Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 116

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denen jede eine andere Aufgabe hat: Es gibt die Studienrichtungsvertretung – also die direkte Studierenden-Beratung –, eine Ebene auf den Fakultäten, eine Ebene auf den Universitäten und eine bundesweite Ebene. – Diese Ebenen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und spezialisieren sich auf unterschiedliche Themen.

Die Studierenden haben an jede dieser Ebenen eine andere Erwartung: Sie werden nicht von einer bundesweiten Ebene eine detaillierte Auskunft zu einem bestimmten Studienplan haben wollen. Sie werden aber auch nicht unbedingt von der Studien­richtungsvertretung Anglistik aus Innsbruck eine genaue Information über Stipendien erwarten. – Das sind unterschiedliche Aufgaben, die unterschiedlich gelöst werden.

Ein weiteres für die ÖH sehr wichtiges Thema ist Politik – Gesellschaftspolitik und Bildungspolitik. Da mögen sich die verschiedenen Fraktionen zwar uneinig sein (Bun­desrat Dr. Böhm: In der Tat!) über das Ausmaß und die Verteilung, aber dass auch Gesellschaftspolitik gemacht werden muss, das stand nie in Zweifel.

In den achtziger Jahren – und damals noch unter der Leitung der ÖVP-nahen Akti­onsGemeinschaft – hat sich zum Beispiel die Hochschülerschaft ganz maßgeblich an der Besetzung der Hainburger Au beteiligt.

Man könnte fragen: Wo ist hier der direkte Zusammenhang mit Studierendenvertre­tung? (Bundesrat Dr. Böhm: Überhaupt keiner! – Gegenruf des Bundesrates Schenn­ach.) Dass das, was damals passiert ist, eine gute Sache war, würde, glaube ich, jetzt niemand mehr in Frage stellen. Da haben sich Studierende für ihr Umfeld und für die Welt, in der sie leben müssen, eingebracht, und sie haben sie mitgestaltet. – Darum geht es auch bei Interessenvertretungen!

Und vor allem: Eine bundesweite Interessenvertretung wurde in den letzten Jahren immer nötiger, denn solange es Bundesgesetze gibt, braucht es auch Ansprechpartner auf Bundesebene, und solange es Sozialgesetzgebung gibt, die Studierende betrifft und trifft – und immer härter trifft in den letzten Jahren! –, so lange wird es auch eine bundesweite Interessenvertretung der Studierenden brauchen. (Bundesrat Dr. Böhm: Und so weiter!)

Die ÖH hat sich in den letzten Jahren eingemischt. – Sie hat sich laut eingemischt. Sie hat sich bei Fragen von Sozialgesetzgebung, sozialen Verschlechterungen, bei Fragen des Universitätsgesetzes und bei vielen anderen Themen eingemischt – vielleicht ein bisschen zu laut für den Geschmack der Ministerin. Vor zwei Wochen bekam die Hoch­schülerschaft die Rechnung präsentiert.

Ich möchte Ihnen ganz kurz den zeitlichen Ablauf im Vorfeld dieses Initiativantrages erläutern: Das Universitätsgesetz wurde am 11. Juli 2003 beschlossen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist klar, dass es eine Änderung auch im Hochschülerschaftsgesetz braucht, da die Hochschülerschaften ja in der Struktur an die Universitäten angelehnt sind. Das heißt, wenn es keine Fakultäten mehr gibt – wie das jetzt der Fall ist –, dann nützt mir auch eine Fakultätsvertretung sehr wenig. Diese Anpassungen sind nötig, und es ist schon lange bekannt, dass sie nötig sind.

Mit 1. Jänner 2004 trat das Universitätsgesetz in Kraft. Spätestens dann wurde es sehr dringend, aber es kam kein Gesetzentwurf. Die Österreichische Hochschülerschaft musste also in dieser Zeit in manchen Fällen auch ohne gesetzliche Grundlage arbei­ten. Sie musste zum Beispiel die sehr schwierige Frage der Abspaltung der medizini­schen Universitäten auch in ihrer eigenen Struktur nachvollziehen. Das ohne wirkliche gesetzliche Grundlage zu tun, war auch eine sehr schwierige Sache.

Am 16. September dieses Jahres kam dann ein Schreiben vom Ministerium an die Universitätsvertretungen, die Fraktionen und die Bundesvertretung mit der Aufforde­rung, Vorschläge über die Neugestaltung des Hochschülerschaftsgesetzes an das


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