Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 20

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Sie, Frau Staatssekretärin, nicht aus Sorge stelle, sondern um eine Klarstellung hier in diesem Hause zu ermöglichen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Auch wenn Sie einige Teile schon beantwortet haben, stelle ich trotzdem die folgende Frage an Sie (Bundesrätin Bachner: Also noch einmal!):

1366/M-BR/2004

„Welche frauenspezifische Vorteile sehen Sie in der Harmonisierung?“

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich sehe notwendige Vorteile und notwendige Verbesserungen für die Frauen, nämlich Verbes­serungen in dem Sinn, dass in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zu wenig darauf Rücksicht genommen wurde. Erstmals wurde bei der Pensionsreform 2003 ganz gezielt die Gruppe der Frauen bedacht.

Ich bin der Meinung, dass es nicht sein kann, so wie es jetzt ist, dass nämlich rund ein Drittel der Frauen über 60 Jahre keine eigene Alterssicherung, keine eigene Alters­pension haben. Das muss sich in Zukunft ändern! Daher haben wir als frauen­spezifische Verbesserung die Anrechnung von vier Jahren Kindererziehungszeit pro Kind verankert. Dies stand in den Gesprächen mit den Sozialpartnern an den so genannten Runden Tischen außer Frage, es gab keine Diskussion darüber.

Eine wesentliche Verbesserung ist die Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 1 350 €. Auch diesbezüglich ist – ich wiederhole das jetzt noch einmal für alle Kritiker – in den Gesprächen mit den Sozialpartnern außer Zweifel gestanden, dass das richtig ist, dass diese Höhe notwendig ist, vor allem auch, wenn sie additiv ist, wenn also dazugezählt wird: Falls Frauen Teilzeit oder auch Vollzeit arbeiten, haben sie damit für vier Jahre eine wesentlich höhere Bemessungsgrundlage, dadurch wird auch die Pension in Zukunft steigen. Das sind zwei ganz wesentliche Verbesserungen.

Eine dritte wesentliche Verbesserung ist die Absenkung der bisher notwendigen 15 Erwerbsjahre auf sieben Jahre, wobei bei diesen sieben Jahren auch Zeiten der Pflege von behinderten Kindern als Erwerbszeiten gelten, ebenso Zeiten der Pflege von Angehörigen zu Hause ab Pflegestufe 3. Also auch hier: Pflege wird wie Kin­dererziehung in einem ersten Schritt der Erwerbsarbeit gleichgestellt.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft – schon erwähnt – die Notstandshilfe. Zeiten der Notstandshilfe sind, auch wenn das Geld den Frauen nicht ausbezahlt wird, Pen­sionszeiten; weiters gibt es die Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings von Kindererziehungszeiten.

Ich halte dies also für ein sehr homogenes, sehr umfassendes Paket, das sich natürlich noch weiter entwickeln kann, aber eine notwendige Basis für die Harmonisierung ist. Schon im Vorjahr sind wir im Rahmen der Pensionsreform 2003 – darauf möchte ich noch hinweisen – auf Grund der Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes den Frauen insofern entgegengekommen, als pro Kind drei Jahre aus der Durchrechnung herausgenommen werden, wodurch es ebenfalls zu einer wesentlichen Verbesserung kommt.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage?

 


Bundesrätin Sissy Roth-Halvax (ÖVP, Niederösterreich): Danke für die Klarstellung, Frau Staatssekretärin! Die Zusatzfrage erübrigt sich, da sich diese auf die Anrechnung


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