gegangen ist, als das jetzt im Universitätsgesetz der Fall ist. Mich können Sie überhaupt nicht als mitbestimmungsfeindlich etikettieren.
Zum anderen: Ich bin nicht als Ordinarius auf die Welt gekommen. Ich bilde mir auch gar nicht ein, nur auf Grund meiner Leistungen – ich hoffe, dass das am Rande auch eine Rolle gespielt hat; Parteipolitik schon überhaupt nicht, denn ich habe damals keiner Partei angehört, jedenfalls keiner der damaligen Ressortchefs –, Ordinarius geworden zu sein. Als ich als Assistent eingetreten bin – es ist leider eine Altersfrage, dass das schon so lange zurückliegt –, war die Mitbestimmung überhaupt nicht vorhanden. Da habe ich noch wirklich eine Ordinarienuniversität erlebt, die ich so wirklich auch nicht vertreten würde und nicht mehr zurückholen möchte.
Ich habe dann das UOG 1975 erlebt und war viele Jahre Assistentenvertreter und, nebenbei bemerkt, auch sehr lange in der Personalvertretung, im Dienststellenausschuss. Ich wäre fast einmal Ehrenmitglied der GAKU geworden, weil ich mich in der Personalvertretung natürlich klarerweise – ich bilde mir nichts darauf ein, aber es war offenbar anderes von mir erwartet – auch unbeschadet der Richtung, die mir egal war, sehr intensiv für Kollegen eingesetzt habe, und zwar in einer Weise, die für mich sogar, sagen wir, karriereverzögernd war, nicht -schädigend, sonst hätte ich es nicht doch noch geschafft. – Das dazu.
Im Rahmen der Mitbestimmung war ich ein durchaus sehr aktiver Assistentenvertreter. Ich habe von den Möglichkeiten der damaligen Mitbestimmung Gebrauch gemacht, trotzdem noch, wie ich hoffe, irgendwo bei der Sache bleibend, aber natürlich im Rahmen der Interessen der in dieser Gruppe von mir zu Vertretenden. Auch das haben mir viele, bis zu meinem eigenen Chef, schwer verübelt. – Das sei auch nur am Rande erwähnt.
Es ist daher nicht so, dass ich dann, als ich später Professor wurde – ich bin nicht dieser Typ –, plötzlich um 180 Grad umgeschwenkt bin und gesagt habe: Na ja, als Assistentenvertreter war klar, da habe ich mich dort profiliert, jetzt bin ich Professor, jetzt schaut die Welt natürlich ganz anders aus! Natürlich ist sie nicht ganz dieselbe situativ, aber ich habe das nicht vergessen. Ich habe auch jetzt im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten der Mitwirkung an diesem Universitätsgesetz nicht gegen Mitbestimmung an sich agiert. Ich muss Ihnen aber leider schon eines sagen, und das habe ich nicht erst in der Zeit meiner Professorentätigkeit erlebt: Ich habe schon erlebt, wie auch die Mitbestimmung dort missbraucht wurde, und zwar in einer Weise, die unter Berücksichtigung durchaus sogar fast schon parteipolitischer Erwägungen bei Personalentscheidungen ausgeübt wurde, und ich nehme da wenige Seiten aus, möchte ich dazusagen, damit Sie nicht glauben, dass ich das jetzt einseitig zuordnen will.
Ich habe auch Unsachlichkeit unter dem
falschen Titel der Kollegialität erlebt, sodass es dann schon so weit war (Bundesrätin Konrad: Würden Sie behaupten, dass Einzelpersonen immer die
richtige Entscheidung treffen?), dass man an meiner Fakultät, sachlich
betrachtet, teilweise fast schon von einem Selbstbedienungsladen sprechen
musste. Manche haben es als „Verein auf Gegenseitigkeit“ bezeichnet. (Bundesrat Reisenberger: Der Lebenslauf des Professor Böhm! Eigentlich eine Themaverfehlung!)
Ich möchte schon noch hinzufügen: Bei
diesem frühen Alternativentwurf, an dem ich als junger Assistent beteiligt war,
waren wir sehr wohl für Mitbestimmung, vor allem in Studienangelegenheiten für
eine sehr, sehr weitgehende. Nach unserer damaligen Vorstellung – ich kann
es jetzt nur plakativ und schlagwortartig umschreiben, entschuldigen Sie
das! – haben wir dafür die folgende Leitformel gefunden:
funktionsorientierte, nach Qualifikation abgestufte Mitbestimmung.
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