19.57
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Lieber Herr Kollege Ager, ich muss Ihnen zustimmen: Es gibt sehr viele Bestimmungen in diesem Gesetz, die aus konsumentenpolitischer Sicht sinnvoll sind. Leider gibt es auch ein paar Bestimmungen, die uns zu wenig weit gehen, zum Großteil zu wenig weit gehen.
Sie haben
auch gesagt, dass beim Betriebsanlagenrecht, beim Gebot zu Energieeffizienz,
die Grünen immer „drauf“ gewesen sind. Wir sind weiterhin „drauf“. Das Problem
ist nämlich, dass der Verfassungsgerichtshof im Oktober genau diesen Passus
wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz aufgehoben hat, und um diese Energieeffizienz
zu halten, wäre es unbedingt nötig, hier eine Verfassungsbestimmung zu
schaffen.
Also wir
werden weiter „drauf“ bleiben müssen, denn offensichtlich ist das Gebot der
Energieeffizienz noch nicht so ganz durch.
Ein
weiterer kritischer Punkt ist die Aufhebung des Versandhandelsverbotes von Nahrungsergänzungsmitteln.
Das hat uns die EU leider vorgeschrieben, aber ich denke mir, auch wenn wir das
Verbot aufheben müssen, so kann man doch zumindest Regelungen für den Handel
mit diesen Nahrungsergänzungsmitteln schaffen, und zwar Regelungen insofern,
als zum Beispiel bei Inseraten für diese Mittel unbedingt ein Name und eine
klagfähige Adresse angegeben werden müssen. Es fehlt auch eine Auskunftspflicht
für Werbeträger und allgemeine Zugänglichmachung von Auskünften über gemeldete
Nahrungsergänzungsmittel.
Und ein
letzter Punkt, zu dem es im Nationalrat dann eine ziemlich heftige Diskussion
gegeben hat: die Transparenz der Unterschiede zwischen
Versicherungsangestellten, Agenten und Maklern. Laut einer Umfrage kennen nur
23 Prozent der KonsumentInnen diese Unterschiede. Ich muss gestehen, ganz
genau kannte ich die Unterschiede auch nicht, aber sie liegen offensichtlich in
der Haftung. (Bundesrätin Zwazl: Sie liegen in der Haftung!) Ja? – Sie liegen in der Haftung.
Ich habe
das vorher auch nicht gewusst. Es war interessant, das jetzt zu lesen: Dass
nämlich auf der einen Seite, wenn man bei einem Agenten eine Versicherung abschließt,
der Vertrag in Wirklichkeit zwischen dem Agenten und dem Versicherungsunternehmen
besteht, und wenn ich den Versicherungsvertrag über einen Makler abschließe,
dann besteht der Vertrag zwischen mir und dem Makler. Das heißt, wenn ich mit
einem Agenten einen Vertrag abschließe, der dann in die Binsen geht, kann ich
im Prinzip nichts machen. Wenn ich dagegen einen Makler habe, dann gibt es da
eine Haftung. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)
Jedenfalls ist es so, dass im Nationalrat offensichtlich auch nicht so ganz klar gewesen ist, ob das jetzt wirklich in transparenter Weise getrennt ist, ob einem als Konsument wirklich bewusst ist, ob man mit einem Makler redet oder mit einem Agenten, oder wie das jetzt mit der Haftung ist. Es sind diesbezüglich sogar Gutachten in Auftrag gegeben worden, und selbst diese Gutachten haben einander widersprochen.
Ich denke, wenn man ein Gesetz schon neu schafft, dann sollte man das vielleicht doch in so deutlicher und klarer Form tun, dass man nicht schon vor der Beschlussfassung über die Auslegung streiten muss.
Im Übrigen ist auch der Verein für Konsumenteninformation gegen diese Regelung aufgetreten und auch der Fachverband Versicherungsmakler der Wirtschaftskammer Österreich.
Wie gesagt, es sind einige Punkte in diesem Gesetz enthalten, die wir aus konsumentenschutzpolitischer Sicht gerne unterstützt hätten. Leider gibt es aber auch einige
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