Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 109

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setze, die sehr unterschiedliche Pensionssysteme, die gewachsen sind, schlussendlich in einem Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten in das einheitliche neue Pensions­system zusammenführen müssen, die die verfassungsmäßigen Regeln zu beachten haben, die die Rahmenbedingungen, die der Gesellschaft auch zumutbar sind, zu beachten haben und die ein ausuferndes standespolitisches System schlussendlich in das allgemeine Pensionssystem für alle Österreicherinnen und Österreich zusammen­führen.

Jeder, der sich mit der Materie in der Tiefe beschäftigt und nicht, wie Kollege Schenn­ach so schön gesagt hat, hier am Rednerpult esoterische Wiederholungen betreibt, wird zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Harmonisierung über mehrere Jahre nicht ein einheitliches System sein kann, denn wenn ich von unterschiedlichen Ausgangs­punkten ausgehe, kann in den gleichen Zielpunkt am Ende des Tages nur über verschiedene Wege erreichen und nicht auf einem Weg. Ich glaube, es war nie daran gedacht, manchen Berufsgruppen überproportional, wie etwa den Richtern 35 und 40 Prozent, wegzunehmen und anderen Berufsgruppen gar nichts wegzunehmen, sondern es war daran gedacht, auch bei diesen Harmonisierungen die Grundsätze der Verfassungsmäßigkeit und der Zumutbarkeit einzuhalten.

Ich darf hier auch zu etwas, was in der Öffentlichkeit immer diskutiert worden ist, Stellung nehmen: Wenn ich mein eigenes Pensionssystem ansehe, dann, sehr geehrte Damen und Herren, darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich von meinem günstigsten Pensionsantrittszeitpunkt, den ich gehabt habe, inzwischen in der Zeit, in der ich Sozialminister bin, die Leistungen, die ich einmal bekommen werde, um 50 Prozent gekürzt habe. Das ist durchaus im Interesse der Staatsbürger, weil ich glaube, dass es Politikern mit einer Einkommenspyramide, so wie wir es sind, zumutbar ist, entspre­chende Beitragsleistungen zu tätigen. (Beifall bei den Freiheitlichen, bei Bundesräten der ÖVP und bei den Grünen.)

Dass ich nicht in das neue System übertreten konnte, verdanke ich jenen, die 1995 diese Fakultativität verboten haben. All jene, die nunmehr glauben, von ihrem seiner­zeitigen Beschluss im Jahre 1995 ablenken zu können, sollten sich an die damalige Situation erinnern. Ich habe damals als Sozialsprecher meiner Partei gefordert, für alle Bereiche das fakultative Übertrittsrecht zu normieren und nicht das Verharren im alten System, und ich bitte, das auch in der Diskussion in der Öffentlichkeit und im privaten Bereich in die Darstellung mit einzubeziehen, denn ich möchte im Sozialministerium nicht Trittbrettfahrer sein, sondern ich werde peinlichst darauf achten, dass uns nicht wieder ein Fehler passiert wie seinerzeit, wo Scherbaum, Götz und andere vor dem Verfassungsgerichtshof alles das, was ihnen sinnvollerweise an Leistungskürzungen zugemutet worden ist, wieder zu 100 Prozent samt Zinsen zurückbekommen haben. Wir werden darauf achten, dass auch von Seiten unserer Politiker im alten System die Teile des Solidaritätsbeitrages im Interesse aller harmonisch und Stück für Stück verfassungskonform geleistet werden.

Eines darf ich hier aber auch sagen: dass auch die Leistungsgrenze zwischen kleinen und großen Politikern – 8 Prozent bis zur Höchstbemessungsgrundlage des ASVG und 15 Prozent darüber – für alle gilt, sodass sich auch der eine oder andere Altpolitiker, der heute in Pension ist, über die Solidaritätsleistungen beschwert, die ich für ihn auf­rechterhalte.

Die öffentliche Diskussion und die Tatsache, dass auch hier Solidarität verlangt wird, sind offensichtlich zwei unterschiedliche Punkte. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

 


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