Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 117

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Ministerium zu senden. Das führte zu einer gewissen Ratlosigkeit, denn das ist doch unüblich. – Normalerweise gibt es einen Gesetzentwurf und dann eine Begutachtungs­frist, in der man mitteilt, was man von dem Gesetz hält und was man gerne anders beziehungsweise besser hätte.

Das war so nicht der Fall. Es herrschte Ratlosigkeit: Ist das jetzt der Ersatz für eine Begutachtung? Ist es überhaupt sinnvoll, Vorschläge zu bringen? Ist das nicht vielleicht gefährlich und rechtfertigt schon im Vorhinein, wenn es nachher keine Diskussion mehr darüber gibt? Es kam, glaube ich, eine Reihe von Vorschlägen. Ich hoffe, dass ich dann in der Anfragebeantwortung detaillierte Angaben darüber erhalten werde.

Besonders überrascht war man deshalb über diese Vorgangsweise, weil es ja aus Teilen des Ministeriums bereits die Information gab, dass im Prinzip schon ein Ge­setzentwurf in der Schublade liegt. Überhaupt verstärkte sich der Eindruck, dass da irgendetwas blockiert wird. Es kann doch nicht sein, dass es so lange dauert, bis ein wichtiges, notwendiges Gesetz vorgelegt wird. Es gibt ja die Auskunft, dass ein solches Gesetz schon fertig ist. – Woran liegt es also? Wo bleibt es?

Am 10. November war es dann da, aber nicht als Gesetzesvorlage, sondern als ein am Abend mit Presseaussendung angekündigter Initiativantrag, der lapidar auf eine E-Mail-Adresse des ÖVP-Klubs verweist, an die die Studierendenvertreter und alle interessierten Personen ihre Vorschläge, Anregungen und Wünsche zu diesem nun vorliegenden Entwurf schicken sollten. Diese würden dann in die parlamentarische Diskussion einfließen.

Das ist keine Diskussion! Das ist genau das, was ich zuvor schon gesagt habe – das Markenzeichen der österreichischen Bildungspolitik –: Diskussionsverweigerung. Der Skandal ist nicht, dass ein Initiativantrag eingebracht wird, der ja ein legitimes parla­mentarisches Mittel ist (Bundesrat Dr. Böhm: Der ja eigentlich normal wäre!), aber wenn mittels Initiativantrag eine Begutachtung, eine kritische Auseinandersetzung und eine Einbeziehung der betroffenen Gruppe ausgeschaltet und umgangen wird, dann halte ich das schon für einen Skandal! Es gab keine Gespräche mit der ÖH im Vorfeld – und damit meine ich, um gleich irgendwelchen Missverständnissen vorzu­beugen, die gewählten und die für die Außenvertretung befugten und zuständigen VertreterInnen und nicht einzelne Vertreterinnen und Vertreter von Fraktionen.

Diese Vorgangsweise ist nicht üblich und entspricht nicht den Vorstellungen von einem angemessenen Umgang mit einer Interessenvertretung.

Lange geforderte Änderungen sind in diesem Entwurf nicht enthalten, zum Beispiel die Einführung eines passiven Wahlrechts für ausländische Studierende. Es ist, glaube ich – vielleicht abgesehen vom RFS –, über alle Fraktionen hinweg unumstritten, dass das endlich kommen soll.

Auch die ebenfalls sehr lange geforderte offizielle Umbenennung der Hochschüler­schaft in HochschülerInnenschaft ist nicht vorgenommen worden, wobei Gesetze heutzutage generell auch geschlechtergerecht formuliert werden sollten.

Was in diesem Vorschlag enthalten ist, ist ein massiver Eingriff in die Selbstverwaltung im finanziellen Bereich, und das ist besonders unüblich, denn Geld ist einfach das Mittel, mit dem Kampagnen durchgeführt werden können, mit dem auch Service ange­boten werden kann und mit dem auch Broschüren gedruckt werden können. – Das ist das, womit diese Menschen arbeiten. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)

Das Service der Bundesvertretung ist natürlich sehr teuer. Auf dieser Ebene wird viel getan. Da werden nicht nur die schon erwähnten Informationsbroschüren gedruckt, sondern auch bundesweite Zeitungen, die ebenfalls der Information der Studierenden über aktuelle Angelegenheiten dienen. Es werden Fortbildungen für Vertreterinnen und


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