Berichterstatterin Andrea Fraunschiel: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem die als Bundesgesetz geltende Verordnung über den
Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei Arbeiten in Druckluft
sowie bei Taucherarbeiten und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden.
Der
Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich darf daher sogleich den
Antrag stellen:
Der
Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am
3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters erstatte
ich den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates
vom 13. Oktober 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Väter-Karenzgesetz geändert wird.
Auch dieser
Ausschussbericht liegt Ihnen schriftlich vor.
Der
Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am
3. November 2004 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die
Debatte ein.
Zum Wort gemeldet
ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.
19.15
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau
Bundesministerin! Ich werde mich heute ausnahmsweise nicht zur Vereinbarkeit
von Beruf und Familie äußern, sondern ich werde argumentieren, warum die grüne
Fraktion bei Punkt 12 der Tagesordnung nicht zustimmen wird. Es ist
allerdings ein wenig ermüdend, wenn man immer wieder auf dieselben Dinge
hinweisen muss.
Die Verordnung
über den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer) – vielleicht hören Sie
mir zu! – bei Arbeiten in Druckluft sowie bei Taucherarbeiten behandeln
wir heute nur deshalb, weil die EU eine Verletzung der
Gleichbehandlungsrichtlinie festgestellt hat. Infolgedessen ist auch der
Inhalt, der uns heute vorliegt, eine nötige Anpassung, und gegen diesen Inhalt
würden wir uns auch nicht aussprechen.
Unsere Ablehnung
ist symbolisch zu sehen, und zwar aus folgendem Grund: Die Form dieses Gesetzes
ist auch wichtig, und wenn es schon darum geht, dass das Gesetz geändert wird,
weil die Gleichbehandlungsrichtlinie verletzt wurde, würden wir uns wünschen,
dass es durchgehend geschlechtsneutral formuliert wird.
Wenn schon
einzelne Begriffe in diesem Gesetz, zum Beispiel „Signalmann“, genau deshalb
geändert werden, weil sie nicht geschlechtergerecht, nicht geschlechtsneutral
sind, dann ist es mir nicht verständlich, wieso es nicht möglich ist, im selben
Atemzug gleich das gesamte Gesetz geschlechtsneutral zu formulieren; so groß
könnte der Aufwand dafür nicht sein.
So wie es jetzt
gemacht wurde, klingt eine ganze Reihe von Sätzen in diesem Gesetz konfus. Es
ist auch besonders interessant, die Materialien dazu zu lesen. Da ist davon die
Rede, dass in Zukunft, wenn man dieses Wort durch jenes ersetzt, auch für Frauen
die Ausübung dieser Tätigkeit möglich ist. Dann wird explizit gesagt: ist auch
„Arbeitnehmerinnen“ die Arbeit als „Taucherinnen“ möglich. Etwas später ist
dann von „Arbeitnehmern“ und deren „Schwangerschaft“ die Rede.
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