hungszeiten
dementsprechend aufteilen kann. Ich denke, neben der Aufwertung der
Bemessungsgrundlage, die dazugezählt wird, die additiv dazugezählt wird, wenn jemand
beruflich tätig ist und zum Beispiel eine Teilzeitbeschäftigung hat, ist das
insgesamt ein richtiges Signal, ein wichtiger Schritt für die Frauen, auch im
Sinne der Harmonisierung zu jenen zu gehören, die nicht benachteiligt werden. (Beifall
bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Präsidentin Anna Elisabeth
Haselbach: Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn
Bundesrat Ing. Kampl gewünscht. – Bitte.
Bundesrat Ing. Siegfried
Kampl (Freiheitliche, Kärnten): Frau Staatssekretär! Die Beantwortung zur
frauenspezifischen Pensionsharmonisierung war von Ihrer Seite mehr als
ausreichend. (Ironische
Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Gruber: Das ist ein
Kasperltheater!)
Ich brauche daher keine Zusatzfrage mehr zu stellen. Danke.
Präsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr
Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrat
Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich verstehe die
tiefe Sorge des ÖVP-Kollegen Saller, wenn er es in Frage stellt, dass die
Pensionsharmonisierung fair oder gerecht sein soll. Ich sehe das genauso. Ein
Beispiel hiezu:
Wenn ein Arbeiter, geboren am 1. Juli 1950, nach
45 Versicherungsbeitragsjahren in Pension geht, dann verliert er
16 Prozent, verglichen mit der Rechtslage 2003. Wenn jemand mit
derselben Erwerbslage, nur einen Tag früher geboren, in Pension geht, kann er
erstens schon zwei Jahre früher gehen und verliert nur 6 Prozent.
Deshalb die Frage: Hat hier Herr Kollege Saller mit seinen Sorgen, dass
das nicht fair und gerecht ist, Recht?
Präsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin
im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Ursula Haubner: Herr Bundesrat Schennach! Ich weiß um diese
Beispiele, die immer wieder im Zusammenhang mit den Langzeitversicherten gebracht
werden. Die Langzeitversicherung ist eine Übergangsregelung, die es schon bei
der Pensionsreform 2003 gegeben hat, die wir jetzt weiter fortschreiben.
Wir hatten nur die Möglichkeit, mit einer Stichtagsregelung zu arbeiten. Eine
Stichtagsregelung bringt eben die Situation mit sich, dass es auch solche
Menschen gibt, die nicht in diese Stichtagsregelung hineinfallen und dann nicht
so vom System profitieren.
Wir haben genug solcher Beispiele; gerade auch beim
Kinderbetreuungsgeld hat es eine Stichtagsregelung gegeben. Ich meine, es ist
in der politischen Tätigkeit, in der praktischen Tätigkeit einfach notwendig,
diesbezüglich entsprechende Möglichkeiten zu schaffen.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, da Sie gerade die Prozentzahlen
angeführt haben, wo es zu Verlusten kommt, dass wir im Zusammenhang mit der
Harmonisierung der Pensionssysteme auch verbessert haben. Es gibt eine
Verbesserung zum Jahr 2003 insofern, als es nicht, wie es vorgesehen ist,
zu einer 10-prozentigen Deckelung eventueller Verluste kommt, sondern dass
rückwirkend eine 5-prozentige Verlustdeckelung eingeführt wird und daher diese
6 Prozent beziehungsweise mehr Prozent dann nicht zum Tragen kommen.
Präsidentin
Anna Elisabeth Haselbach: Zu einer weiteren Zusatzfrage ist Frau Bundesrätin
Bachner zu Wort gemeldet. – Bitte.
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