Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.
Den Bericht zu
Punkt 9 bringt Herr Bundesrat Bogensperger. – Bitte, Herr Bundesrat.
Berichterstatter Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes
Haus! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des
Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Börsegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen
in schriftlicher Form vor, daher beschränke ich mich auf die Antragstellung:
Der Finanzausschuss
stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stimmenmehrheit
den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte
ein.
Zum Wort gemeldet hat
sich Herr Bundesrat Kraml. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
14.43
Bundesrat Johann Kraml
(SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr
Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 8 sieht
die Fördererweiterung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
vor, und zwar für die Mongolei. Diese Förderungserweiterung sehen wir als
positiv, und wir werden diesem Punkt auch zustimmen.
Meine Damen und Herren!
Nun zum Börsegesetz und zum Wertpapieraufsichtsgesetz. Die Entwicklung einer
Börse muss auch von einer entsprechend effizienten Aufsicht begleitet sein, und
da habe ich in der letzten Zeit das Gefühl gehabt, dass das nicht ganz so war,
wie es hätte sein sollen. Erinnern wir uns an die Umstände rund um die Telekom:
Da hat es einen Zeitpunkt gegeben, zu dem die Aktienkurse eine bestimmte Höhe
erreichen mussten, und genau zu diesem Zeitpunkt haben die Aktienkurse auch
dieses Ziel erreicht, und zwar deswegen, weil es eine Kauforder einer
österreichischen Bank gegeben hat. Genau diese Vorkommnisse hat natürlich auch
die Finanzmarktaufsicht gesehen und hat eine Prüfung eingeleitet. Nur: Wie
bei so vielen Prüfungen der Finanzmarktaufsicht ist auch in diesem Fall nicht
viel herausgekommen, eigentlich ein sehr unbefriedigendes Ergebnis. Eines ist
aber ganz klar: Die Wiener Börse hatte wieder einmal ein Imageproblem.
Meine Damen und Herren!
Das vorliegende Gesetz sollte die Finanzmarktaufsicht in ihrer Arbeit stärken,
hat das aber nicht geschafft. Damit die Finanzmarktaufsicht effizienter
arbeiten kann, braucht es die entsprechenden Rahmenbedingungen, und diese kann
nur der Gesetzgeber schaffen.
Es gibt viele Länder, die ein Beispiel für eine funktionierende Börsekontrolle geben. Das sind auch jene Länder, in denen der Insiderhandel als kriminelle Tat geahndet wird und auch genauso bestraft wird. Bei uns ist das ein bisschen anders. Wir nehmen ja oft mit Augenzwinkern zur Kenntnis, dass es sich beim Insiderhandel um so etwas wie ein Kavaliersdelikt handelt.
Meine Damen und Herren! Da geht es um den Schutz der Kleinanleger. Da geht es um eine effiziente Aufsicht. Da geht es um die Verhinderung von Missbrauch und Irritationen. Da geht es um Transparenz und Fairness. Und das alles gilt es zu schützen.
Meine Damen und Herren! Der ursprünglich vorgesehene Strafrahmen im Ausmaß von 10 Jahren wurde in der vorliegenden Novelle wieder halbiert. Die Polizei kann nur dann ermitteln, wenn sie von der Finanzmarktaufsicht ersucht wird, und die Haftung von
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