Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 128

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aus der Normierung des § 10 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz – SPG. Diese werden daher den Bezirksverwaltungsbehörden bei der Besorgung der Sicherheitsverwaltung weiterhin im gleichen Unterstellungsverhältnis zur Verfügung stehen.

Rückfragen aus den Bundesländern zu dieser Regelung wurden und werden in „bilateralen“ Gesprächen erörtert.

Zur Frage 28:

Die Bezug habenden Bestimmungen des Artikel 7 der Regierungsvorlage zur SPG-Novelle waren nach den ursprünglichen Intentionen des Bundesministeriums für Inneres für eine Aufnahme in den Normenkomplex des Bundesdienstrechtes – zum Beispiel Beamtendienstrecht, Ausschreibungsgesetz, Bundes-Gleichbehandlungs­ge­setz – vorgesehen.

Im Hinblick auf die Komplexität der organisationsrechtlichen Bestimmungen des SPG ist eine enge terminliche Abstimmung mit den dienstrechtlichen Normen unumgänglich. Da eine zeitgleiche Beschlussfassung im Rahmen einer regulären Beamten­dienst­rechtsgesetz-Novelle nicht möglich war, wurden die Bezug habenden Normen den gesetzgebenden Organen direkt mit dem Sicherheitspolizeigesetz zur Beschluss­fassung zugeführt.

Zur Frage 29:

53 Abteilungsleiter.

Zur Frage 30:

47 Abteilungsleiter-Stellvertreter.

Zur Frage 31:

60 weitere leitende Beamte.

Zur Frage 32:

138 Fachbereichs-, Ermittlungsbereichs- und Assistenzbereichs-Leiter.

Zur Frage 33:

138 Stellvertreter dieser Funktionen.

Zur Frage 34 – der Frage, wie viele weitere Sachbearbeiter mit und ohne Qualifi­kationen in den Landespolizeikommandos:

1 497 sonstige Sachbearbeiter E 2a, mit und ohne Qualifikation.

Zur Frage 35:

3 363 sonstige Exekutiv- und Verwaltungsposten.

Zur Frage 36:

Die Umstellung auf die neue Uniformierung erfolgt im gleichen Modus – zum Beispiel Ablauf der Tragedauer – wie bisher, wodurch also keine zusätzlichen Kosten entste­hen. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Vollumstellung erst mit Jahresende 2007.

Zur Frage 37:

Wir statten die neue Exekutive insbesondere mit mehr Kanzleiräumen für kriminal­polizeiliche Arbeit, mehr Kraftfahrzeugen für mehr Mobilität und mehr EDV-Arbeits­plätzen aus. Dies wird in den nächsten beiden Jahren Mehrkosten von zirka 12 Mil­lionen € verursachen. Dieser Betrag subsumiert auch Kosten für Beschilderungen und dergleichen. Dies wurde bereits im Rahmen der Vorlage des SPG-Entwurfs unter dem Kapitel „Finanzielle Auswirkungen“ entsprechend dargestellt.

 


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