Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 59

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wichtige Bereiche wie die Gesundheitsversorgung der Insassen von Justizanstalten rechtzeitig zu regeln. Möglicherweise kann es auch dazu kommen, dass man eine längerfristige Regelung oder eine finalisierte Regelung findet. Ich denke, das macht das Arbeiten im Ministerium und auch die Planbarkeit in den Ländern um einiges einfacher.

Es sind heute einige Punkte aus dem Justizbereich angesprochen worden: der Reformbedarf, der vorhanden ist, und der Mangel an Angestellten beziehungsweise Bediensteten, der zu beklagen ist. Sie haben Zahlen genannt, wonach sich in den letzten Jahren der Betreuungsschlüssel verringert hat: Auf immer weniger Bedienstete entfallen immer mehr Häftlinge. Dies stellt ein schweres Problem dar, weil man für eine qualifizierte Resozialisierung gutes und ausgebildetes Personal braucht. Das ist ein ganz zentraler Punkt!

Was besonders wichtig ist in Extremsituationen, wie die Haft eine ist, und für die Menschen, die in Justizanstalten zu betreuen und zu versorgen haben, ist mit Sicher­heit das Thema der physischen und psychischen Belastung. Da komme ich auf den Punkt zu sprechen, mit dem Sie, Frau Ministerin, vor einiger Zeit in die Medien gegangen sind und den Sie heute hier wiederholt haben, nämlich den Assistenz­einsatz. Ich denke, der Bereich ist tatsächlich zu heikel, um das in dieser Form aus­lagern zu können. Bei genauer Überlegung, denke ich, wäre es sicherlich ein ange­brachter Punkt, dies auch in dieser Form zurückzunehmen und weiter dafür zu kämpfen, mehr Personal zu bekommen.

Aber wenn man beim Personal ist, dann muss man auch schauen, wo es generell Handlungsbedarf gibt. Da muss man einfach auch das Thema „Ausweitung der bedingten Entlassung“ als zentralen Punkt ansprechen. Es ist, so denken wir, ein wich­tiger Punkt, dass nach ungefähr zwei Dritteln der verbüßten Haftstrafe eine bedingte Entlassung eintreten soll, ausgenommen die Fälle mit erhöhter Rückfallgefahr, bei schweren Gewalttaten und natürlich bei gemeingefährlichen Delikten. Aber generell sollte das der richtige und wichtige Weg bei der Resozialisierung sein, wobei hier anzu­führen ist, dass Resozialisierungsmaßnahmen beziehungsweise die bedingte Entlas­sung und dazu ein entsprechendes Angebot an Bewährungshilfe zusätzlich wesentlich kostengünstiger sind – als essentieller Punkt.

Genauso muss angedacht werden, ob man Reduktionen bei den U-Haftmaßnahmen erreicht. Da gibt es ja eine Menge an Beispielen im internationalen Umfeld, von der elektronischen Hausarrest-Geschichte bis zum tageweisen Vollzug und so weiter. Das alles – denke ich mir, Frau Ministerin – ist anzudenken, und möglicherweise können Sie uns heute auch in die neuen Pläne, die angedacht sind, in dieser Form einweihen.

Da heute ein Gesundheitsbereich betroffen ist, den wir an diesem Punkt abhandeln, möchte ich an dieser Stelle für die grüne Fraktion anmerken, dass wir den Finanz­ausgleichsverhandlungen zum Teil zustimmen können und sie unterstützen können, aber die beiden Bereiche, die ich hier explizit als solche herausstreichen möchte, welche wir in keinerlei Weise unterstützen werden beziehungsweise begrüßen, sind die Erhöhung der Rezeptgebühren und natürlich der Spitalskostenbeitrag.

Ich bin schon erstaunt darüber, dass hier sowohl die ÖVP als auch die FPÖ – die FPÖ hat man zwar sozusagen noch raunzen gehört, aber vermutlich wird das demnächst verstummen – sang- und klanglos zustimmen. Es ist völlig klar: Es geht um eine Re­form des Gesundheitssystems, aber es kann dies nicht auf Kosten der Kranken geschehen. Wenn man sich das genau durchrechnet, dann ist es schwierig, und die Leute, die Medikamente brauchen und ein Spital beziehungsweise Krankenhaus in Anspruch nehmen müssen, haben nicht die Wahl.

 


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