Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 97

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vorstandsmitgliedern und von Aktiengesellschaften im Fall von unrichtigen Informa­tio­nen, wie sie im Begutachtungsentwurf enthalten war, ist auch wieder verschwunden.

Gerade diese richtigen Informationen sind besonders wichtig, darauf muss sich jeder Anleger verlassen können. Und wenn es nun, wie im vorliegenden Gesetz vorgesehen, für die Vorstände keine Haftung gibt, dann, glaube ich, haben sie freie Hand bei der Gestaltung ihrer Berichte.

Das alles ist nicht optimal. Da hätten wir mit Sicherheit mehr tun können, wenn man nur hätte wollen.

Um den Insiderhandel und die Börsenmanipulationen auch nachweisen zu können, bedarf es entsprechender umfangreicher Recherchen, und umfangreiche Recherchen kann ich nur dann durchführen, wenn ich auch das entsprechende Personal habe, und ich glaube, daran fehlt es auch ein bisschen.

Meine Damen und Herren! Es kann ja nicht so sein, dass jene, die einen Infor­mationsvorsprung haben, die satten Gewinne machen und jene, welche diesen Informationsvorsprung nicht haben, die Zeche zahlen.

Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz geht uns in diesen wichtigen Punkten zu wenig weit; wir werden daher die Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.48

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Dernoscheg. – Bitte.

 


14.48

Bundesrat Dr. Karl-Heinz Dernoscheg (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich jetzt meinem Vorredner, Herrn Bundesrat Kraml, aufmerksam zugehört habe, dann habe ich auf der einen Seite verstanden, er will eine Verschärfung bei den Strafge­setzen und bei den Gesetzen bezüglich Insiderhandel. Er sieht das nicht als Kavaliersdelikt an und Ähnliches mehr. Auf der anderen Seite kann er aber diesem Gesetz nicht zustimmen, obwohl gerade diese Änderung des Gesetzes das in Österreich regelt. Also ich habe da jetzt irgendetwas wirklich nicht verstanden.

Worum geht es? – Es geht im Tagesordnungspunkt 9 darum, dass das Börsegesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz entsprechend einer EU-Richtlinie angepasst wer­den. Darum geht es. Und zwar handelt es sich hier um eine Marktmissbrauchsrichtlinie, die Österreich in vorbildlicher Weise umsetzt. Wir müssen wiederum sagen, wir liegen hier im Vergleich im seriösen Topbereich der Europäischen Union. Verglichen mit der Schweiz liegen wir sogar noch vorne in diesem Bereich.

Sie verlangen, dass die Insidergeschäfte – das sind Geschäfte, die jemand dadurch machen kann, dass er gewisse Informationen, wertvolle Informationen besitzt, auf Grund einer Position, die er in einer Behörde, in einer Aktiengesellschaft oder auch im Rahmen der Börse erlangt hat – wie eine kriminelle Tat behandelt werden sollen und nicht wie ein Kavaliersdelikt.

Ich zitiere § 48b Abs. 1: „Wer als Insider eine Insider-Information mit dem Vorsatz ausnützt, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, indem er ... diese Information ... einem Dritten zugänglich macht“ oder selbst missbraucht, „ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn durch die Tat ein 50 000 € übersteigender Vermögensvorteil verschafft wird, jedoch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite