Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 14

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gesetz sehr unterschiedliche Vorgaben beziehungsweise Bestimmungen betreffend den Jugendschutz enthalten sind.

Auf die Frage, was ich davon halte, eine Lenkungsabgabe für Alkopops einzuführen, darf ich Ihnen sagen: Grundsätzlich halte ich eine Lenkungsabgabe für positiv, und zwar dann, wenn dazu flankierende Maßnahmen gesetzt werden. Das ist für mich also nur dann vorstellbar, wenn zum Beispiel eine steuerliche Bindung für besondere Projekte im Bereich der Alkoholprävention für Jugendliche gegeben ist. – Das ist das eine.

Das Zweite ist: Ich würde mir wünschen – und das ist, wie ich immer wieder höre, auch ein Wunsch von sehr vielen Parlamentariern –, dass das Jugendschutzgesetz in den einzelnen Ländern nicht so unterschiedlich gehandhabt wird. So werden zum Beispiel Unterschiede gemacht beim Zugang zu sehr starken Alkoholika, was die Volums­prozente anbelangt. Ich könnte mir vorstellen, dass wir da eine einheitliche Regelung treffen. Ich glaube aber, dass es notwendig ist, insgesamt strengere Kontrollen beim Konsum von Alkohol durchzuführen. Man darf das Problem nicht verharmlosen.

Eine Lenkungsabgabe für Alkopops einzuführen, ist, wie gesagt, eine Möglichkeit der Problemlösung, diese muss aber aus meiner Sicht von wichtigen präventiven Maß­nahmen begleitet sein.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Tiefnig gestellt. – Bitte.

 


Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Meine Zusatzfrage ist auch hinfällig, da die Frau Staatssekretärin die Antwort darauf in ihrer Beantwortung bereits gegeben hat. – Danke schön.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Dann darf ich Herrn Bundesrat Weilharter um seine Zusatzfrage bitten.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Frau Staatssekretärin! Welche Maßnahmen der Prävention vor Sucht und Drogen beabsichtigen Sie zu setzen?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die Maß­nahmen im Bereich der Drogen- und Suchtprävention sind sicher eine wesentliche und wichtige Aufgabe der Politik für die Jugend insgesamt. Soweit es meinen unmittelbaren Zuständigkeitsbereich betrifft, setzen wir sehr stark auf Vorbildwirkung von Jugend­lichen selbst. Wir investieren sehr viel an Mitteln und sehr viel Einsatz im Bereich der Gründung und der Fortschreibung von Peers-Projekten, wo Peers als vorbildliche Jugend­liche ihren eigenen Alterskolleginnen und -kollegen entsprechende Vorbilder sind. Da investieren wir sehr, sehr viel im Bereich der Jugendarbeit. – Das ist das Erste.

Wir starten nächstes Jahr auch ein Projekt gemeinsam mit dem Infrastruktur­minis­terium, wo es um Möglichkeiten zur Vermeidung von Alkoholgenuss in diesem Bereich geht. – Das ist das Zweite.

Das Dritte, das meiner Meinung nach sehr wichtig ist, das aber nicht in meinen unmit­tel­baren Bereich fällt, ist, dass es im geplanten Vormerksystem des Infrastruktur­ministeriums ganz klare, richtungweisende Modelle gibt, um im Bereich von Alkohol im Straßenverkehr entsprechende Maßnahmen zu setzen.

 


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