Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 11

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Wir haben von keinen pensionsbegründenden Zeiten auf vier Jahre gesteigert. Schwerarbeiter und Langzeitversicherte habe ich schon erwähnt. Es gibt auch im Sinne der Entscheidungsfreiheit die Möglichkeit, in den Pensionskorridor zu gehen, dass eben mit 62 Jahren die Möglichkeit gegeben ist, in Pension zu gehen, aber auch die Möglichkeit besteht, wenn jemand länger als bis zum Regelpensionsalter arbeitet, einen Bonus zu bekommen.

Ich sehe daher diese Harmonisierung als einen notwendigen und wichtigen Schritt, den wir nicht nur gemeinsam mit der Pensionssicherungsreform 2003 für eine künftige Sicherung der Pensionen für die Älteren, für die, die dieses Land aufgebaut haben, sondern vor allem auch für die Jungen gestalten. Wir wollen ein System haben, das keine Ungleichbehandlungen mehr zulässt, und dass ein Großteil der Bevölkerung, die jetzt im Erwerbsleben ist, die Chance hat, eine sichere und gerechte Pension zu bekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat Saller.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Welche Vorteile bringt die Harmonisierung für Frauen mit Kindern?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Die Harmonisierung bringt für Frauen mit Kindern sehr viele Vorteile, denn gerade Frauen mit Betreuungspflichten sind in der Vergangenheit nicht so im Pensionssystem bewertet worden, wie es ihnen zusteht. Gerade Familienleistungen sind jene Leistungen, die für die Gesellschaft insgesamt sehr, sehr wichtig sind. Kinder zu haben, Kinder zu erziehen, Familie zu haben ist nicht reine Privatangelegenheit, auch die Gesellschaft, die öffentliche Hand, der Staat müssen signalisieren, was ihnen die Familien wert sind. Daher gibt es in diesem Bereich entsprechende Verbesserungen: Die Bemessungsgrundlage für Kinder­erzie­hungszeiten wird von derzeit 650 € auf 1 350 € erhöht. (Bundesrätin Lueger: Das stimmt nicht! ...!) Das erfolgt zwölf Mal im Jahr, weil das Jahr zwölf Monate hat, also zwölf Mal 1 350 €. (Bundesrätin Bachner: Die Rechnung stimmt nicht!)

Weiters werden die pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten von derzeit zwei auf vier Jahre angehoben, also eine Verdoppelung. Ich weise darauf hin, dass es da im Jahr 2000 keine pensionsbegründenden Zeiten gegeben hat. Entsprechend ist es mit der Mindestversicherungszeit – diesbezüglich bin ich sehr froh –, die bisher auch für Frauen gegolten hat, nämlich 15 Jahre Erwerbstätigkeit. Diese wird jetzt auf sieben Jahre gesenkt. Hier ist es wichtig anzuführen, dass für diese sieben Jahre Erwerbs­tätigkeit auch die Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes zählen, dass auch die Zeiten für die Pflege eines nahen Angehörigen mit einem Anspruch auf das Pflegegeld der Stufe 3 zählen. Es ist ein ganz klares Signal in Richtung Frauen, die diese Arbeiten vermehrt zu Hause durchführen, dass diese Arbeiten mit der beruflichen Erwerbs­tätigkeit gleichzusetzen sind.

Weiters ist es wichtig zu erwähnen, dass Zeiten der Notstandshilfe, die bisher für Frauen keine Relevanz hatten, wenn es auf Grund des höheren Partnereinkommens zu keiner Auszahlung der Notstandshilfe gekommen ist, in Hinkunft auch für die Pension angerechnet werden. Das ist ebenfalls eine faire Möglichkeit, die Situation der Frauen zu verbessern.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass es gerade im Bereich der frauen­spezifischen Verbesserungen das Pensionssplitting, die Freiwilligkeit des Pensions­splitting zwischen den Ehepartnern geben wird, dass man sich also die Kinder­erzie-


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