Berufsgruppen, denen ich mich persönlich wie fachlich eng verbunden
fühle, durchaus. Dessen ungeachtet bedauere ich es jedoch umso mehr, dass das
ehrliche Bemühen der neuen Ressortchefin um eine absehbare – natürlich
nicht von heute auf morgen zu erreichende und unmittelbar wirksam
werdende – Verbesserung der so angespannten Personal- und
Belastungssituation nicht mehr gewürdigt worden ist. Immerhin hat sie in diesem
Bereich über 11 Prozent an Budgetsteigerung erwirkt! Ich kann nicht annehmen –
und will es im Blick auf die betroffene Berufsgruppe schon gar nicht unterstellen –,
dass dies etwa auf die politische Verantwortlichkeit einer von den Regierungsparteien –
hier konkret: von den Freiheitlichen – gestellten Justizministerin
zurückzuführen ist.
Auch muss man leider sagen – auch das ist heute schon kritisch
angesprochen worden, und ich wiederhole es; es wird uns auch im Zusammenhang
mit dem insoweit durchaus kritischen Tätigkeitsbereicht der Volksanwaltschaft
noch beschäftigen –, dass es in der Justiz auch Schwachstellen gibt, die
nicht allein auf diese Ressourcenknappheit zurückzuführen sind, und zwar
bedauerlicherweise insbesondere im Bereich des Zivilverfahrens, und da
vorrangig im Bereich des Außerstreitverfahrens, auch im Zusammenhang etwa mit
Sorgerechtsstreitigkeiten, Besuchsrechtsregelungen, ja sogar im erbrechtlichen
Verfahren.
Und da muss man schon eines sagen: Es ist ja nicht der
Durchschnittsbürger, der mit dem Zivilprozess zu tun hat; das sind ja nur
professionell Tätige oder zwangsläufig von Konflikten aus der Wirtschaft
Betroffene. Der Durchschnittsbürger ist nicht in den Zivilprozess verwickelt.
Wohl aber ist jeder Durchschnittsbürger mit dem Verfahren in Außerstreitsachen
befasst, und das ist daher die Visitenkarte der Justiz. Wenn es da nicht
funktioniert, dann führt das zu einem großen Vertrauensschaden in der
Bevölkerung.
Aber lassen Sie mich von tages- und standespolitische Querelen absehen
und zu wirklich zukunftsweisenden Themen übergehen. Was bereits Bundesminister
Böhmdorfer zielführend eingeleitet hat, führt und entwickelt Frau Bundesministerin
Miklautsch Erfolg versprechend weiter. Unsere Mitwirkung auf dem Gebiete des
Aufbaus eines dem heutigen europäischen Standard entsprechenden
rechtsstaatlichen Justizsystems in den so genannten Reform- und
Transformationsstaaten Ost- und Südosteuropas kann meines Erachtens sowohl vom
Sachanliegen als auch von der Qualität her im Hinblick auf unsere
politisch-kulturellen Beziehungen zu diesen historisch mehr oder weniger
verwandten unmittelbaren oder mittelbaren Nachbarstaaten nicht hoch genug
eingeschätzt und veranschlagt werden.
In diesem Sinne
begrüßen wir alle – ich glaube, nicht nur wir Freiheitlichen –, dass
unser Justizressort um eine den viel beschworenen europäischen Werten, insbesondere
den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechende und
verpflichtete Fortentwicklung des Strafrechtssystems, des Straf- und des
Maßnahmenvollzugs bis hin zum Gefängniswesen, natürlich auch in der
Gerichtsorganisation und auch bis ins Grundbuchwesen hinein, auch in diesen
Staaten bemüht und diesbezüglich höchst engagiert ist. Diese
„Justizaußenpolitik“ – wenn ich es so formulieren darf – im Sinne
einer wohlverstandenen Entwicklungszusammenarbeit
steht uns auf Grund der historischen Perspektiven und der aktuellen politischen
Verbindungen besonders gut an.
Meine Fraktion begrüßt sie vorbehaltlos und unterstützt die Frau Bundesministerin dabei entschieden. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wir wünschen ihr daher für ihre Vorhaben und nicht zuletzt auch zugunsten einer Verbesserung des Opferschutzes, der Gleichbehandlung, des Kinderschutzes und auch der internen Sicherheitsverhält-
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