Es ist einfach
sprachlich derart konfus, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen wollen, nicht
also, weil wir gegen den Inhalt sind, sondern einfach deshalb, weil wir der
Meinung sind, insbesondere in diesem Bereich wäre es doch auch wichtig, auf die
Symbolik zu achten. Mit der sprachlichen Symbolik dieses Gesetzes sind wir
nicht einverstanden, vor allem deshalb, weil dieses Gesetz heute zur Diskussion
steht, weil die Gleichbehandlungsrichtlinie verletzt wurde. (Beifall bei der
SPÖ.)
19.17
Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zum Wort gemeldet: Frau Bundesrätin
Gansterer. – Bitte.
19.17
Bundesrätin Michaela Gansterer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Jedes Gesetz, ob neu oder nur
EU-konform angeglichen, wie das beim vorliegenden Väter-Karenzgesetz der Fall
ist, das zur Verbesserung der Stellung der Familie beziehungsweise zur
Gleichstellung von Frau und Mann innerhalb der Familie beiträgt, wird von mir
begrüßt und unterstützt. So ist es eben auch bei diesem Väter-Karenzgesetz. Ich
persönlich als dreifache Mutter hätte mir dieses Gesetz schon vor Jahren gewünscht.
Leider sprechen
die Zahlen noch nicht das, was ich mir selbst auch vorstelle. Diese Regelung
wird von den Männern noch nicht so in Anspruch genommen, aber ich denke, dass
das eine Frage der Zeit ist. Wir müssen auch weiterhin darauf drängen und daran
arbeiten, dass der Einkommensunterschied zwischen Mann und Frau ausgeglichen
wird.
Dieses Recht auf
Karenzurlaub für Väter ist auch deshalb ein Schritt in die richtige Richtung.
Es bedeutet eben, dass eine Frau, wenn sie einen Kinderwunsch hat, nicht
gleichzeitig auf Karriere, Beruf und damit auch auf eine gute
Verdienstmöglichkeit verzichten muss.
Karenzurlaub für
beide Elternteile zur gleichen Zeit halte ich für nicht notwendig und auch für
nicht finanzierbar, weder von Seiten des Staates noch von der betroffenen
Familie selbst.
„Vaterschutzmonat“
ist ein Begriff, der für mich überhaupt sehr neu war. Ich kann mit diesem
Begriff auch nicht wirklich etwas anfangen. Ich weiß nicht genau, wovor man den
Vater da schützen muss.
Ich glaube, dass
eine Frau – und darauf sind wir im Endeffekt auch sehr stolz –
absolut in der Lage ist, nach einer normalen Geburt – ich spreche hier
nicht von einem Kaiserschnitt und nicht von Komplikationen – ein Baby zu
betreuen und auch noch die notwendigen Dinge im Haushalt zu verrichten.
Damit wir
einander nicht falsch verstehen: Ich nehme hier die Männer, die Väter ganz
gewiss nicht aus der Pflicht, aber ich glaube, dass sie nach der Arbeit noch
ausreichend Zeit haben, sich bei der Erziehungsarbeit genauso wie bei der
Hausarbeit einzubringen.
Karenzanspruch hat meiner Meinung nach nur der, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt, wenn es beide Elternteile sind, dann beide. Aber wenn ein Elternteil mit einem Kind allein in einem Haushalt lebt, dann sprechen wir doch immer vom Alleinerzieher – und dann plötzlich kommt der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt und nimmt Karenzurlaub in Anspruch. In dem Moment übernimmt er doch auch einen großen Teil der Erziehungsarbeit. Das ist für mich ein Widerspruch zum Begriff „Alleinerzieher“. Wenn man damit vielleicht bewirken möchte, dass der Elternteil, der mit dem Kind nicht zusammenlebt, sich mehr um das Kind kümmert und
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite