hat er zum Beispiel einen weißrussischen Pass oder einen türkischen Pass, dann fällt er aus dem Verbrechensopfergesetz heraus. – Das geht doch nicht!
Meine Damen und Herren! Wer in Österreich
Opfer eines Verbrechens geworden ist, hat das Recht, nach dem Verbrechensopfergesetz
auch eine Entschädigung zu erhalten. Es geht doch nicht an, dass es davon
abhängt, welche Hautfarbe ich habe, welchen Pass ich habe, woher ich komme.
Dass dieses Gesetz seit über 25 Jahren dahindümpelt und sich allen
Novellierungen und Reformen gegenüber immun zeigt, das kann doch nicht wahr
sein, meine Damen und Herren! Hier brauchen wir eine völlig neue Auslegung des
Verbrechensopfergesetzes. Wenn Sie sagen, Frau Bundesministerin, es ist Ihnen
ein großes Anliegen, so hoffe ich, dass Sie in der verbleibenden Zeit der
Legislaturperiode – die für Sie ja nur eine kurze ist – in diesem
Bereich, in dem es eine derartige Ungleichbehandlung gibt, doch noch mit
entsprechenden Vorschlägen aufwarten. – Ich danke. (Beifall bei den
Grünen und der SPÖ.)
11.32
Vizepräsident Jürgen
Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat
Dr. Böhm. Ich erteile ihm das Wort.
11.32
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Zunächst danke ich namens meiner Fraktion der Frau Bundesministerin für ihre schon länger angekündigte Erklärung im Bundesrat über ihre justizpolitischen Zielvorstellungen, wie sie heute so engagiert erfolgt ist.
Zugleich
bringe ich meine Erwartung und meine Freude darüber zum Ausdruck, dass die Frau
Bundesministerin die erfolgreiche und zuletzt, zumindest in der Spätphase, auch
von der Opposition durchaus anerkannte Justizpolitik von Herrn Bundesminister
Böhmdorfer im Grundsatz weiterführen und eigenständig weiterentwickeln will und
wird. Das gilt insbesondere auch für die legistische Tendenz zur weiteren
Beschleunigung der Zivilverfahren – deren Dauer ein Problem ist, das zu
Recht heute angesprochen wurde und mit dem wir uns auch noch im Zusammenhang
mit dem Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft kritisch befassen werden –
ebenso wie zur Straffung der bürokratischen Abläufe und zur Schaffung eines
bürgernahen und serviceorientierten Justizwesens.
Schon
heute ist der Frau Bundesministerin aber auch für ihre intensive Bemühung um
eine Verbesserung des leider immer noch unzureichenden personellen Standes der
Ressourcen der Justiz aufrichtig zu danken. Auch wenn es der vorgestrige
Warnstreik von Teilen der Richterschaft und der Staatsanwälte ... (Bundesrat Konecny: „Teilen“?) – Teilen! Es war ein sehr
kleiner Teil, weil es sehr viele Richter – und da stimme ich Herrn
Kollegem Dr. Kühnel zu (Bundesrat Konecny: Das ist aber den
Richtern nicht aufgefallen!) – nun, dann sind Sie nicht gut informiert! (Bundesrat Konecny: Oja! Sehr gut! Besser als Sie!) – nein, nein, da bin ich zu
Hause in diesem Gebiet! (Bundesrat Konecny: Nein, Sie sind in
der Uni ...!) –, weil es also viele Richter – das muss ich sagen, ohne das
Streikrecht im Geringsten in Frage zu stellen, darin stimmen wir überein (Bundesrat Konecny: Danke!) – ich bedanke mich auch, weil ich ja
auch öffentlich Bediensteter bin und dieses Recht für mich in Anspruch nehme (Heiterkeit
bei Bundesräten der Freiheitlichen und der ÖVP – Bundesrat Konecny: Wann dürfen wir mit Ihrer Streikteilnahme rechnen?) –,
weil es jedenfalls viele Richter und Staatsanwälte für richtig befunden haben,
im Dienste der rechtsuchenden Bürger wichtige Agenden zu erledigen.
Auch wenn es der vorgestrige Warnstreik etwas überschattet hat, so darf ich doch Folgendes festhalten: Ich verstehe die Sorgen dieser den Justizbetrieb tragenden
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite