Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Herr Staatssekretär! Müsste eine permanente oder versuchsweise Umsetzung aus verfassungs- oder gesellschaftsrechtlichen Gründen bundesweit erfolgen?
Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Ja, es müsste eine gesetzliche Regelung kommen. Also wenn über den Probebetrieb hinaus dieses System zum Regelsystem werden beziehungsweise das dann dort auch gesetzlich festgeschrieben würde, hätte das natürlich erstens einmal zur Folge, dass an manchen anderen Autobahnabschnitten und in manchen anderen Regionen ebenfalls solche Forderungen erhoben werden. Zweitens müsste natürlich dann ganz genau auch gesetzlich festgelegt werden, wo, in welchen Bereichen und in welchem Umfang eine solche Tagesvignette tatsächlich kommen könnte.
Also eine gesetzliche Festlegung ist notwendig, nicht aber für einen möglichen Probebetrieb, der derzeit angedacht ist.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Die Fragestunde ist beendet.
*****
Ich gebe bekannt, dass der Herr Bundeskanzler gemäß § 37 Abs. 4 der Geschäftsordnung seine Absicht bekundet hat, eine Erklärung betreffend Ernennung eines neuen Regierungsmitgliedes abzugeben. Diese Erklärung wird den Punkt 1 der Tagesordnung bilden.
Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsident Jürgen Weiss: Hinsichtlich der eingelangten, entsprechend vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2059/AB und des Nominierungsschreibens des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG sowie jenes eingelangten Verhandlungsgegenstandes, der nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben
folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortung:
2059/AB-BR/2004 Maria Rauch-Kallat,
BMGF, zu 2243/J-BR/2004 (siehe S. 7);
Beschluss des Nationalrates, der gemäß
Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates
unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom
17. November 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die Bewilligung
des Bundesvoranschlages für das Jahr 2005 (Bundesfinanzgesetz 2005 –
BFG 2005) samt Anlagen (650 und 670/NR der Beilagen).
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend
Nominierung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
Anlage 1
Republik Österreich
Bundeskanzler
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