Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 162

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Krankheitsverlauf beeinflussen. Die Aussagekraft solcher Tests ist mit Sicherheit begrenzt.

Ein Ausweg aus dieser Situation liegt meines Erachtens in einer verstärkten Erfor­schung von wissenschaftlichen Alternativen zu Tierversuchen. Gleichzeitig muss sich Österreich auch auf der EU-Ebene massiv dafür einsetzen, dass bereits entwickelte Alternativmethoden rasch anerkannt werden, denn an der bisher in Österreich gültigen Regelung – so gut sie im Prinzip auch war – konnte man nur zu gut erkennen, wie begrenzt in diesem Bereich die Wirkung von rein nationalen Regelungen ist.

Durch eine verpflichtende Veröffentlichung aller durchgeführten Tierversuche könnten ebenfalls viele Doppel- und Mehrfachversuche und somit sehr viel Tierleid verhindert werden. Ziel in der Zwischenzeit müsste es sein, Tierversuche durch alternative Verfahren zu ersetzen, wo es medizinisch unbedenklich und wissenschaftlich möglich ist, und den Bereich von vermeidbaren Verfahren schnellstmöglich zu vergrößern. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

19.07

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fröhlich. – Bitte.

 


19.07

Bundesrätin Christine Fröhlich (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst darf ich meiner Freude darüber Ausdruck geben, dass im Nationalrat einstimmig der Beschluss gefasst wurde, dass der Handel mit Kosmetika, welche mit Hilfe von Tierversuchen entwickelt wurden, bis zum Jahr 2013 schrittweise verboten wird.

Es ist nicht einzusehen, warum unzählige Tiere unsägliches Leid erdulden müssen, wenn andere Methoden, zum Beispiel Tests mit menschlichen Zellkulturen, zum gleichen, wenn nicht sogar zu einem besseren Ergebnis führen.

Obwohl es bereits Tausende Schönheits- und Körperpflegeprodukte gibt, forscht die kosmetische Industrie unermüdlich an neuen chemischen Wirkstoffen. So führt die kosmetische Industrie als Grund für die Durchführung von Tierversuchen die Ver­brauchersicherheit an. Angeblich können nur Tierversuche die Unbedenklichkeit von Kosmetika garantieren und vor möglichen Schäden durch ein neues Produkt schützen. In Wahrheit tragen Tierversuche nicht zur Sicherheit der Verbraucher bei. Die Ergeb­nisse der Experimente lassen sich wegen der vielfältigen anatomischen und psychi­schen Unterschiede zwischen Mensch und Tier sowie zwischen Tieren untereinander nicht auf den Menschen übertragen.

Bei den Herstellern von Kosmetikprodukten zeichnen sich deutliche Parallelen zur Vorgehensweise der Pharmaindustrie ab, beide sichern sich mit Tierversuchen vor Ersatzansprüchen bei möglichen Schadensfällen ab. Tierversuche dienen damit der Sicherheit des Produzenten, nicht des Verbrauchers, sie haben lediglich eine Alibi­funktion.

Der vorliegende Gesetzentwurf geht somit in die richtige Richtung. Ein besonderes Augenmerk muss aber natürlich darauf gelegt werden, dass in unserem Wirtschafts­raum nicht strenge Maßstäbe angelegt werden, aber aus nicht EU-Ländern falsch oder mangelhaft deklarierte Produkte zu Dumpingpreisen bei uns auf den Markt kommen.

Auch wenn das Wohl der Menschen für uns oberste Priorität haben muss, dürfen wir doch die Ehrfurcht vor der Kreatur nicht verlieren. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheit­lichen und den Grünen.)

19.10

 


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