Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 22

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Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin! All unsere Berechnungen, die wir im Zusammenhang mit der Pensionsharmonisierung spezifisch oder speziell auch zum Thema Frauen durchgeführt haben, haben uns gezeigt, dass sich auch unter Einbeziehung all dieser Maßnahmen, die Sie erwähnt haben, speziell für Frauen doch massive Verluste abzeichnen, und zwar auch für die junge Generation, für die wir ja diese Harmonisierung machen!

Ich frage Sie jetzt: Sind noch Maßnahmen angedacht, um diese Verluste, die sich da wirklich eindeutig abzeichnen, abzufedern?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretär.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Ich habe, glaube ich, bereits in verschiedenen Beantwortungen sehr ausführlich dargestellt, was aus unserer Sicht wichtig und notwendig ist und für Frauen jetzt gemacht wurde.

Ich gehe davon aus, dass bisher – ich wiederhole diese Zahl noch einmal – ein Drittel der Frauen im pensionsreifen Alter keine eigene Alterspension haben. Diese Zahl wird auf Grund der Harmonisierung beziehungsweise auch der Pensionsreform in Zukunft wesentlich kleiner sein. Es ist für mich ein ganz wichtiger Punkt, dass in Zukunft mehr Frauen eine eigenständige Alterspension haben. Wir werden, was die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes anbelangt – was natürlich auch für Männer gilt; bei Frauen werden Sie wohl vor allem daran denken, dass diese oft auch ein geringeres Einkommen als Männer und daher von Grund auf auch eine geringere Pension haben –, das durch die Erhöhung der Bemessungsgrundlage und durch die Heraus­nahme von diesen drei Jahren abfedern und verbessern.

Wenn wir alle wollen, dass Frauen in Zukunft eine eigenständige Pension haben, von der sie auch leben können, dann müssen wir einerseits Maßnahmen setzen, wie wir sie jetzt bei der Pensionsharmonisierung getroffen haben, andererseits aber auch Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, damit die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern so wie in den vergangenen Jahren nicht noch weiter aufgeht. Weiters müssen wir Maßnahmen in der Familienpolitik treffen, damit vor allem die Berufs­tätigkeit, die gewünschte und manchmal „Muss-Berufstätigkeit“ von Frauen, nicht zu einem Problem wird, wenn sie Kinder haben.

Ich glaube, es müssen alle Maßnahmen zusammen greifen, damit unser gemeinsames Ziel – und ich glaube, das ist bei allen parteipolitischen Unterschieden das gemein­same große Ziel –, Frauen im Alter eigenständig abzusichern, Wirklichkeit wird, denn ich sage immer wieder: Es kann nicht sein, dass ein Großteil der Frauen erst dann eine eigenständige Alterspension bekommen, wenn sie Witwen sind!

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wir kommen zur nächsten, der 5. Anfrage mit der Nummer 1371/M-BR/2004, die Frau Bundesrätin Bachner stellt. – Ich bitte Sie um Verlesung Ihrer Anfrage.

 


Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Frau Staatssekretärin!

1371/M-BR/2004

„Welche rechtlichen Hindernisse stünden einem Pensionskorridor für Frauen im Wege?“

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Grundsätzlich


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