Zur Frage 38:
An den Planungen haben MitarbeiterInnen aus allen Sparten mitgearbeitet. Bestmögliche Synergieeffekte wurden gesucht und gefunden – zum Teil sind sie schon umgesetzt. Gerade in der Ausbildung und Beschaffung, die Sie hier erwähnen, ist das längst erledigt.
Im angestrebten Wachkörper finden wesentlich mehr Synergien zwischen dem Polizeidienst im ländlichen und städtischen Raum statt wie bisher – örtlich angepasster Dienst, aber jederzeitige gegenseitige unbürokratische, schnelle Unterstützung.
Zur Frage 39:
Der Probebetrieb wurde in acht Bereichen durchgeführt. Im Bereich der Bundesgendarmerie fand die Erprobung in den Bezirken Oberwart, Leoben-Land, Schwaz und Bruck an der Leitha statt, im Bereich der Polizei in Wels für den Sicherheitswach- und Kriminaldienst sowie in Wien in der Bereichsabteilung Penzing/Fünfhaus und im Kriminalkommissariat Wien-West.
Über Antrag des Dienststellenausschusses der Sicherheitswache Graz wurde auch in Graz im Bereich der Sicherheitswacheabteilung Ost ein Probebetrieb eingerichtet.
Es sind dem Dienstgeber durch den Probebetrieb an direkten Mehrkosten 193 500 € entstanden, indem jedem betroffenen Kollegen und jeder Kollegin für die Mitarbeit bei der Erprobung eine Belohnung von 150 € zugesprochen wurde.
Weitere Schwankungen in Kostenbereichen ergaben sich durch verschiedene Einsatzanforderungen. So wurde in einem Bereich die Zahl der Sondereinsätze – darunter einige Großeinsätze – verdoppelt, bei gleichzeitiger wesentlicher Stärkung der Außendienstpräsenz in Spitzenbedarfszeiten. Dies hat insgesamt zu einer Mehrleistung an Überstunden geführt, aber diese Faktoren und deren Auswirkungen hätten sich auch ohne Dienstzeit-Erprobung ergeben und können daher nicht unmittelbar auf die Erprobung zurückgeführt werden. Dies zeigt sich auch darin, dass auch in anderen Dienstbereichen, die nicht von der Erprobung betroffen waren, gleiche Entwicklungen festzustellen sind.
Die Erfahrungen aus dem Probebetrieb lassen sich wie folgt darstellen: Insgesamt zeigte das neue Dienstzeitsystem, dass die exekutivdienstliche Versorgung in einem verbesserten Ausmaß gewährleistet werden konnte. Dies ist vor allem auf den Umstand zurückzuführen, dass auf die wechselnden Belastungen sowohl im Tages- als auch Wochenablauf durch konkrete Planungsmaßnahmen mit einer verbesserten Personalplanung reagiert werden konnte.
Gleichzeitig war auch immer die Erhaltung der Motivation und, damit verbunden, jene der Mitarbeiter-Zufriedenheit ein hohes Anliegen. In den Bereichen des Kriminaldienstes gelang es durch entsprechende Adaptierungsmaßnahmen eine rund 60-prozentige Zustimmung zu erreichen. Insbesondere im Bereich der Bereichsabteilung Fünfhaus gab es auf Grund des Abgehens vom Schichtdienst Akzeptanzprobleme. In Gesprächen mit dem zuständigen Dienststellenausschuss wurden aber auch hier bereits konkrete Lösungsalternativen erarbeitet, die eine Lösung dieses Problems gewährleisten werden.
Zur Frage 40:
Schon jetzt machen Exekutivbeamte im Sechs-Wochen-Rhythmus an vier Wochenenden Plandienst. Die Beibehaltung dieses Systems wird von Teilen der Gewerkschaft heftigst verlangt. Wie soll ich das also für die Zukunft ausschließen? – Diese Fragen werden mit der Personalvertretung verhandelt.
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