Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin! Finden Sie es fair und gerecht,
dass Frauen die Möglichkeit des Pensionskorridors bis zum Jahr 2028
verwehrt bleibt?
Präsidentin Anna Elisabeth
Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Ursula Haubner: Die Frage des Pensionskorridors ist eine
viel diskutierte Frage im Vorfeld der Pensionsharmonisierung. Der
Pensionskorridor ist eine Einführung, die im Dauerrecht – wie in vielen
anderen Ländern – stattfinden wird. Es ist daher auch im Dauerrecht
notwendig, dass wir uns hier an die rechtlichen Gegebenheiten, die uns die EU
vorgibt, um keine Ungleichbehandlungen zu schaffen, halten. – Das ist der
eine Punkt.
Das Zweite ist, dass wir bei dieser ganzen Diskussion um den Korridor festhalten müssen, dass in Österreich die Frauen ja bis 2033 noch ein anderes Pensionsantrittsalter haben als die Männer. Österreich ist eines der wenigen europäischen Länder, die das haben. Ich stehe auch dazu – das sage ich jetzt gleich vorweg –, und es ist in keiner Weise irgendwo angedacht, da eine Änderung vorzunehmen. Es hat darüber auch im Parlament einen Beschluss gegeben, der mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurde. Demnach haben Frauen nach wie vor die Möglichkeit eines früheren Zugangs zur Pension, das heißt, die Möglichkeit, früher als die Männer in Pension zu gehen. Das ist der Grund dafür, warum wir den Pensionskorridor nicht für Frauen – im Gegensatz zu den Männern – gemacht haben. Dabei handelt es sich um verfassungsrechtliche beziehungsweise EU-rechtliche Gegebenheiten, um ein Dauerrecht. Es können Frauen bis 2017 vor dem 60. Lebensjahr und bis 2024 vor dem 62. Lebensjahr in Pension gehen.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zur 2. Anfrage, die von Frau Bundesrätin Auer gestellt wird. – Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, Ihre Anfrage zu verlesen.
Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! An Sie als Vertreterin des Herrn Bundesministers meine Anfrage:
„Wie beurteilen Sie aus Sicht des für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zuständiger Minister den Vorschlag, eine Lenkungsabgabe für so genannte Alkopops einzuführen?“
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir wissen alle um die Problematik des Alkoholkonsums beziehungsweise des überhöhten Alkoholkonsums von Jugendlichen.
Untersuchungen, deren Ergebnisse wir auch in unserer Jugendstudie festgehalten haben, zeigen immer wieder, dass vorwiegend die 14- bis 19-Jähringen Alkopops konsumieren, und zwar mit unterschiedlicher Dichte und in unterschiedlichem Ausmaß. Daher sollten beziehungsweise müssen wir uns dieser Thematik widmen und da Lösungen finden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Lösungsfindung beziehungsweise der Jugendschutz in erster Linie in der Kompetenz der Länder liegt und dass im Jugendschutz-
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