Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 12

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hungszeiten dementsprechend aufteilen kann. Ich denke, neben der Aufwertung der Bemessungsgrundlage, die dazugezählt wird, die additiv dazugezählt wird, wenn jemand beruflich tätig ist und zum Beispiel eine Teilzeitbeschäftigung hat, ist das insgesamt ein richtiges Signal, ein wichtiger Schritt für die Frauen, auch im Sinne der Harmonisierung zu jenen zu gehören, die nicht benachteiligt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Ing. Kampl gewünscht. – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Frau Staatssekretär! Die Beantwortung zur frauenspezifischen Pensionsharmonisierung war von Ihrer Seite mehr als ausreichend. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Gruber: Das ist ein Kasperltheater!) Ich brauche daher keine Zusatzfrage mehr zu stellen. Danke.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich verstehe die tiefe Sorge des ÖVP-Kollegen Saller, wenn er es in Frage stellt, dass die Pensionsharmonisierung fair oder gerecht sein soll. Ich sehe das genauso. Ein Beispiel hiezu:

Wenn ein Arbeiter, geboren am 1. Juli 1950, nach 45 Versicherungsbeitragsjahren in Pension geht, dann verliert er 16 Prozent, verglichen mit der Rechtslage 2003. Wenn jemand mit derselben Erwerbslage, nur einen Tag früher geboren, in Pension geht, kann er erstens schon zwei Jahre früher gehen und verliert nur 6 Prozent.

Deshalb die Frage: Hat hier Herr Kollege Saller mit seinen Sorgen, dass das nicht fair und gerecht ist, Recht?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Herr Bundesrat Schennach! Ich weiß um diese Beispiele, die immer wieder im Zusammenhang mit den Langzeitversicherten gebracht werden. Die Langzeitversicherung ist eine Übergangsregelung, die es schon bei der Pensionsreform 2003 gegeben hat, die wir jetzt weiter fortschreiben. Wir hatten nur die Möglichkeit, mit einer Stichtagsregelung zu arbeiten. Eine Stichtagsregelung bringt eben die Situation mit sich, dass es auch solche Menschen gibt, die nicht in diese Stichtagsregelung hineinfallen und dann nicht so vom System profitieren.

Wir haben genug solcher Beispiele; gerade auch beim Kinderbetreuungsgeld hat es eine Stichtagsregelung gegeben. Ich meine, es ist in der politischen Tätigkeit, in der praktischen Tätigkeit einfach notwendig, diesbezüglich entsprechende Möglichkeiten zu schaffen.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, da Sie gerade die Prozentzahlen angeführt haben, wo es zu Verlusten kommt, dass wir im Zusammenhang mit der Harmonisie­rung der Pensionssysteme auch verbessert haben. Es gibt eine Verbesserung zum Jahr 2003 insofern, als es nicht, wie es vorgesehen ist, zu einer 10-prozentigen Decke­lung eventueller Verluste kommt, sondern dass rückwirkend eine 5-prozentige Verlust­deckelung eingeführt wird und daher diese 6 Prozent beziehungsweise mehr Prozent dann nicht zum Tragen kommen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer weiteren Zusatzfrage ist Frau Bundesrätin Bachner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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