Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 122

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Ich glaube, das sollten wir wirklich festhalten: Es gibt mehrere demokratische Möglich­keiten. Dass jeder eine andere demokratische Möglichkeit für die bessere hält, das bleibt jedem unbenommen. Aber es sind mehrere demokratische Möglichkeiten, wie man zu einer Bundesvertretung kommt, die sehr wichtig ist, die auch in Zukunft ihre Stimme erheben wird, von der wir überhaupt nicht wissen, wie sie nach den nächsten Wahlen zusammengesetzt sein wird. (Bundesrat Gruber: Das weiß man ziemlich genau!) Es gibt also verschiedene demokratische Möglichkeiten.

Ich möchte auch feststellen, dass der Hochschülerschaft kein Geld weggenommen wird. Der Hochschülerschaft stehen pro Studierenden 14,86 € zur Verfügung. Das waren im Studienjahr 2004/2005 6,26 Millionen €, und das wird ihr auch in Zukunft zur Verfügung stehen.

Was haben nun die verschiedenen Vorschläge ergeben? – Der Wunsch der Studie­rendenvertreter an den Universitäten war es, dass sie etwas mehr Geld bekommen. Das können Sie in der Stellungnahme der Vorsitzenden der Universitätsvertretungen nachlesen. Das steht dort drinnen, das liegt auf und ist nachlesbar. Das wird derzeit diskutiert, und das ist auch heute diskutiert worden.

Ich möchte nun zu den einzelnen Fragen kommen.

Zur Frage 1 – „Warum gibt es erst jetzt einen entsprechenden Vorschlag?“ –: Mit dem Universitätsgesetz 2002 haben die Universitäten die volle Selbständigkeit erhalten. Dazu gehört auch die Ausgestaltung der inneren Organisation. Die ist im heurigen Jahr erfolgt. Vor einer Anpassung des Hochschülerschaftsgesetzes war daher wirklich auch zu beachten, in welcher Weise die Universitäten die Möglichkeiten der einzelnen Orga­nisationsausgestaltungen nutzen.

Zur Frage 2. – Soll ich die Fragen immer vorlesen, Herr Vorsitzender? (Vizepräsident Mag. Pehm verneint.) Ist nicht notwendig. Danke schön.

Zur Frage 2: Es kann keinesfalls die Rede davon sein, dass die gesetzliche Anpas­sung nicht rechtzeitig durchgeführt wird. Die Anpassung an die neue Situation auf Grund des Universitätsgesetzes 2002 erfolgt rechtzeitig vor der nächsten Hochschüler­schaftswahl, die im Mai 2005 stattfindet. Dies wurde auch bei einem Treffen zwischen den Vorsitzenden der Bundesvertretung, Sektionschef Höllinger und mir am 1.10.2003 festgestellt.

Zur Frage 3: Wie Sie wissen, haben gemäß Verfassung und Geschäftsordnung fünf Abgeordnete zum Nationalrat das Recht, Gesetzesanträge einzubringen. Und in die­sem Fall haben die Abgeordneten des Nationalrates davon Gebrauch gemacht. Es wird immer wieder bemängelt, dass die Nationalratsabgeordneten nicht eigenständig Gesetzesvorlagen einbringen. Es ist auch nicht meine Sache und nicht Sache der Vollziehung, dies zu beurteilen.

Nachdem die Vorlage im Parlament liegt, ist eine Regierungsvorlage nicht mehr notwendig. Nachdem es also einen Initiativantrag im Parlament gibt, ist es nicht not­wendig, eine Regierungsvorlage zu machen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) Der Verhandlungsort ist jetzt der Wissenschaftsausschuss im Parlament.

Mit dem Ziel des Initiativantrages, nämlich der Anpassung an das UG 2002 und der Stärkung der einzelnen Vertretungen vor Ort identifiziere ich mich. Das sage ich auch ganz klar.

Zur Frage 4: Der Dialog mit Studierendenvertretern ist für mich selbstverständlich. Die Studierendenvertreter wurden am 16. September 2004 eingeladen, ihre Vorschläge zur allfälligen Anpassung des Hochschülerschaftsgesetzes zu übermitteln. Insgesamt 20 haben Gebrauch davon gemacht. Von einem informellen Stellungnahmeverfahren zum


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