Wir haben von keinen pensionsbegründenden Zeiten auf vier Jahre gesteigert. Schwerarbeiter und Langzeitversicherte habe ich schon erwähnt. Es gibt auch im Sinne der Entscheidungsfreiheit die Möglichkeit, in den Pensionskorridor zu gehen, dass eben mit 62 Jahren die Möglichkeit gegeben ist, in Pension zu gehen, aber auch die Möglichkeit besteht, wenn jemand länger als bis zum Regelpensionsalter arbeitet, einen Bonus zu bekommen.
Ich sehe daher diese Harmonisierung als
einen notwendigen und wichtigen Schritt, den wir nicht nur gemeinsam mit der
Pensionssicherungsreform 2003 für eine künftige Sicherung der Pensionen
für die Älteren, für die, die dieses Land aufgebaut haben, sondern vor allem
auch für die Jungen gestalten. Wir wollen ein System haben, das keine Ungleichbehandlungen
mehr zulässt, und dass ein Großteil der Bevölkerung, die jetzt im Erwerbsleben
ist, die Chance hat, eine sichere und gerechte Pension zu bekommen. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Präsidentin Anna Elisabeth
Haselbach: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? –
Bitte, Herr Bundesrat Saller.
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Welche Vorteile bringt die Harmonisierung
für Frauen mit Kindern?
Präsidentin Anna Elisabeth
Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Ursula Haubner: Die Harmonisierung bringt für Frauen mit Kindern
sehr viele Vorteile, denn gerade Frauen mit Betreuungspflichten sind in der Vergangenheit
nicht so im Pensionssystem bewertet worden, wie es ihnen zusteht. Gerade
Familienleistungen sind jene Leistungen, die für die Gesellschaft insgesamt
sehr, sehr wichtig sind. Kinder zu haben, Kinder zu erziehen, Familie zu haben
ist nicht reine Privatangelegenheit, auch die Gesellschaft, die öffentliche
Hand, der Staat müssen signalisieren, was ihnen die Familien wert sind. Daher
gibt es in diesem Bereich entsprechende Verbesserungen: Die Bemessungsgrundlage
für Kindererziehungszeiten wird von derzeit 650 € auf 1 350 €
erhöht. (Bundesrätin
Lueger: Das stimmt nicht! ...!) Das erfolgt zwölf Mal im Jahr, weil das Jahr
zwölf Monate hat, also zwölf Mal 1 350 €. (Bundesrätin Bachner:
Die Rechnung stimmt nicht!)
Weiters
werden die pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten von derzeit zwei auf
vier Jahre angehoben, also eine Verdoppelung. Ich weise darauf hin, dass es da
im Jahr 2000 keine pensionsbegründenden Zeiten gegeben hat. Entsprechend
ist es mit der Mindestversicherungszeit – diesbezüglich bin ich sehr
froh –, die bisher auch für Frauen gegolten hat, nämlich 15 Jahre
Erwerbstätigkeit. Diese wird jetzt auf sieben Jahre gesenkt. Hier ist es wichtig
anzuführen, dass für diese sieben Jahre Erwerbstätigkeit auch die Zeiten der
Pflege eines behinderten Kindes zählen, dass auch die Zeiten für die Pflege
eines nahen Angehörigen mit einem Anspruch auf das Pflegegeld der Stufe 3
zählen. Es ist ein ganz klares Signal in Richtung Frauen, die diese Arbeiten
vermehrt zu Hause durchführen, dass diese Arbeiten mit der beruflichen Erwerbstätigkeit
gleichzusetzen sind.
Weiters
ist es wichtig zu erwähnen, dass Zeiten der Notstandshilfe, die bisher für Frauen
keine Relevanz hatten, wenn es auf Grund des höheren Partnereinkommens zu
keiner Auszahlung der Notstandshilfe gekommen ist, in Hinkunft auch für die
Pension angerechnet werden. Das ist ebenfalls eine faire Möglichkeit, die
Situation der Frauen zu verbessern.
Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass es gerade im Bereich der frauenspezifischen Verbesserungen das Pensionssplitting, die Freiwilligkeit des Pensionssplitting zwischen den Ehepartnern geben wird, dass man sich also die Kindererzie-
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