Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 105

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Gerade deshalb müssen wir unseren Bauern die Chance geben, nachhaltig auf Gen­technik verzichten zu können, und zwar allen Bauern: den Bio-Bauern genauso wie den konventionellen Bauern, und daher müssen wir genau auf Nachvollziehbarkeit setzen, damit die Bauern und auch die Konsumenten den notwendigen Schutz und die notwendige Sicherheit haben.

In unserer Saatgutverordnung ist festgeschrieben, dass in Österreich produziertes Saatgut gentechnikfrei sein muss. Ich meine, es kann auch eine Chance für die Ver­arbeiter und insbesondere auch für den Handel sein, wenn es uns gelingt, ein trans­parentes System bezüglich Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten umzusetzen; dadurch haben wir natürlich auch bessere Marktchancen beim Export.

Ich komme auch sehr viel herum auf den Bauernhöfen in unserem Bezirk und kann daher feststellen, dass es eine sehr starke Debatte über die Themen Gentechnik und Fütterung der Milchkühe gibt. Da ist immer wieder sehr großer Unmut festzustellen, denn unsere Bio-Bauern verwenden keine ausländischen Eiweiß-Futtermittel, also auch kein Soja, und daher muss man sagen: Die Bio-Milch, die überall erhältlich ist, ist garantiert gentechnikfrei; jene Tiere, die Milch liefern, sind mit garantiert gentechnik­freien Futtermitteln gefüttert! – Es soll also nicht immer alles nur schlecht gemacht werden, denn es gibt eben auch, wie gesagt, viele gute Dinge.

Nun aber zurück zu dieser Gesetzesänderung: Faktum ist, dass laut EU-Recht die Möglichkeit besteht, dass eine Freisetzung von gentechnisch verändertem Saatgut erfolgt. Daher müssen wir eben ein Sicherheitsnetz aufbauen, mit dem Transparenz garantiert und Schutz auch für die Zukunft geboten wird, was ja mit diesem Gesetz geschieht: klare Regelungen für die Haftungsfrage, einheitliche Kriterien für die Risiko­bewertung, Zulassung nur mit Befristung, genaue Registerführung, verpflichtendes Monitoring, verstärkte Sicherheitsvorschriften sowie Öffentlichkeit.

Ich glaube, dass wir in Österreich den richtigen Weg eingeschlagen haben. Wenn wir ein klares, rückverfolgbares System haben, ohne Lücke, vom Bauern über den Handel bis hin zum Konsumenten, so ist das eine Garantie für frische, gesunde, gen­technik­freie bäuerliche Produkte auch in der Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)

15.20

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile ihr das Wort.

 


15.21

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Frau Kollegin Diesner-Wais, ich stimme Ihnen zu: Ja, wir brauchen ein Gentechnikgesetz. Das muss geregelt werden. Sie haben gesagt, das Gentechnikgesetz, das wir hier vorliegen haben, sei ein Sicher­heitsnetz. Meiner Meinung nach hat dieses Sicherheitsnetz einfach zu große Lücken, und das ist das Problem, das wir damit haben.

Das Problem fängt schon an bei Artikel I, „Ziel des Gesetzes“: Neben dem Schutz der Gesundheit steht als zweites Ziel, „die Anwendungen der Gentechnik zum Wohle des Menschen ... zu fördern“. – Ich verstehe nicht, warum das da drinstehen muss! Das ist einfach eine sinnlose ... (Zwischenruf der Bundesrätin Diesner-Wais.) – Wollen wir jetzt die Gentechnik fördern oder wollen wir die Gentechnikfreiheit fördern? (Bundesrat Bader: „Zum Wohle des Menschen“!) – Ja, „zum Wohle des Menschen“, darauf kom­me ich später noch zu sprechen. (Weiterer Zwischenruf der Bundesrätin Diesner-Wais.) – Nicht immer. Um mit einem Waschmittel bei 30 Grad Flecken zu entfernen, das ist für mich nicht unbedingt das ganz große Ziel, dessentwegen ich irgendwelche Gentechnik-Risiken eingehen würde.

 


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