Bereich erforderlich ist. Wenn man hier gar keine Gebühren oder minimale Gebühren ansetzen würde, dann hätte man vermutlich eine Flut von Einsprüchen, ein überlastetes Bundesvergabeamt. Ich weiß, wovon ich spreche: Wir müssen die Dienstposten dort zur Verfügung stellen – sehr, sehr schwierig! Im Übrigen: Auch die notwendige Sachkompetenz zu lukrieren, um die Senate auszustatten, war keinesfalls ganz einfach. – Also das wäre wahr­scheinlich auch nicht günstig.

Aber wir überprüfen das alles. Es gibt ein Projekt, das heißt „Wirtschaftsfreundliches Vergaberecht“. Ich bitte auch Ihrerseits um Inputs dorthin. Wenn es Dinge gibt, die nicht vernünftig laufen, dann kann man dort durchaus Änderungen initiieren. Wir sind im Übrigen wohl für die Umsetzung des Bundesvergabegesetzes zuständig, für die Legistik ist das Bundeskanzleramt zuständig – eine ganz interessante Situation.

Insgesamt ist die Wirtschaft mit diesem Gesetz zufrieden, und da der Normadressat des Gesetzes ja die Wirtschaft ist, ist das für mich ganz wesentlich. Insgesamt ist daher auch dieser Bericht ein positiver.

Sind jetzt – ein öfter gehörter Kritikpunkt – externe Beratungsleistungen im Übermaß notwendig, zum Beispiel auf der Gemeindeebene? – Es ist relativ leicht vorstellbar, meine geschätzten Bürgermeister hier im Bundesrat, dass, um sich an die Vorschriften zu gewöhnen, um letztlich, wie das Dernoscheg gesagt hat, die Sache auch ein, zwei, drei Mal durchzuspielen, einmal externe Beratungsleistungen eingekauft werden. Aber dann sollte das Verfahren eigentlich auch innerhalb einer Gemeinde stehen. Ich nehme an, dass, wie gesagt, dadurch vor allem Einmalkosten angelaufen sind; das sind nicht unbedingt Dauerkosten.

Die positive Präventivwirkung möchte ich auch betonen. Ich glaube, dass mittelstän­dische Anbieter auf der Basis dieses Rechtsschutzes ein wenig sicherer sein können, dass von den Auftraggebern fair agiert wird. Unter dem Strich ist das also, glaube ich, ein Schritt zu mehr Transparenz, zu mehr Gerechtigkeit im öffentlichen Vergabebe­reich. Und – auch das hat Bundesrat Dernoscheg angeführt – man soll das öffentliche Vergabewesen nicht überbelasten, aber man kann natürlich über das öffentliche Ver­gabewesen auch beispielhaft agieren: im sozialen Bereich, im Umweltbereich und, und, und. Wie gesagt: Keine Überbelastung – das geht nicht –, aber Signale soll und kann man setzen, aber immer unter der Voraussetzung, dass es fairen Wettbewerb unter den Anbietern gibt. Und dazu ist diese neue Rechtssetzung, die es seit 2002 gibt, sicher ein kleiner Schritt. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

16.09

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

 


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