Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 23

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ist zunächst einmal festzuhalten, dass durch das Pensionsharmonisierungsgesetz nicht in das aktuelle Pensionsantrittsalter der Frauen eingegriffen wird und das Vertrauen der Versicherten in die derzeit geltenden Pensionsantrittsgrenzen gewahrt ist. Das möchte ich einmal vorausschicken. Das betrifft sowohl die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer als auch die Langarbeitszeitregelung.

Allerdings ist bei einer neuen Regelung – und um eine solche handelt es sich beim Pensionskorridor – die EU-Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit zu beachten. Diese europarechtliche Bestimmung sieht grundsätzlich ein gleiches Pensionsantrittsalter vor. Daher ist aus unserer Sicht eine Differenzierung nach dem Geschlecht unzulässig. Das ist auch die Meinung von Rechtsexperten und des Verfassungsdienstes. Es kann also für die Altersrente ein unterschiedliches Antrittsalter nur zeitlich begrenzt aufrechterhalten werden. Dies ist zum Beispiel bei der Langzeitversicherten-Regelung der Fall, die im Übergangsrecht ist, aber wenn wir etwas im Dauerrecht haben, wird das nicht möglich sein.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Wird eine Zusatzfrage ge­wünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Ich kenne diese Richtlinie der EU sehr wohl, und da gebe ich Ihnen auch Recht, frage Sie aber trotzdem: Hätte es nicht doch rechtliche Möglichkeiten gegeben, etwa in Form einer anderen Formulierung, den Frauen den vorzeitigen Pensionsantritt zu ermöglichen? Bis dato ist nämlich die Rechtslage so, dass ab 2014 bis zur Angleichung des unterschiedlichen Pen­sions­alters den Frauen der vorzeitige Pensionsantritt verwehrt ist.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Wir sind von dieser Situation ausgegangen. Wir sind auch davon ausgegangen, dass Frauen nach wie vor die Möglichkeit haben, früher in Pension zu gehen als Männer. (Bundesrätin Bachner: Das ist Rechtslage!) So ist die Rechtslage, die 2033 ... (Bundesrätin Bachner: Verfassungsrechtlich abgesichert!) – Ja, ja, das ist keine Frage! Wir haben die Befürchtung gehabt, dass, wenn wir hier wieder eine unterschiedliche Behandlung verankern, seitens der EU Einsprüche gekommen wären und uns das irgendwann gekippt worden wäre.

Ich sage es jetzt einmal so: Wir sind eines der letzten Länder beziehungsweise eines der wenigen Länder in der EU, die einen ungleichen Zugang zur Alterspension haben. Das wird nicht gerade mit Wohlwollen betrachtet. Und um schlafende Hunde nicht zu wecken, wie man so schön sagt, haben wir gemeint: In diesem Fall, weil auch Frauen in den nächsten zehn, 15 Jahren einen natürlich nach geltendem Recht verbesserten früheren Zugang zur Pension haben, schauen wir bei der Einführung des Pensions­korridors in Richtung Zukunft und sagen, hier gibt es einen einheitlichen Zugang.

Mir persönlich war es vor allem bei der Langzeitversichertenregelung besonders wich­tig, dass wir, weil es die nächsten Jahre betrifft, hier noch klar unterscheiden: 45 Jahre Männer und 40 Jahre Frauen! Es wäre aus meiner Sicht sehr ungerecht, wenn wir da auf einmal vereinheitlicht hätten, denn das würde jene Frauen, die demnächst in Pension gehen, besonders treffen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Zusatzfrage: Frau Bundesrätin Wimmler, bitte.

 


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