Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 79

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reiche Vorschläge von Seiten der Fraktionen gibt, dass aber all dies in die Endlos-Warteschleife beim Österreich-Konvent gestellt wird, wodurch verhindert wird, dass wichtige Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Vorschläge für Kompetenzausweitun­gen aufgegriffen werden können. Deswegen treten wir in einigen Bereichen auf der Stelle.

Schon der letzte Bericht der Volksanwaltschaft – und dieser auch – wurde um ein ganz wesentliches Kapitel erweitert, nämlich um jenes betreffend den Grundrechtskatalog. Das ist Kapitel 15: Grundrechtsteil. Das zeigt – und das ist auch meiner Meinung nach eine der wirklich ganz großen qualitativen Weiterentwicklungen der Volksanwaltschaft, die sich auch in der Ausdehnung der Tätigkeit der Volksanwälte niederschlägt –, dass die Grundrechte etwas extrem sensibles sind. (Präsidentin Haselbach übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wenn ich ein wenig den Bericht durchgehe, so kann ich lesen: kostenersatzpflichtig trotz bewilligter Verfahrenshilfe, Erteilung falscher Rechtsmittelbelehrungen. Oder: nicht angemessene Verfahrensdauer, etwas, was wir heute schon mit der Frau Justiz­ministerin diskutiert haben. In diesem Zusammenhang hat ja heute die Justizministerin gemeint – dies sei nur in Klammern angeführt –, es würden jetzt mehrere Handvoll Richteramtsanwärter aufgenommen. Ich meine, dass das eher unter dem Titel „Mogel­packung“ zu laufen hätte, denn sie werden nicht für den Alltagsanfall aufge­nom­men, sondern einzig und allein dazu, die Strafprozessordnung 2008 à jour zu bringen, denn sonst würde das gar nicht funktionieren. Das Gesetz, mit dem das vorpro­zessuale Verfahren von der Staatsanwaltschaft weg zu den Gerichten geleitet wird, kann man derzeit nicht mit diesem Personal machen, und deshalb werden so viele Richter­amtsanwärter aufgenommen. – Das war aber nur ein kleine Anmerkung am Rande, um nicht eine Berichtigung der Aussage der Frau Bundesministerin zu machen.

Ich nehme an, sehr geschätzte Volksanwälte, dass nach der Beschlussfassung des ORF-Gebührengesetzes in der nächsten Zeit eine Reihe von Beschwerden hinzukom­men wird, mit denen Sie sich zu befassen haben werden.

Interessant ist der Bereich des Datenschutzes, dort gibt es ja immer wieder Mängel. In diesem Zusammenhang seien nur angeführt die Auskunftssperre nach Meldegesetz, erkennungsdienstliche Maßnahmen.

Betreffend den Bereich der Grundrechte seien erwähnt: das Recht auf faires Verfah­ren, Achtung des Privat- und Familienlebens. – Es wurde da eine ganze Reihe von den Volksanwälten aufgezeigt.

Wofür ich Ihnen besonders dankbar bin, ist, dass Sie immer wieder – Herr Gudenus, dies ist auch an Ihre Fraktion gerichtet – Vorschläge zur Weiterentwicklung der Volks­anwaltschaft machen. Aber wir sollten diese Vorschläge nicht nur in eine Endlos-Warteschleife stellen, sondern uns damit auch konkret auseinander setzen und sie gesetzliche Wirklichkeit werden lassen. Wichtig wäre dabei auch die parlamentarische Einbindung. Auch da gibt es eine Reihe von Anregungen, die nicht nur auf dem Papier stehen sollten, sondern wo wir danach trachten sollten, zumal ja alle Fraktionen hier der Volksanwaltschaft immer Rosen streuen, sie mit Lorbeeren überhäufen, dass sie umgesetzt werden. Lassen wir diesen Anregungen zur Weiterentwicklung, zur bes­seren Einbindung auch wirklich Taten folgen!

Ich habe im Ausschuss vor allem drei Punkte hervorgehoben. Das ist zum einen die Ungleichbehandlung im Bereich der Kostenersatzpflicht, nämlich der Umstand, dass rechtsuchende Menschen beim Verfassungsgerichtshof sehr wohl eine Verfahrenshilfe erhalten, beim Verwaltungsgerichtshof jedoch nicht. Das ist eine Ungleichbehandlung, die nicht länger hingenommen werden kann.

 


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