Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 164

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Die mangelnde Kundennachfrage darf also nicht saisonal bedingt sein, sondern muss dauerhaft ausgeschlossen sein. Vorher ist mit den Gemeinden entsprechender Kontakt aufzunehmen, und es ist hier auch klar und deutlich vermerkt, dass der Universal­dienstbetreiber „konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unter­breiten“ hat – das steht ganz klar in dieser Vorordnung – und dass eventuell alternative Lösungen gemeinsam mit den Gemeinden zu erarbeiten sind.

Weiters ist auch geregelt, welche Kriterien einzuhalten sind. Die Bestimmung lautet, dass in den Post-Geschäftsstellen auf jeden Fall sicherzustellen ist, dass an Werk­tagen von Montag bis Freitag entsprechende Öffnungszeiten vorgesehen werden, dass die wöchentliche Öffnungszeit zumindest 20 Stunden betragen muss und dass „in allen Post-Geschäftsstellen“ „alle Dienstleistungen anzubieten“ sind, „welche die Kunden in die Lage versetzen, den Universaldienst in Anspruch zu nehmen“, wozu vor allem auch der Verkauf von Briefmarken gehört. (Vizepräsident Weiss übernimmt wieder den Vorsitz.)

In dieser Verordnung ist im zweiten Abschnitt aber auch die Qualität dieser Universal­dienstleistungen geregelt und festgehalten, dass der Bürger auch damit verbundene Rechte hat:

„Brief- und Paketsendungen sind an die in der Anschrift genannte Wohn- und Geschäftsadresse zuzustellen, ...“, „Brief- und Paketsendungen sind von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertag, täglich zuzustellen, ...“

All das ist klar geregelt, und wir werden natürlich darauf achten, dass diese Verord­nung auch eingehalten wird. Ich denke, dass mit der Verordnung von der Regierung natürlich eine gewisse Verantwortung für die Bürger wahrgenommen wurde.

Betreffend die Situation in Niederösterreich möchte ich hier auch ein klares Wort sagen: Ich glaube, vor zwei Jahren wurden in Niederösterreich genug Postfilialen zuge­sperrt. Es waren damals rund 220 Geschäftsstellen. Niederösterreich war also sicher­lich am meisten davon betroffen. Und leider gibt es nur 35 Post-Partner. Allerdings muss man sagen, dass die Arbeit dieser Post-Partner auch extrem gut funktioniert, und daher halte ich den Vorwurf, den Kollege Schimböck – ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, er war es – hier gebracht hat, eigentlich für ungeheuerlich! (Bundesrat Schim­böck: Es haben sich nur 18 gefunden! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich möchte nur sagen: Ich empfinde Ihren Vorwurf, lieber Herr Kollege, dass die Post-Partner das Amtsgeheimnis missachten, als ungeheuerlich! Es gibt in unserem Bezirk einige verschiedene Post-Partner, die diese Aufgabe wahrnehmen, etwa die Gemein­den oder auch die Greißler, die von Ihnen angesprochen wurden. Wenn Sie diese aber hier pauschal des Amtsmissbrauchs bezichtigen, dann ist das wirklich ungeheuerlich! Das haben Sie hier gesagt! (Zwischenruf des Bundesrates Schimböck.)

Um noch zur Situation in Niederösterreich zurückzukommen: Die Post hat vor zwei Jahren versichert, dass die Struktur mit diesen 220 Schließungen passt. Daher fordere ich jetzt natürlich ein, dass das Versprechen der Post – zumindest einmal betreffend Niederösterreich – auch entsprechend eingehalten wird und dass die Filialen kosten­günstig geführt werden. (Zwischenruf des Bundesrates Kraml.)

Nun aber zum Zweiten, zur politischen Dimension im Hinblick auf die Versorgungssi­cherheit im ländlichen Raum. Der ländliche Raum ist schon ein paar Mal angesprochen worden, und ich glaube, dass das insgesamt auch etwas mit dem Stellenwert des länd­lichen Raumes bei den Bundesrätinnen und Bundesräten hier und bei den Parteien zu tun hat. Es geht ganz einfach um die Verantwortung für den ländlichen Raum, und diese Verantwortung ist für mich eine umfassendere Verantwortung. Da geht es nicht nur um die Post.

 


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