denen jede eine
andere Aufgabe hat: Es gibt die Studienrichtungsvertretung – also die
direkte Studierenden-Beratung –, eine Ebene auf den Fakultäten, eine Ebene
auf den Universitäten und eine bundesweite Ebene. – Diese Ebenen erfüllen
unterschiedliche Aufgaben und spezialisieren sich auf unterschiedliche Themen.
Die Studierenden
haben an jede dieser Ebenen eine andere Erwartung: Sie werden nicht von einer
bundesweiten Ebene eine detaillierte Auskunft zu einem bestimmten Studienplan
haben wollen. Sie werden aber auch nicht unbedingt von der Studienrichtungsvertretung
Anglistik aus Innsbruck eine genaue Information über Stipendien
erwarten. – Das sind unterschiedliche Aufgaben, die unterschiedlich gelöst
werden.
Ein weiteres für
die ÖH sehr wichtiges Thema ist Politik – Gesellschaftspolitik und Bildungspolitik.
Da mögen sich die verschiedenen Fraktionen zwar uneinig sein (Bundesrat Dr. Böhm: In der Tat!) über das Ausmaß und die Verteilung, aber dass auch
Gesellschaftspolitik gemacht werden muss, das stand nie in Zweifel.
In den achtziger
Jahren – und damals noch unter der Leitung der ÖVP-nahen AktionsGemeinschaft –
hat sich zum Beispiel die Hochschülerschaft ganz maßgeblich an der Besetzung
der Hainburger Au beteiligt.
Man könnte
fragen: Wo ist hier der direkte Zusammenhang mit Studierendenvertretung? (Bundesrat Dr. Böhm: Überhaupt keiner! – Gegenruf
des Bundesrates Schennach.) Dass das, was damals passiert ist, eine
gute Sache war, würde, glaube ich, jetzt niemand mehr in Frage stellen. Da
haben sich Studierende für ihr Umfeld und für die Welt, in der sie leben
müssen, eingebracht, und sie haben sie mitgestaltet. – Darum geht es auch
bei Interessenvertretungen!
Und vor allem:
Eine bundesweite
Interessenvertretung wurde in den letzten Jahren immer nötiger, denn solange es
Bundesgesetze gibt, braucht es auch Ansprechpartner auf Bundesebene, und
solange es Sozialgesetzgebung gibt, die Studierende betrifft und trifft –
und immer härter trifft in den letzten Jahren! –, so lange wird es auch
eine bundesweite Interessenvertretung der Studierenden brauchen. (Bundesrat Dr. Böhm: Und so weiter!)
Die ÖH hat sich in den letzten Jahren eingemischt. – Sie hat sich laut eingemischt. Sie hat sich bei Fragen von Sozialgesetzgebung, sozialen Verschlechterungen, bei Fragen des Universitätsgesetzes und bei vielen anderen Themen eingemischt – vielleicht ein bisschen zu laut für den Geschmack der Ministerin. Vor zwei Wochen bekam die Hochschülerschaft die Rechnung präsentiert.
Ich möchte Ihnen ganz kurz den zeitlichen Ablauf im Vorfeld dieses Initiativantrages erläutern: Das Universitätsgesetz wurde am 11. Juli 2003 beschlossen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist klar, dass es eine Änderung auch im Hochschülerschaftsgesetz braucht, da die Hochschülerschaften ja in der Struktur an die Universitäten angelehnt sind. Das heißt, wenn es keine Fakultäten mehr gibt – wie das jetzt der Fall ist –, dann nützt mir auch eine Fakultätsvertretung sehr wenig. Diese Anpassungen sind nötig, und es ist schon lange bekannt, dass sie nötig sind.
Mit 1. Jänner 2004 trat das Universitätsgesetz in Kraft. Spätestens dann wurde es sehr dringend, aber es kam kein Gesetzentwurf. Die Österreichische Hochschülerschaft musste also in dieser Zeit in manchen Fällen auch ohne gesetzliche Grundlage arbeiten. Sie musste zum Beispiel die sehr schwierige Frage der Abspaltung der medizinischen Universitäten auch in ihrer eigenen Struktur nachvollziehen. Das ohne wirkliche gesetzliche Grundlage zu tun, war auch eine sehr schwierige Sache.
Am 16. September dieses Jahres kam dann ein Schreiben vom Ministerium an die Universitätsvertretungen, die Fraktionen und die Bundesvertretung mit der Aufforderung, Vorschläge über die Neugestaltung des Hochschülerschaftsgesetzes an das
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite