Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 163

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Als nächsten Schritt habe ich beim Vertriebsleiter für Niederösterreich, bei Herrn Alten­burger, angerufen und gefragt, was da los ist, dass es Behauptungen der SPÖ gibt, die aus sicherer Quelle seien, dass das Postamt zugesperrt wird. – Er sagte darauf, dass es keine Liste gibt.

Ich habe es dann noch einmal versucht, denn am nächsten Tag ist in der Zeitung gestanden, dass meine Gemeinde auch dabei ist. Daher habe ich noch einmal probiert, Kontakt herzustellen. Es ist mir wieder gelungen, mit Herrn Altenburger zu sprechen. Eine konkrete Auskunft bekam ich jedoch wieder nicht. Es wurde mir nur mitgeteilt: Sollte es irgendwelche Angelegenheiten Ihre Gemeinde betreffend geben, dann wer­den Sie rechtzeitig informiert. Wir sind gerade dabei, die Bediensteten zu informieren.

Wenn allerdings die Bediensteten informiert werden – und das ist offensichtlich da und dort schon der Fall gewesen –, dann ist in manchen Bereichen natürlich auch die Katze aus dem Sack, aber in manchen Bereichen wird darüber eben nicht gesprochen. – Das ist derzeit das Problem, das besteht.

Vereinzelt gibt es da und dort auch Vereinbarungen über Gesprächstermine mit Bürgermeistern. Ich werde mich jetzt natürlich bei der Post nicht noch dreimal rühren, denn sonst könnten die dort unter Umständen den Eindruck haben, ich selbst möchte, dass das Postamt zugesperrt wird. Man befindet sich also in einem gewissen Dilem­ma. – Ich halte diese Vorgangsweise der Post natürlich auch nicht für in Ordnung.

Was will die Bevölkerung? Was wollen die Bürgermeister? Was wollen die Gemein­den? – Sie wollen erstens, dass es keinesfalls eine Entscheidung über die Köpfe der Bevölkerung der Gemeinden hinweg gibt, und sie wollen zweitens, dass es keine Nacht-und-Nebel-Aktion in diesem Zusammenhang gibt, denn dazu ist das Thema ganz einfach zu wichtig. Drittens – und das ist das Entscheidende! – möchte die Bevölkerung eine Versorgungssicherheit hinsichtlich der Postdienstleistungen, und das klarerweise ohne Qualitätsverlust. Der Service muss ganz einfach für die Bürger aufrechterhalten bleiben!

Wenn es dort und da Probleme gibt, dann ist es eben notwendig, gemeinsam mit den Bürgermeistern und den Gemeinden offen darüber zu reden und Lösungen zu suchen. Eine Forderung, die ich hier in diesem Zusammenhang auch erwähnen möchte, ist, dass die Universaldienstverordnung von der Post AG auch auf Punkt und Beistrich ein­gehalten wird, und wir Bürgermeister werden – falls wir betroffen sind – natürlich darauf drängen und genau schauen, ob alles, was darin steht, auch eingehalten wird.

In dieser Verordnung ist einiges klar geregelt – der Herr Staatssekretär hat das schon ausgeführt –:

„Zweck dieser Verordnung ist es, eine den Bedürfnissen der Kunden entsprechende, qualitativ hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung mit den im Rahmen des Universaldienstes zu erbringenden Postdienstleistungen zu ge­währleisten.“

Dazu gibt es auch eine entsprechende Bestimmung in dieser Verordnung:

„Der Universaldienstbetreiber ist verpflichtet, eine ausreichende, flächendeckende Ver­sorgung mit Post-Geschäftsstellen sicherzustellen.“ (Bundesrat Schimböck: Das ist schwammig formuliert!)

Auch eventuelle Schließungen sind genau geregelt, es ist festgelegt, nach welchem Procedere das durchzuführen ist:

„Ein Postamt darf nur geschlossen werden, wenn“ 1. „die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ... ist.“

 


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