Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 83

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Da möchte ich aber Ihnen, sehr geehrte Frau Volksanwältin Bauer, sehr geehrte Herren Volksanwälte, ein Kompliment machen, denn: Am Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft hat es auch da nicht gemangelt. Jeder, der ein Seegrundstück gepachtet hat – egal, ob ein kleiner Beherbergungsbetrieb oder ein Privater –, war plötzlich damit konfrontiert, ein Mehrfaches an Pacht zahlen zu müssen, Fälle also, bei denen es oft wirklich um die Existenz gegangen ist. Diese Fälle wurden aber von Ihnen von der Volksanwaltschaft aufgegriffen und weiter verfolgt; jeder hat Auskunft bekommen. So weit ich die Reaktion der Verpächter – in diesem Fall der privatisierten Bundesforste – mit erleben konnte, kann ich sagen: Dort hat man das dann sehr ernst genommen.

Ich meine allerdings, wir sollten jetzt einen Schritt weitergehen, denn irgendwann einmal wird die Zeit kommen, da sich die Verwalter des Gemeingutes – und das ist es ja nach wie vor; nach wie vor sind die österreichischen Bürgerinnen und Bürger die Eigentümer dieser Wälder und Seen – sozusagen verabschieden werden, und dann wird bei einer Intervention seitens der Volksanwaltschaft darauf hingewiesen werden müssen, dass ihre Zuständigkeit hiefür eigentlich nicht mehr gegeben ist. Meiner Über­zeugung nach ist es daher enorm wichtig, dass seitens des Gesetzgebers ent­sprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Nun zu einem Punkt, der mir leider etwas negativ aufstößt; der betrifft jetzt aber wirk­lich nur explizit einen Volksanwalt. Im Juli 2004 gab es eine Aussage des Herrn Volks­anwaltes Mag. Stadler, die ich auch schriftlich dem Herrn Präsidenten des National­rates zur Kenntnis gebracht habe. Da ich darauf zwar einen Antwortbrief bekommen habe, es aber keine ernst zu nehmende Intervention gegeben hat, möchte ich zumin­dest einen Absatz daraus verlesen, und es wäre mir sehr angenehm, wenn Volks­anwalt Mag. Stadler dazu kurz Stellung nimmt. Ich zitiere:

„Im Rahmen des ORF-,Morgenjournals“, also im Juli 2004, „wurden Ausführungen des Herrn Volksanwaltes Mag. Stadler bei einer Veranstaltung in Wien gesendet, die wört­lich den Aufruf an seine Parteifreunde zum ,Zerreiben der ÖVP zum Inhalt hatten. Mag. Stadler untermauerte diese Aufforderung mit den Vorzugsstimmen, die der Kann­didat Mölzer bei der EU-Wahl für seine politische Positionierung erhielt.

Herr Volkanwalt Mag. Stadler gehört einem der beiden Kontrollorgane des Hohen Hau­ses an. Dass mit diesem Amt ein hohes Maß an Vorbildfunktion und Objektivität verbunden ist, versteht sich wohl von selbst. Selbst wenn die Stalingraddiktion von Herrn Mag. Stadler wirklich von den etwa 20 000 Vorzugsstimmenwählerinnen und -wählern des Herrn Mölzer begrüßt wird, sind die Äußerungen eines Volksanwaltes für die insgesamt mehr als sechs Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine Zumutung! Ich ersuche Sie, sehr geehrter Herr Präsident, in einem Gespräch mit Herrn Volksanwalt Mag. Stadler für eine Klärung dieser Angelegenheit zu sorgen und dies auch öffentlich zu dokumentieren.“ – So weit ein Auszug aus meinem Schreiben.

Ich habe dann ein respektables Antwortschreiben von Herrn Präsidenten Khol erhalten, in dem – sinngemäß – erklärt wurde, dass es einen Ordnungsruf an einen Volksanwalt nur im Rahmen der parlamentarischen Geschäftsordnung, also während einer Sitzung geben könnte, nicht jedoch außerhalb, dass man aber sehr wohl, so Präsident Dr. Khol, im Rahmen des Konvents überlegen werde, wie die Absetzung eines Volks­anwaltes möglich sein könnte, denn das ist derzeit in unserer Verfassung nicht vor­gesehen.

Ich glaube, in Volksanwalt Stadler wohnt noch immer ein wenig ein politischer Heiß­sporn, und ich kann mir vorstellen, dass, da in der Zwischenzeit einige Monate ver­gangen sind, das wahrscheinlich damals nur der „Augenblick“ war, der Mag. Stadler zu dieser Aussage verleitet hat. Insgesamt jedoch sind das, wie ich meine, Dinge, die dem


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