Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zum Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.
19.10
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Österreich hatte bereits ein Gesetz, das das Inverkehrbringen von Kosmetika, die im Tierversuch getestet wurden, verboten hat. Dieses Gesetz war leider nicht mehr EU-konform – Österreich hatte damit eine Vorreiterrolle inne –, und daher war es zu novellieren.
Mit der vorliegenden Novelle wird der EU-Konformität Rechnung getragen und gleichzeitig sichergestellt, dass auch in Zukunft Kosmetika, die im Tierversuch getestet wurden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, in Österreich nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Österreich kommt damit seinen Vorstellungen von einem umfassenden Tierschutz nach, und ich danke sehr herzlich für die Zustimmung im Nationalrat und gehe davon aus, dass es auch hier im Bundesrat die Zustimmung aller Fraktionen geben wird.
Sie können sicher sein, dass ich als für den Tierschutz verantwortliche Ministerin auch in Zukunft alles tun werde, um Tierleid zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.11
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist damit geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist
dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
12. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem die als Bundesgesetz geltende Verordnung über den Schutz des Lebens und
der Gesundheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten in Druckluft sowie bei
Taucherarbeiten und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden (504 d.B.
und 632 d.B. sowie 7141/BR d.B.)
13. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Väter-Karenzgesetz geändert wird (633 d.B. sowie
7142/BR d.B.)
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.
Berichterstatterin
zu den Punkten 12 und 13 ist Frau Bundesrätin Fraunschiel. Ich darf sie um
die beiden Berichte bitten.
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