Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 96

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Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Den Bericht zu Punkt 9 bringt Herr Bundesrat Bogensperger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


Berichterstatter Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger: Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher beschränke ich mich auf die Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2004 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kraml. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

 


14.43

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungs­punkt 8 sieht die Fördererweiterung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vor, und zwar für die Mongolei. Diese Förderungserweiterung sehen wir als positiv, und wir werden diesem Punkt auch zustimmen.

Meine Damen und Herren! Nun zum Börsegesetz und zum Wertpapieraufsichtsgesetz. Die Entwicklung einer Börse muss auch von einer entsprechend effizienten Aufsicht begleitet sein, und da habe ich in der letzten Zeit das Gefühl gehabt, dass das nicht ganz so war, wie es hätte sein sollen. Erinnern wir uns an die Umstände rund um die Telekom: Da hat es einen Zeitpunkt gegeben, zu dem die Aktienkurse eine bestimmte Höhe erreichen mussten, und genau zu diesem Zeitpunkt haben die Aktienkurse auch dieses Ziel erreicht, und zwar deswegen, weil es eine Kauforder einer österreichischen Bank gegeben hat. Genau diese Vorkommnisse hat natürlich auch die Finanz­markt­aufsicht gesehen und hat eine Prüfung eingeleitet. Nur: Wie bei so vielen Prüfungen der Finanzmarktaufsicht ist auch in diesem Fall nicht viel herausgekommen, eigentlich ein sehr unbefriedigendes Ergebnis. Eines ist aber ganz klar: Die Wiener Börse hatte wieder einmal ein Imageproblem.

Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz sollte die Finanzmarktaufsicht in ihrer Arbeit stärken, hat das aber nicht geschafft. Damit die Finanzmarktaufsicht effizienter arbeiten kann, braucht es die entsprechenden Rahmenbedingungen, und diese kann nur der Gesetzgeber schaffen.

Es gibt viele Länder, die ein Beispiel für eine funktionierende Börsekontrolle geben. Das sind auch jene Länder, in denen der Insiderhandel als kriminelle Tat geahndet wird und auch genauso bestraft wird. Bei uns ist das ein bisschen anders. Wir nehmen ja oft mit Augenzwinkern zur Kenntnis, dass es sich beim Insiderhandel um so etwas wie ein Kavaliersdelikt handelt.

Meine Damen und Herren! Da geht es um den Schutz der Kleinanleger. Da geht es um eine effiziente Aufsicht. Da geht es um die Verhinderung von Missbrauch und Irrita­tionen. Da geht es um Transparenz und Fairness. Und das alles gilt es zu schützen.

Meine Damen und Herren! Der ursprünglich vorgesehene Strafrahmen im Ausmaß von 10 Jahren wurde in der vorliegenden Novelle wieder halbiert. Die Polizei kann nur dann ermitteln, wenn sie von der Finanzmarktaufsicht ersucht wird, und die Haftung von


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