Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 21

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Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Staatssekretär! Wie sieht der Ausbau der Pyhrnbahn aus und welche Summen sind dafür vorgesehen?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Der Ausbau der Pyhrnbahn schaut insbesondere deshalb gut aus, weil diese Regierung sich entschlossen hat, diese wichtige Nord-Süd-Schienen­verbindung entsprechend effektiv auszubauen, und zwar in einem so genannten PPP-Modell, einem Private-Public-Partnership-Modell. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr den Startschuss für dieses Projekt geben wird.

Das heißt, es kommt zu einem selektiven zweigleisigen Ausbau der gesamten Strecke von Summerau, Linz, Pyhrn, Schober, Graz bis Spielfeld und Marburg. Wir haben eine leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung zur Verfügung, die insbesondere für den Güter­verkehr ausgebaut werden soll, damit auch eine entsprechende Alternative zur Nord-Süd-Verbindung auf der Straße zur Verfügung steht.

Ich meine, dass das ein ganz wichtiges verkehrspolitisches Projekt ist, das zeigt, dass es der Regierung sehr wohl ein großes Anliegen ist, so viel Güterverkehr wie nur mög­lich auf die Schiene zu schaffen, und dass sie auch tatsächlich die entsprechenden technischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür schafft.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wir kommen zur 6. Anfrage, die Frau Bundesrat Kerschbaum stellt. – Ich bitte um die Verlesung.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Herr Staatssekretär! Meine Frage lautet:

1384/M-BR/2004

„Mit welchem Datum wurde die nach dem Bundesbahngesetz auf Basis des ,Mehr­jährigen Bestellrahmens‘ und des ,Vertrages über die Bestellung und Einbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen‘ zwischen Bund und ÖBB zu schließende jährliche Vereinbarung für 2003 und 2004 jeweils unterschrieben?“

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! In Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten, Bestellungen auch mündlich zu vereinbaren, und darauf, dass die Ver­einbarungen Übergangsfristen von bis zu neun Monaten vorsehen, hat das Datum des tatsächlichen schriftlichen Abschlusses der Vereinbarungen keine große Relevanz und wird daher die Vereinbarung zwischen ÖBB und dem Verkehrsressort regelmäßig auch ohne Datum gefertigt.

Ergänzend möchte ich feststellen, dass der Vertrag über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Jahres 2005 bereits ausverhandelt ist und dieser auch in den nächsten Tagen unterschrieben wird.

 


Ich möchte noch darauf hinweisen, dass am 17. April 1999 ein mehrjähriger Bestell­rahmen festgelegt wurde. Dieser Bestellrahmen wurde bis inklusive 2004 entsprechend verwendet, und, wie gesagt, für das Jahr 2005 steht ein neuer Vertrag vor dem Ab­schluss.

 


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