der Notstandshilfezeiten bezogen hätte – und das haben Sie bereits beantwortet. – Danke schön.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Wir kommen zur nächsten Zusatzfrage, die Herr Bundesrat Gudenus stellt.
Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Staatssekretärin! Welche Beiträge leistet der Familienlastenausgleichsfonds für Kinder, insbesondere für solche mit besonderen Bedürfnissen?
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Der Familienlastenausgleichsfonds erbringt sehr viele Leistungen für Kinder generell, aber auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen.
Ich darf bei jenen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen beginnen. Wir leisten die erhöhte Familienbeihilfe ab Geburt eines Kindes mit Behinderung. Im Zuge der Harmonisierung werden jene Zeiten, die als Pensionszeiten für die Pflege eines behinderten Kindes gegolten haben, von bisher 30 Jahre auf 40 Jahre ausgeweitet. Das sind zwei Maßnahmen, die sehr notwendig und wichtig sind für Kinder mit Beeinträchtigungen, Kinder mit Behinderungen.
Generell wird daraus vor allem die Familienbeihilfe finanziert, das Kinderbetreuungsgeld, die eben erwähnte erhöhte Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderungen sowie sämtliche Leistungen im Bereich Schule, also Freifahrten, Fahrtkostenzuschuss und Ähnliches.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Kindererziehung nimmt ja doch ein bisschen mehr Zeit in Anspruch als jene zwei Jahre Karenz beziehungsweise vier Jahre Kindererziehungszeiten, die nunmehr angerechnet werden. Viele Frauen nehmen dann Teilzeitbeschäftigungen an. Entsteht für diese Frauen ein Nachteil durch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes oder nicht?
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes trifft alle, sowohl Frauen als auch Männer. Wir haben im Jahr 2003 – ich habe das zuvor schon in einer Beantwortung gesagt – im Rahmen der geltenden Pensionssicherungsreform die Möglichkeit geschaffen, dass pro Kind drei Jahre aus dem Durchrechnungszeitraum herausgenommen werden. (Bundesrätin Bachner: Das macht das Kraut nicht fett!) Wir haben vorgesorgt, dass es im Bereich des Durchrechnungszeitraumes nicht von einem Tag beziehungsweise von einem Jahr auf das andere geht, sondern schrittweise, dass also für Frauen diese Durchrechnung von 40 Jahren in den nächsten zehn, 15 Jahren noch gar nicht so zum Tragen kommt, vor allem auch durch die Herausnahme der schon erwähnten drei Jahre. Und wir haben bei der Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes insofern vorgesorgt, als die Bemessungsgrundlage für die Zeiten der Kinderziehung, nämlich vier Jahre pro Kind, erhöht wurde, sodass eine bessere und höhere Pension herauskommen kann.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Bachner.
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