Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 134

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Damit will ich sagen, dass Studierende im Bereich der Studien – ob sie allein bestim­men sollen, was alles Gegenstand des Studienrechtes ist, ist eine andere Frage – selbstverständlich beurteilen können, was für sie sinnvoll ist, wie sie Lehrveranstaltun­gen empfinden, ob da didaktisch auf sie eingegangen wird, das ist völlig klar!

Es schaut natürlich, je nachdem, um welchen Bereich es geht, bei der Frage der Be­urteilung der Habilitationswürdigkeit einer hochwissenschaftlichen Schrift wohl ganz anders aus. (Bundesrätin Konrad: Didaktische Fähigkeiten können Studierende schon beurteilen!) Ich will das jetzt nicht ganz auf einer Ebene sehen mit der Frage der Beru­fung, da sich die Berufung von Professoren zwar auch vorrangig, aber sicherlich nicht allein an wissenschaftlichen Qualifikationen orientiert, da spielen auch andere, etwa didaktische Qualitäten, Führungseigenschaften, wie man mit anderen Menschen – nicht nur Hörern, sondern auch Mitarbeitern – umgeht, eine Rolle, was wiederum die Studierenden, und noch mehr der Mittelbau, sehr gut beurteilen können.

Man müsste wahrscheinlich noch weiter differenzieren. In den Naturwissenschaften etwa, in experimentellen Fächern, wirken die Betreffenden im Dissertationsstudium bereits an wissenschaftlichen Projekten mit. Manchmal geben die Projektleiter vielleicht sogar nur die Versuchsanordnung vor und schreiben dann vielleicht ihren Namen dar­unter. – Ich weiß, dass es auch solche Fälle gibt.

Jedenfalls aber bin ich grundsätzlich der Meinung – und von dieser Forderung würde ich nicht abgehen –, dass jenes Maß an Qualifikation vorausgesetzt werden kann, das zur Beurteilung steht.

Wenn Sie internationale Vergleiche anstellen, dann muss man schon dazusagen: Natürlich fällt es auf – auch in anderen Ländern –, wenn wieder hinter einen Stand, der einmal von einem Gesetz erzielt war, zurückgegangen wird. Aber trotzdem ist das schon sehr doppelbödig, denn man muss sich fragen: Wie schaut es denn in diesen Ländern, auch in der von mir in der Tat geschätzten Schweiz, aus? Das konnte mir kein Studentenvertreter in all diesen Diskussionen widerlegen. Wir haben europa-, ja weltweit kein vergleichbares Maß an Mitbestimmung. (Bundesrätin Konrad: Ist das nicht schön?) Das ist jederzeit belegbar! Diese 25 Prozent, die wir durchgängig haben – zeigen Sie mir ein anderes Land, das so etwas hat! Deutschland jedenfalls hat das ganz gewiss nicht, aber es ist ja auch nur eines von vielen Vergleichsmodellen.

Obwohl ich nicht glaube, dass all das ganz neben der Sache war, weil es ja auch angesprochen wurde, werde ich jetzt versuchen, auf das Thema im engeren Sinn näher einzugehen.

Diese vorliegende Dringliche Anfrage gibt aus meiner Sicht schon Anlass – ich möchte nur auf einiges eingehen, weil ich nicht alles problematisieren will; ich akzeptiere wie Kollege Schnider das Anliegen –, zumindest einige, nach unserer Ansicht unrichtige Behauptungen zu erwidern.

Vor allem möchte ich – und das sehe ich genauso wie Kollege Schnider; wir haben das überhaupt nicht abgesprochen; ich habe gar nicht gewusst, was er in das Zentrum seiner Überlegungen rücken wird, würde es aber auch so nennen und habe es auch so in meinem Konzept – primär der Unterstellung entgegentreten, dass es die kritische Haltung der ÖH sei, die dazu führe, dass diese Institution der Bundesregierung „ein Dorn im Auge“ sei, wie das formuliert wird.

Richtig ist allerdings, dass meine Fraktion der Österreichischen Hochschülerschaft tat­sächlich die Legitimation dafür abspricht – aber nicht erst heute! –, laufend zu jeglichen politischen Themen Stellungnahmen abzugeben, die in keinerlei Zusammenhang mit den Hochschulen und den Interessen der Studierenden stehen. Ein allgemeinpoliti-


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