Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 36

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich darf Ihnen die Pensionsanpassungen seit 1990 sagen. Ich kann es Ihnen natürlich auch gerne schriftlich geben; ich werde es so kurz wie möglich halten.

Im Jahr 1990 hat es eine Anpassung in der Höhe von 4 Prozent gegeben, 1991 5 Prozent, 1992 4 Prozent, 1993 4 Prozent, 1994 2,5 Prozent, 1995 2,8 Prozent, 1996 2,3 Prozent, 1997 – das ist für mich sehr interessant, was ich jetzt beim Studium gesehen habe – hat es keine Anpassung gegeben, 1998 waren es 1,33 Prozent, 1999 1,5 Prozent, und ab 2000 hat es Anpassungen um 1,5 Prozent gegeben. Und wie es diesbezüglich weitergehen wird, habe ich schon beantwortet.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Dr. Lich­tenecker.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Frau Staatssekre­tärin! Zum Thema Frauen/Armutsfalle im Alter: Sie haben ja vorhin selbst erwähnt, nur durch einen bestimmten Schicksalsschlag kommt es manchmal dazu, dass Frauen eine selbständige Pension haben. Perspektivisch auf die nächsten fünf Jahre gerichtet: Was tut diese Regierung, was tun Sie in Ihrer Funktion dafür, dass es vermieden wird, dass Frauen in die Armutsfalle kommen?

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Frau Staatssekretärin, bitte.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Das ist ein sicher sehr umfassender Bereich, denn auch hier ist es nicht möglich, mit einer Maß­nahme die Menschen vor dem Hineingeraten in die Armutsfalle oder gegen besondere Schicksalsschläge abzusichern. Aus Sicht dieser Regierung und auch aus meiner Sicht ist es wichtig, dass im Bereich der Grundsicherung der Ausgleichszulagenrichtsatz in der Höhe von 653 €, der jedem zusteht, auch wenn er ein ganz geringes oder wenig Einkommen hat oder eine ganz geringe Pension, die unter diesem Wert liegt, auf­gewertet wird, dass hier sozusagen eine Grundsicherung weiter gegeben ist. Diese Grundsicherung haben wir in den letzten drei Jahren um 7 Prozent erhöht und wird auch weiter jährlich valorisiert.

Was auch wichtig ist: Den Familienrichtsatz, wenn zwei Personen von einer Pension leben müssen, haben wir in den letzten zwei Jahren um insgesamt 20 Prozent erhöht; derzeit beträgt er 1 050 €. Das ist eine Basis, auf die jeder Anspruch hat, die notwendig ist, um die Menschen im Falle von schwierigen Situationen abzusichern.

Abzusichern ist auch für mich, dass wir den Familien entsprechende Mittel zur Verfügung stellen, und das nicht nur mit dem Kinderbetreuungsgeld, sondern auch mit anderen Maßnahmen, auch wenn die Kinder schon älter sind. Es muss ein Familien­einkommen geben, das den Familien, vor allem wenn sie mehrere Kinder haben, die Chance gibt, entsprechend über die Runden zu kommen: mit Mehrkinderzuschlag, erhöhter Familienbeihilfe, natürlich auch mit Kinderbetreuungsgeld und Ähnlichem. Wir müssen also auch in diesem Bereich die Weichen richtig stellen.

Wichtig ist auch, dass wir heuer für jene, die pflegebedürftig sind, das Pflegegeld erhöhen. Das Pflegegeld ist unbestritten, und es ist in keiner Weise daran gedacht ist, diese ganz spezielle Leistung für jene, die es besonders brauchen, nicht weiter­zuführen oder nicht entsprechend anzupassen. Es muss hier die Sicherheit geben, dass man sich verschiedene Leistungen kaufen kann, gerade im Gesundheitsbereich.

Im Rahmen der Pensionsharmonisierung haben wir ganz klar geregelt, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zeiten, in denen Notstandshilfe und so weiter bezogen wird, natürlich


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite