Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 165

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Es ist einfach sprachlich derart konfus, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen wollen, nicht also, weil wir gegen den Inhalt sind, sondern einfach deshalb, weil wir der Meinung sind, insbesondere in diesem Bereich wäre es doch auch wichtig, auf die Symbolik zu achten. Mit der sprachlichen Symbolik dieses Gesetzes sind wir nicht einverstanden, vor allem deshalb, weil dieses Gesetz heute zur Diskussion steht, weil die Gleichbehandlungsrichtlinie verletzt wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

19.17

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zum Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Gansterer. – Bitte.

 


19.17

Bundesrätin Michaela Gansterer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Jedes Gesetz, ob neu oder nur EU-konform angeglichen, wie das beim vorliegenden Väter-Karenzgesetz der Fall ist, das zur Verbesserung der Stellung der Familie bezie­hungsweise zur Gleichstellung von Frau und Mann innerhalb der Familie beiträgt, wird von mir begrüßt und unterstützt. So ist es eben auch bei diesem Väter-Karenzgesetz. Ich persönlich als dreifache Mutter hätte mir dieses Gesetz schon vor Jahren ge­wünscht.

Leider sprechen die Zahlen noch nicht das, was ich mir selbst auch vorstelle. Diese Regelung wird von den Männern noch nicht so in Anspruch genommen, aber ich denke, dass das eine Frage der Zeit ist. Wir müssen auch weiterhin darauf drängen und daran arbeiten, dass der Einkommensunterschied zwischen Mann und Frau ausgeglichen wird.

Dieses Recht auf Karenzurlaub für Väter ist auch deshalb ein Schritt in die richtige Richtung. Es bedeutet eben, dass eine Frau, wenn sie einen Kinderwunsch hat, nicht gleichzeitig auf Karriere, Beruf und damit auch auf eine gute Verdienstmöglichkeit verzichten muss.

Karenzurlaub für beide Elternteile zur gleichen Zeit halte ich für nicht notwendig und auch für nicht finanzierbar, weder von Seiten des Staates noch von der betroffenen Familie selbst.

„Vaterschutzmonat“ ist ein Begriff, der für mich überhaupt sehr neu war. Ich kann mit diesem Begriff auch nicht wirklich etwas anfangen. Ich weiß nicht genau, wovor man den Vater da schützen muss.

Ich glaube, dass eine Frau – und darauf sind wir im Endeffekt auch sehr stolz – absolut in der Lage ist, nach einer normalen Geburt – ich spreche hier nicht von einem Kaiserschnitt und nicht von Komplikationen – ein Baby zu betreuen und auch noch die notwendigen Dinge im Haushalt zu verrichten.

Damit wir einander nicht falsch verstehen: Ich nehme hier die Männer, die Väter ganz gewiss nicht aus der Pflicht, aber ich glaube, dass sie nach der Arbeit noch aus­reichend Zeit haben, sich bei der Erziehungsarbeit genauso wie bei der Hausarbeit einzubringen.

Karenzanspruch hat meiner Meinung nach nur der, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt, wenn es beide Elternteile sind, dann beide. Aber wenn ein Elternteil mit einem Kind allein in einem Haushalt lebt, dann sprechen wir doch immer vom Allein­erzieher – und dann plötzlich kommt der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusam­menlebt und nimmt Karenzurlaub in Anspruch. In dem Moment übernimmt er doch auch einen großen Teil der Erziehungsarbeit. Das ist für mich ein Widerspruch zum Begriff „Alleinerzieher“. Wenn man damit vielleicht bewirken möchte, dass der Elternteil, der mit dem Kind nicht zusammenlebt, sich mehr um das Kind kümmert und


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