Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 167

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Bundesrat Wolfgang Schimböck (fortsetzend): Ich stelle Ihnen das Papier gerne zur Verfügung, und ich verlange, dass Sie diese Behauptung hier zurücknehmen. Das ist im Protokoll nach...

19.36

 


Vizepräsident Jürgen Weiss (das Glockenzeichen gebend): Herr Kollege Schimböck! Das war jetzt keine tatsächliche Berichtigung, sondern eine zweite Wortmeldung.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum.

 


19.37

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte zunächst auch eine kleine Berichtigung vornehmen.

Sie haben vorhin zu Frau Kollegin Lichtenecker gesagt, dass es seit den fünfziger Jahren eigentlich keine Briefe mehr gibt, sondern nur mehr E‑Mails. – Meines Wissens ist das Medium E‑Mail in den neunziger Jahren in unsere Gesellschaft vorgedrungen. Sie haben jedoch gesagt, dass man in den fünfziger Jahren Briefe geschrieben hat, aber seither von E‑Mails redet. (Staatssekretär Mag. Kukacka: Ich habe gesagt: ... Postleistungen wie in den fünfziger Jahren!)

Sie haben gesagt: In den fünfziger Jahren hat man Briefe geschrieben. – Es stimmt auch, dass man in den fünfziger Jahren Briefe geschrieben hat. Was hingegen sicher­lich nicht stimmt, ist, dass es seither nur mehr Kommunikation per E‑Mails gibt. So gibt es zum Beispiel auf dem Land noch sehr viele Gegenden, in denen es noch kein Breitband-Internet gibt. (Zwischenruf des Bundesrates Weilharter.) Bitte? Ich bin nicht weit weg!

Auf dem Land gibt es viele Gemeinden, in denen es noch kein Breitband-Internet und wenig E-Mail-Verkehr gibt, und auch für ältere Personen sind E-Mails nicht unbedingt das wichtigste Kommunikationsmittel, das verwendet wird.

Ich möchte noch einmal zurückkommen zu Frau Minister Forstinger, die gewisser­maßen als Kurzzeitministerin in die Geschichte eingegangen ist, unter anderem im Zusammenhang mit ihren Beratungskosten, die damals im Gespräch waren. Offenbar geht sie jetzt mit dieser Verordnung, um welche es heute geht, noch einmal in die Geschichte ein.

Im Nationalrat hat meine Kollegin diese Verordnung Wischiwaschi-Verordnung ge­nannt. Ich habe mir die Verordnung angesehen, und jetzt weiß ich, warum:

Ziel dieser Verordnung ist es, „eine den Bedürfnissen der Kunden entsprechende, qua­litativ hochwertige, flächendeckende und allgemein erschwingliche Versorgung mit ... Postdienstleistungen zu gewährleisten“. – Darüber sind wir uns offenbar alle einig, die Post AG ist aber anscheinend der Meinung, dass es trotz dieser Verordnung möglich ist, 400 Postämter zu schließen. – In diesem Fall erfüllt eine Verordnung ihren Sinn und Zweck nicht und wäre meiner Meinung nach dringend zu überarbeiten.

Dass die Post AG als wirtschaftliches Unternehmen gewinnorientiert ist, halte ich nicht für verwerflich. Der Eigentümer der Post AG ist aber doch wohl der Bund beziehungs­weise die ÖIAG, die Dividenden der Post AG gehen auch an den Bund, und der Bund ist ständig bereit, Sonderdividenden der Post AG entgegenzunehmen. Andererseits wird jetzt aber behauptet, die Post dürfe keine Postämter schließen, das wolle man nicht – andererseits will man aber Dividenden. Die Post soll unbedingt gute Geschäfte machen, man will Dividenden, aber man will nicht, dass die Post gleichzeitig Postämter schließt.

 


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