Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 13

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Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin! Finden Sie es fair und gerecht, dass Frauen die Möglichkeit des Pensionskorridors bis zum Jahr 2028 verwehrt bleibt?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Die Frage des Pensionskorridors ist eine viel diskutierte Frage im Vorfeld der Pensionsharmonisierung. Der Pensionskorridor ist eine Einführung, die im Dauerrecht – wie in vielen anderen Ländern – stattfinden wird. Es ist daher auch im Dauerrecht notwendig, dass wir uns hier an die rechtlichen Gege­benheiten, die uns die EU vorgibt, um keine Ungleichbehandlungen zu schaffen, hal­ten. – Das ist der eine Punkt.

Das Zweite ist, dass wir bei dieser ganzen Diskussion um den Korridor festhalten müssen, dass in Österreich die Frauen ja bis 2033 noch ein anderes Pensions­antritts­alter haben als die Männer. Österreich ist eines der wenigen europäischen Länder, die das haben. Ich stehe auch dazu – das sage ich jetzt gleich vorweg –, und es ist in keiner Weise irgendwo angedacht, da eine Änderung vorzunehmen. Es hat darüber auch im Parlament einen Beschluss gegeben, der mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurde. Demnach haben Frauen nach wie vor die Möglichkeit eines früheren Zugangs zur Pension, das heißt, die Möglichkeit, früher als die Männer in Pension zu gehen. Das ist der Grund dafür, warum wir den Pensionskorridor nicht für Frauen – im Gegen­satz zu den Männern – gemacht haben. Dabei handelt es sich um verfas­sungs­rechtliche beziehungsweise EU-rechtliche Gegebenheiten, um ein Dauerrecht. Es können Frauen bis 2017 vor dem 60. Lebensjahr und bis 2024 vor dem 62. Lebensjahr in Pension gehen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zur 2. Anfrage, die von Frau Bundesrätin Auer gestellt wird. – Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, Ihre Anfrage zu verlesen.

 


Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! An Sie als Vertreterin des Herrn Bundesministers meine Anfrage:

1370/M-BR/2004

„Wie beurteilen Sie aus Sicht des für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zuständiger Minister den Vorschlag, eine Lenkungsabgabe für so genannte Alkopops einzu­führen?“

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir wissen alle um die Problematik des Alkoholkonsums beziehungsweise des überhöhten Alko­hol­konsums von Jugendlichen.

Untersuchungen, deren Ergebnisse wir auch in unserer Jugendstudie festgehalten haben, zeigen immer wieder, dass vorwiegend die 14- bis 19-Jähringen Alkopops konsumieren, und zwar mit unterschiedlicher Dichte und in unterschiedlichem Ausmaß. Daher sollten beziehungsweise müssen wir uns dieser Thematik widmen und da Lösun­gen finden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Lösungsfindung beziehungsweise der Jugend­schutz in erster Linie in der Kompetenz der Länder liegt und dass im Jugend­schutz-


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