Bundesrat Stenographisches Protokoll 714. Sitzung / Seite 182

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Die Ausübungsvorschrift muss auch durch den Sanitätsrat genehmigt werden. Derzeit sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung ganz einfach nicht gegeben.

Darüber hinaus muss der Zahntechniker, um überhaupt eine Prothese anfertigen zu können, einen Behandlungsstuhl anschaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann nicht jemanden, dem man einen Zahnersatz anpassen will, in einen Sessel oder in ein bequemes Sofa setzen. Man muss ihn in eine gewisse Lage bringen, sonst kann man ihn im Nacken verletzen. Die Investition, von der wir hier sprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren, beträgt 70 000 €. Das heißt, das ist eine Kosten­explosion, die für viele ganz einfach nicht leistbar ist, und schon gar nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, für Jungunternehmer.

Solche Investitionen rechnen sich natürlich nur bei einer entsprechenden Auslastung, und diese ist bei dieser Einschränkung ganz einfach nicht gegeben, denn die erwähnte Erweiterung betrifft nur die Totalprothese im zahnlosen, vom Zahnarzt vorbehandelten Mund. Für alle übrigen Kassenleistungen soll natürlich weiterhin der Zahnarzt zuständig sein.

Ohne Zahnarzt können wir uns das auch gar nicht vorstellen, denn von einem Zahnarzt muss zuerst einmal untersucht werden, ob eben der Kiefer in Ordnung ist, denn alles andere wäre doch im Hinblick auf die Patienten grob fahrlässig. Ich rede jetzt gar nicht von der Haftung, die jeder unserer Zahntechniker übernehmen würde. Das würde unser Gesundheitssystem nur verteuern. Und ich frage mich wirklich: Wo liegt der Vorteil für den Patienten?

Wir sprechen auch – Sie sagen das immer wieder und haben das auch im Ausschuss gesagt – von alten, vermögenslosen Menschen, die eine finanzielle Hürde haben. Gerade diese können zur zuständigen Gebietskrankenkasse gehen, die eine Zahn­prothese zu wirklich konkurrenzlos günstigen Konditionen anfertigt. Und ich muss noch einmal sagen, weil wir von den älteren Menschen in den Heimen gesprochen haben, es ist ein Unterschied. Es wäre sehr schön, wenn jemand kommen und ihnen dort den Zahnersatz anpassen würde. Aber dann muss eben in diesen Heimen eine Ordination eingerichtet werden. Es ist nämlich bei der Anpassung eines Zahnersatzes nicht so wie bei der Fußpflege, dass jemand mit einem Kofferl kommen kann und dort die Behandlung durchführt. Das geht ganz einfach nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entschließungsantrag enthält weiters die Forderung nach Direktverrechnung mit den Sozialversicherungsträgern. In den meisten Fällen verbleibt ein Restbetrag von der Leistung, der eben nicht von den Sozial­versicherungsträgern bezahlt wird. Und da frage ich mich schon: Wo fordert denn dann der Zahntechniker diesen Restbetrag ein? – Beim Patienten direkt oder beim Zahn­arzt? Den Patienten bekommt er in den meisten Fällen gar nicht zu Gesicht.

Es ist auch üblich, dass Zahnärzte verschiedene Preisniveaus haben und natürlich auch die Zahntechniker, aber hauptsächlich dann, wenn prompte Lieferung, höhere Qualität bei der Ausführung und beim Material gewünscht sind. Bei den Preisver­handlungen haben wir daher zwei gleichwertige Partner.

Ich frage mich: Wieso wird bei der Direktverrechnung dem Zahntechniker ein fixer Preis auferlegt und wird nicht auf die individuelle Leistung eingegangen? So dürfte nur der Zahnarzt unterschiedliche Preise der Leistung angepasst verrechnen, aber nicht der Zahntechniker.

Ich glaube, erst dann, wenn all diese Probleme geregelt sind, können wir über eine Erweiterung der Berufsrechte reden. Jetzt ist es ganz einfach zu früh.

 


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