Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 123

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Initiativantrag kann keine Rede sein, da zum Zeitpunkt der Einladung an die Stu­dierendenvertreter, am 16. September, noch nicht klar war, dass ein Initiativantrag eingebracht wird. Dieser wurde von den Abgeordneten am 10. November 2004 einge­bracht. Es ist daher gar nicht möglich, dass Initiativanträge seitens des Ressorts einem informellen Stellungnahmeverfahren unterzogen werden.

Bei Gesetzesvorlagen des Ressorts wird ein Begutachtungsverfahren durchgeführt. Bei Initiativanträgen des Nationalrates ist ein solches Begutachtungsverfahren nicht vorgesehen.

Zur Frage 5: Soweit mir bekannt ist – Sie haben das ja auch mehrfach erwähnt –, ist eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet, und alle Studierendenvertreter und -vertre­terinnen sind eingeladen, ihre Stellungnahmen abzugeben. Und sie haben sie abge­geben, und zwar in reichlichem Ausmaß! Diese E-Mail-Adresse wurde in großem Maße auch von Studierenden in Anspruch genommen.

Diese Stellungnahmen liegen daher im Parlament auf. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist nicht Adressat dieser Stellungnahmen.

Im Wissenschaftsausschuss wird das Gesetz am 2. Dezember behandelt, und dort gibt es wie bei jeder Gesetzesänderung die Möglichkeit eines Abänderungsantrages.

Die Fragen 6, 7 und 8 fasse ich zusammen: Ich stelle noch einmal fest, Adressat der Stellungnahmen ist der Wissenschaftsausschuss, und ich gehe davon aus, dass alle Stellungnahmen von den Abgeordneten ernst genommen werden. Darüber hinaus haben sich die Wissenschaftssprecherinnen und -sprecher aller Fraktionen darauf ge­einigt, dass im Rahmen des nächsten Wissenschaftsausschusses ein Hearing mit den Vertretern der Studierenden stattfindet.

Zur Frage 9: Ich stelle noch einmal fest, dass mir der regelmäßige Kontakt mit den Studierenden wichtig ist. Es gibt deshalb einen monatlichen Jour fixe zwischen dem Leiter der Hochschulsektion im Bildungsministerium und dem Vorsitzendenteam, und zwar der offiziellen Vertretung der Hochschülerschaft, den offiziell gewählten Vertre­tern und Vertreterinnen. Die Tagesordnungspunkte werden immer vom Vorsitzteam der Hochschülerschaft vorgegeben.

Derartige Termine im Bundesministerium mit der offiziellen Vertretung, wo die Tagesordnungspunkte von der offiziellen Vertretung vorgegeben wurden, waren: der 15. März 2004 um 13 Uhr, der 19. April 2004 um 13 Uhr, der 4. Mai 2004 um 11 Uhr, der 15. Juni 2004 um 16 Uhr, der 13. Juli 2004 um 10 Uhr (Bundesrat Konecny: Und da haben Sie über die Novellierung des Hochschülerschaftsgesetzes gesprochen?), der 6. September 2004 um 15 Uhr, der 16. September 2004 um 11 Uhr, der 7. Oktober 2004 um 11 Uhr, und am 29. November 2004 um 9 Uhr ist der nächste Jour fixe, wo die Hochschülerschaftsvertreter die Themen bestimmen. Die offizielle Vertretung der Hochschülerschaft nennt im vorhinein die Themen, die man dort besprechen will.

Ich möchte auch noch feststellen, dass ich am 1.10.2003 mit dem damaligen Vorsit­zendenteam Fuchs und Schallmeiner in meinem Büro eine intensive Besprechung hatte, in der auch über das Hochschülerschaftsgesetz gesprochen wurde.

Zur Frage 10: Wie bereits mehrfach gesagt, handelt es sich um einen Initiativantrag von Abgeordneten. Ich stelle allerdings klar, dass das passive Wahlrecht für Ausländer aus dem EU- und EWR-Raum bereits jetzt besteht.

Zur Frage 11: Dieser Vorschlag der Umbenennung in HochschülerInnenschaft wurde heute bei der Diskussion auch eingebracht. Es wird jetzt von den Wissen­schaftssprechern beraten, ob diese Änderung vorgenommen werden soll.

 


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