Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 78

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auch – und das erscheint mir wichtig – die festgeschriebene EU-Charta dargelegt, die festlegt, wie unsere Verwaltung auf allen Ebenen – in den Bereichen der Justiz, auf Landes- und Gemeindeebene – zu arbeiten hätte.

Als guter Staatsbürger, geschätzte Damen und Herren, gehe ich davon aus, dass all die Anregungen, die die Volksanwälte in diesem Bericht – auch in dessen Vorwort –gemacht haben, auch umgesetzt werden.

Ich hoffe, dass im nächsten Bericht, im Bericht 2004, nur mehr wenige Seiten dazu nötig sein werden, um anzuführen, was an Anregungen, die seitens der Volkanwalt­schaft gemacht wurden, noch nicht umgesetzt wurde.

Der Geschäftsanfall der Volksanwaltschaft ist, wie heute bereits mehrmals angeklun­gen ist, in seinem Umfang von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich bin eigentlich stolz darauf, dass Tirol in Bezug auf die Beschwerdehäufigkeit an letzter Stelle steht – offensichtlich sind bei uns in Tirol die Bürger, was die Bundesverwaltung angeht, besonders zufrieden. Ich füge hinzu, geschätzte Damen und Herren, dass die Tiroler keine besonders großen Meckerer sind. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Mit Bedauern darf ich zu diesem Bericht jedoch festhalten (Zwischenruf des Bun­desrates Bieringer), lieber Herr Kollege, dass das Land Tirol neben dem Land Vorarl­berg das einzige Bundesland ist, das der Bundes-Volksanwaltschaft nur Beschwerde­fälle betreffend die Bundesverwaltung zukommen lässt und dass für alle anderen Beschwerdefälle eigene Landes-Volksanwälte zuständig sind. Darüber, ob das sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, können wir, geschätzte Damen und Herren, streiten, aber ich denke, dass der Bürger das nicht besonders schätzt. Jedenfalls bin ich – und ich denke, auch die Volksanwälte, die hier heute sitzen; und auch bei ihren Vorgängern war es so – froh, dass in meiner Gemeinde sowohl die Volksanwälte des Bundes als auch jene des Landes zeitgleich für die Sorgen der Bürger zur Verfügung stehen, denn vieles konnte so auf kurzem Wege erledigt werden. In diesem Sinne wird die SPÖ-Fraktion diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.32

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.32

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Wir hatten schon im Ausschuss wieder einmal eine sehr, sehr spannende und in die Tiefe gehende Diskussion. Ich möchte auch von Seiten der Grünen festhalten: Einmal mehr ein beein­druckender Bericht, eine beeindruckende Dokumentation Ihrer Arbeit – aber natürlich auch eine beeindruckende Diskussion von Missständen, denn wenn so viele Fälle an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, dann zeigt das, dass im Bereich der Ver­waltung, im Umgang der Behörden mit den Bürgern und Bürgerinnen nicht alles so geht, wie es sich der Gesetzgeber idealtypisch gewünscht hat, beziehungsweise wo die Mängel der Gesetze, die beschlossen werden, sichtbar werden.

Kollege Gudenus hat gesagt, er möchte gerne von Ihnen, meine Damen und meine Herren, eine Auskunft darüber haben, warum denn die vielen Anregungen der Volks­anwälte oder der Volksanwaltschaft so wenig wirksam werden. – Herr Kollege Gude­nus, das ist eine Frage, die Sie an die Regierung richten sollten! Da stellt sich tat­sächlich die Frage: Warum verwirft denn die Regierung so viele interessante Vorschläge? Warum werden so viele Anträge oder Vorschläge vom Tisch gewischt?

Andererseits kommen wir – und das seit letztem Jahr – in die schwierige Situation, dass es zwar zahlreiche Vorschläge von Seiten der Volksanwaltschaft und auch zahl-


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