Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 10

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich kann mit großer Überzeugung sagen: Diese Pensionsharmonisierung ist gerecht, diese Pensionsharmonisierung ist fair, vor allem für eine besondere Zielgruppe: für die Zielgruppe der Frauen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Diese Pensionsharmonisierung ermöglicht es erstmals nach über 16 Jahren, dass wir von der reinen Diskussion, von der Absichtserklärung in die Phase der Umsetzung und in die Phase des Handelns eingetreten sind. Dass die Zusammenlegung der Pen­sionssysteme dringend notwendig war und dringend notwendig ist, zeigt der Umstand, dass es bis dato viele Ungerechtigkeiten und viele Ungleichbehandlungen gegeben hat. Daher werden mit 1. Jänner 2005 von den 3,7 Millionen ArbeitnehmerInnen drei Millionen im neuen harmonisierten System sein.

Es wird in Zukunft einheitliche Spielregeln geben. Es gibt dann keine Unterschiede mehr zwischen den einzelnen Berufsgruppen, nämlich zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Selbständigen, Bauern und Beamten und jenen, die in ver­schiedenen Dienstverhältnissen sind.

Diese Harmonisierung war notwendig und wichtig, um in Zukunft eine einheitliche Vorgangsweise betreffend Pensionen zu sichern. Sie war wichtig – und sie ist daher gerecht –, damit es in Zukunft zu gleichen Leistungen für alle kommen wird, zu gleichen Beiträgen und gleichen Leistungen. (Bundesrat Gruber: Wir werden in Zukunft noch viel weniger verdienen!) Gerade die ungleichen Leistungen der Vergan­genheit sind etwas, was die Bürgerinnen und Bürger nie verstanden haben, dass es eben manche Pensionen, zum Beispiel im öffentlichen Dienst, gegeben hat, die um das Zwei- bis Zweieinhalbfache höher waren als eine durchschnittliche ASVG-Pension.

Diese Pensionsharmonisierung ist auch gerecht, wenn man bedenkt, dass es zum Ausgleich von Versäumnissen bei den Betreuungspflichten kommt (Bundesrat Gruber: Schauen Sie sich einmal die Zahlen an! Das darf nicht wahr sein!) – zum Ausgleich von Versäumnissen bei den Betreuungspflichten vor allem, was Frauen anbelangt. Es handelt sich um Familienzeiten, die in der Vergangenheit nicht so bewertet wurden, wie sie für ein einheitliches System notwendig sind. (Bundesrat Kraml: Sie sollten sagen, was weniger geworden ist!)

Diese Harmonisierung ist gerecht, weil Sonderregelungen vor allem für jene beseitigt werden – ich nenne hier nur die Gruppe der Politiker, ich nenne die Gruppe jener, die in Bereichen ... (Bundesrat Gruber: Ich würde das Wort „gerecht“ nicht in den Mund nehmen an Ihrer Stelle!) – Ich nehme das Wort „gerecht“ in den Mund, weil gerade diese Dinge in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt wurden. Ich bin froh darüber, dass es erstmals gelungen ist, diese Pensionssysteme auf diese Weise zu gestalten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie ist auch gerecht, weil ein wesentlich erleichterter Zugang für Langzeitversicherte gegeben ist, weil es einen erleichterten Zugang für schwerstarbeitende Menschen geben wird und daher Ungerechtigkeiten aufgehoben werden.

Dieses Pensionsharmonisierungssystem zeigt auch – neben gleichen Beiträgen und gleichen Leistungen (Bundesrätin Bachner: Das stimmt ja nicht!) –, dass es einen einheitlichen Prozentsatz bei der Steigerung, bei der Aufwertung von 1,78 Prozent gibt, dass es in Zukunft eine einheitliche Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage gibt, dass es in Zukunft für all jene, die in diesem neuen System sind, ein einheitliches und sehr transparentes Pensionskonto gibt, wo es zu keinen Eingriffen kommen kann, dass die Beiträge, die dort eingezahlt werden, auch aufgewertet werden, und zwar in dem Sinn, dass sie entsprechend der Lohnsteigerung, der Lohnentwicklung aufgewertet werden, und dass es, wie gesagt, Verbesserungen für Frauen gibt.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite