Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 51

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nisse, soweit sie an der Justiz und nicht allein am Innenressort liegen, vollen Erfolg und viel Glück. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.41

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Mag. Miklautsch das Wort.

 


11.41

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Ich würde die Gelegenheit gerne nutzen, auf ein paar Ihrer Argumente kurz einzugehen.

Es wurde mehrfach die Verfahrenslänge angesprochen. Sie werden dies heute auch im Rahmen der Behandlung des Berichtes über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft hören, wo sicherlich auch einige Justizfälle drinnen sind. Ich möchte betonen, dass der Schnitt der Verfahrensdauer in Österreich in Zivilverfahren nicht so schlecht ist wie sein Ruf. Das muss ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Zivilverfahren in erster Instanz beträgt nämlich acht Monate und neun Tage. Das ist sicherlich etwas, wofür wir uns nicht verstecken müssen.

Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass die Verfahrensdauer ein wichtiger Aspekt ist. Vor allem haben wir auch, wie es Herr Bundesrat Böhm schon angesprochen hat, im Pflegschaftsverfahren und im Außerstreitverfahren eine oft sehr lange Verfahrensdauer hinzunehmen, wobei der Grund hiefür nicht immer bei den Richtern liegt. Das möchte ich auch sagen. Es sind oft umfangreiche Sachverständigengutachten einzuholen, was immer wieder lange dauert. Gerade im Pflegschaftsverfahren, wo es um Scheidungs­kinder geht, wo es um Besuchsrecht geht, ist es erfahrungsgemäß so, dass beide Elternteile die Gerichte mit sehr vielen Eingaben und Anträgen überfordern, hätte ich jetzt bald gesagt, aber fordern und dass das natürlich auch zu langen Verfahrens­dauern führt. Wir tun alles, was wir in diese Richtung tun können. Es gibt genug Vor­schläge, auch aus der Richterschaft. Wir werden das aufgreifen, denn mir ist das ein wichtiges Anliegen.

Ein weiterer Punkt, der angesprochen wurde, ist der Bereich Strafvollzug mit dem Themenbereich bedingte Entlassung. Das Ziel bedingter Entlassung darf nach meiner Auffassung nicht sein, den Haftraum zu entleeren. Dafür stehe ich sicher nicht. Dafür kann ich auf keinen Fall eintreten, das wird nicht gehen.

Bedingte Entlassung ist aber ein wesentliches Thema, gerade im Hinblick darauf, dass wir einen Ausländeranteil bei den Häftlingen von zirka 45 Prozent österreichweit haben, die sich derzeit in Straf- und Untersuchungshaft befinden. Für bedingte Entlas­sung ist, wie es der Herr Bundesrat richtigerweise angesprochen hat, wesentlich, dass eine Resozialisierung möglich ist. Bei vielen der Ausländer, die jetzt hier eingesperrt sind, ist eine Resozialisierung nur bedingt bis gar nicht möglich. Aus diesem Grund sind in diesem Fall dem Strafvollzug die Hände gebunden. Zudem muss ich auch darauf hinweisen, dass der Themenbereich bedingte Entlassung eine Sache der unab­hängigen Gerichte ist. Die Entscheidung über bedingte Entlassung fällt in den Auf­gabenbereich der unabhängigen Gerichtsbarkeit und kann aus diesem Grund keines­falls irgendetwas mit Regierungspolitik zu tun haben.

Ganz unabhängig davon gibt es am Montag und am Dienstag eine Enquete zum Thema Strafvollzug im Zusammenhang mit moderner Sicherheit und modernem Straf­vollzug im Justizministerium, bei der wir uns mit all diesen Themenbereichen beschäf­tigen, vor allem auch im Hinblick auf die neuen Herausforderungen, die im Strafvollzug im Zusammenhang mit der Ausländerproblematik an uns gestellt werden. Wir werden uns ganz intensiv damit auseinander setzen.

 


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