Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 107

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

15.37

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz zu den aufgeworfenen Fragen meinen Bereich betreffend Stellung beziehen. Ich darf hier zur Erhöhung des Pflegegeldes sagen: Selbstverständlich hätten wir uns alle mehr vorstellen können, vor allem die pflegebedürftigen Menschen. Aber im Gegensatz zum Jahre 1996 hat es diesmal eine echte Erhöhung für alle Pflegegeldbezieher gege­ben und nicht eine Kürzung in den Bereichen, wo die Angehörigen zuhause gepflegt werden, zugunsten jener, die in der Pflege der Länder sind.

Weil gerade vom Land Oberösterreich ein Überprüfungsverfahren zum Pflegegeld vor dem Verfassungsgerichtshof eingeleitet worden ist, sage ich, dass der seinerzeitige Konsens von 1993 zwischen Bund und Land, das Pflegegeld in entsprechender Form bereitzustellen und zu finanzieren, durchaus über mehr als ein Jahrzehnt Bestand hatte und dass es auch deswegen so lange gedauert hat, weil manche Bundesländer versucht haben, von den in Heimbetreuung Befindlichen auch noch das Taschengeld zur Bezahlung der eigenen Kosten der Pflegeheime zu bekommen und damit Pflege­geld quasi in die Landesfinanzierung umzuleiten.

Ich bin selbst gespannt, wie das Überprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichts­hof ausgehen wird. Ich bin sehr zufrieden, dass es jetzt diese Möglichkeit der Überprü­fung durch den Verfassungsgerichtshof gibt. Im Vergleich zur Zeit der großen Koalition, als solche Unterfangen durch einfache verfassungsgesetzliche Maßnahmen den Ge­richten entzogen worden sind, ist da jetzt aus meiner Sicht eine deutliche Verbesse­rung der Lage des Rechtsstaates gegeben. Ich darf auch sagen: Solange ich Sozialmi­nister bin, so lange werde ich nichts unternehmen, um das ohnehin karge Taschengeld der Pflegebedürftigen zu kürzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich bin den Ländern Niederösterreich, Burgenland, Tirol, Vorarlberg und vor allem dem Bundesland Kärnten dankbar dafür, dass sie derzeit diesbezüglich bereits Gesetzesini­tiativen in Vorbereitung haben. Kärnten wird bald als erstes Bundesland die Erhöhung des Pflegegeldes um 2 Prozent durchgesetzt haben. Ich hoffe, dass in Einklang mit den Artikel-15a-Vereinbarungen auch die noch säumigen Bundesländer Oberöster­reich, Wien und Salzburg den Maßnahmen der anderen Bundesländer folgen werden.

Herr Kollege Schennach, ich bin zwar Sozialminister, ich darf Sie aber bitten, den Adressaten für Fragen betreffend das Arbeitsrecht dort zu suchen, wo er gemäß der Verfassung zu finden ist.

Ich werde aber gerne auch zur Situation der Lehrlinge in meinem Heimat-Bundesland Stellung beziehen: Die Zahlen der Lehrplätze sind das eine, und die Ausbildungs­plätze, die wir gemeinsam mit der Arbeiterkammer und den großen Betrieben in Kärnten zur Verfügung gestellt haben, sodass die jungen Menschen nicht auf der Straße stehen, sondern Nachschulungen, Einschulungen und Kurse zur Vorbereitung auf die Lehre bekommen, sind eine sinnvolle Maßnahme, durch die durchaus auch das umgesetzt wird, was von Seiten der Bundesregierung, aber auch von Seiten der Länder den jungen Menschen versprochen worden ist, dass nämlich jene, die in der ersten Phase keinen Lehrplatz bekommen, über die Auffangnetze in der Schulphase kontinuierlich in die Lehre und in die Berufsphase übergeführt werden.

Es ist falsch, dass diese Bundesregierung nichts gemacht hat: Gemeinsam mit Kolle­gem Bartenstein haben wir – auch unter dem Applaus beider Oppositionsparteien – mit dem Lehrlingsbeauftragten Blum, so glaube ich, eine hervorragende Arbeit und eine hervorragende Zusammenarbeit mit der Wirtschaft auf die Beine stellen können, sodass wir für die Lernwilligen in diesem Lande in Zukunft Verbesserungen erzielen können.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite