Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 175

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19.57

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Lieber Herr Kollege Ager, ich muss Ihnen zustimmen: Es gibt sehr viele Bestimmungen in diesem Gesetz, die aus konsumenten­politischer Sicht sinnvoll sind. Leider gibt es auch ein paar Bestimmungen, die uns zu wenig weit gehen, zum Großteil zu wenig weit gehen.

Sie haben auch gesagt, dass beim Betriebsanlagenrecht, beim Gebot zu Energie­effizienz, die Grünen immer „drauf“ gewesen sind. Wir sind weiterhin „drauf“. Das Prob­lem ist nämlich, dass der Verfassungsgerichtshof im Oktober genau diesen Passus wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz aufgehoben hat, und um diese Energie­effizienz zu halten, wäre es unbedingt nötig, hier eine Verfassungsbestimmung zu schaffen.

Also wir werden weiter „drauf“ bleiben müssen, denn offensichtlich ist das Gebot der Energieeffizienz noch nicht so ganz durch.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Aufhebung des Versandhandelsverbotes von Nah­rungsergänzungsmitteln. Das hat uns die EU leider vorgeschrieben, aber ich denke mir, auch wenn wir das Verbot aufheben müssen, so kann man doch zumindest Regelungen für den Handel mit diesen Nahrungsergänzungsmitteln schaffen, und zwar Regelungen insofern, als zum Beispiel bei Inseraten für diese Mittel unbedingt ein Name und eine klagfähige Adresse angegeben werden müssen. Es fehlt auch eine Auskunftspflicht für Werbeträger und allgemeine Zugänglichmachung von Auskünften über gemeldete Nahrungsergänzungsmittel.

Und ein letzter Punkt, zu dem es im Nationalrat dann eine ziemlich heftige Diskussion gegeben hat: die Transparenz der Unterschiede zwischen Versicherungsangestellten, Agenten und Maklern. Laut einer Umfrage kennen nur 23 Prozent der KonsumentInnen diese Unterschiede. Ich muss gestehen, ganz genau kannte ich die Unterschiede auch nicht, aber sie liegen offensichtlich in der Haftung. (Bundesrätin Zwazl: Sie liegen in der Haftung!) Ja? – Sie liegen in der Haftung.

Ich habe das vorher auch nicht gewusst. Es war interessant, das jetzt zu lesen: Dass nämlich auf der einen Seite, wenn man bei einem Agenten eine Versicherung ab­schließt, der Vertrag in Wirklichkeit zwischen dem Agenten und dem Versicherungs­unternehmen besteht, und wenn ich den Versicherungsvertrag über einen Makler abschließe, dann besteht der Vertrag zwischen mir und dem Makler. Das heißt, wenn ich mit einem Agenten einen Vertrag abschließe, der dann in die Binsen geht, kann ich im Prinzip nichts machen. Wenn ich dagegen einen Makler habe, dann gibt es da eine Haftung. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)

Jedenfalls ist es so, dass im Nationalrat offensichtlich auch nicht so ganz klar gewesen ist, ob das jetzt wirklich in transparenter Weise getrennt ist, ob einem als Konsument wirklich bewusst ist, ob man mit einem Makler redet oder mit einem Agenten, oder wie das jetzt mit der Haftung ist. Es sind diesbezüglich sogar Gutachten in Auftrag gegeben worden, und selbst diese Gutachten haben einander widersprochen.

Ich denke, wenn man ein Gesetz schon neu schafft, dann sollte man das vielleicht doch in so deutlicher und klarer Form tun, dass man nicht schon vor der Beschluss­fassung über die Auslegung streiten muss.

Im Übrigen ist auch der Verein für Konsumenteninformation gegen diese Regelung aufgetreten und auch der Fachverband Versicherungsmakler der Wirtschaftskammer Österreich.

Wie gesagt, es sind einige Punkte in diesem Gesetz enthalten, die wir aus konsumen­tenschutzpolitischer Sicht gerne unterstützt hätten. Leider gibt es aber auch einige


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