Bundesrat Stenographisches Protokoll 715. Sitzung / Seite 191

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mehr alle Argumente wiederholen. Vielleicht nur noch den Hinweis, dass es schon damals zwei unterschiedliche Rechtspositionen gegeben hat, der damalige Minister – es war nicht Minister Platter – hat sich für eine Meinung entschieden, hat die andere negiert, nur hat beim Verfassungsgerichtshof die andere gewonnen. Es gab also schon von Anfang an diese Bedenken, aber über diese Bedenken hat man sich sehr, sehr großzügig hinweggesetzt. Nun wird wieder probiert, ob es hält. Ich vermute, dass auch der Rechtsschutzbeauftragte des Sicherheitspolizeigesetzes sowie auch der beim Strafprozess irgendwann in nächster Zeit ein ähnliches Schicksal erleben werden.

Es gibt aber noch einen zweiten Ablehnungsgrund, nämlich die 24 Stunden Militärhaft. Ich denke nicht, dass es notwendig ist, im Rahmen des Militärbefugnisgesetzes der­maßen großzügig zu sein und eine Anhaltung in militärpolizeilichem Gewahrsam von 24 Stunden zu ermöglichen. Es gibt genug ordentliche polizeiliche Maßnahmen, als dass man solch außerordentliche Maßnahmen benötigen würde. 24 Stunden in Militär­gewahrsam festgehalten zu werden, das scheint mir in einem funktionierenden Staat wie Österreich einfach zu lange. Das könnte man auf jeden Fall verknappen.

In diesem Sinne werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen, und hoffen, dass ... (Bun­desrat Mag. Gudenus: Sehr schade!) – Herr Kollege, haben Sie es noch immer nicht verstanden? Es geht um ein Grundprinzip, einen weisungsfreien Rechtsschutz­beauftragten! Das ist nicht so wie bei einem Stück Salami – darf es ein halbes oder ein ganzes Stück sein? –, sondern das ist ein Grundprinzip. Was Sie wollen, ist offen­sichtlich ein weisungsgebundener Beamter. (Bundesrat Dr. Böhm: Wir hätten eine verfassungsgebende Mehrheit gebraucht!) Ja, aber die kriegt man doch nicht geschenkt, Herr Kollege Böhm, man kann nicht einfach nur schenken. Nein, es geht um Vorstellungen, und es handelt sich um die Frage, wohin ich die Verfassungsbestim­mung setze, damit es wirklich ein Weisungsungebundener wird. Wer ist Chef in dieser Sache? Die edelste Lösung wäre, dass es ein Kontrollinstrument des Parlaments ist. Das ist der grundsätzliche Unterschied. Es ist nicht immer Weihnachten, wir haben jetzt noch November, und so bekommt man es eben nicht. Schade, schade, schade! – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

21.18

 


Vizepräsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Platter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


21.18

Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte diese Sitzung nicht zu lange verzö­gern, aber mir erscheint es doch als sehr wesentlich, hier einige Argumente vorzutra­gen.

Das Militärbefugnisgesetz 2001 war eine ganz wichtige gesetzliche Maßnahme, und ich bin froh darüber, dass gesetzliche Regelungen für bestimmte Teilbereiche und Teil­aufgaben der militärischen Landesverteidigung geschaffen worden sind, darüber hin­aus aber auch über alle Befugnisse, die Befugnisermächtigungen, aber auch über den Rechtsschutz. Klar ist, dass der Großteil dieses Gesetzes vom Verfassungsgerichtshof gutgeheißen wurde. Einige Regelungen müssen nun jedoch modifiziert werden. Mir als Verteidigungsminister war es besonders wichtig, dass wir den Intentionen des Verfas­sungsgerichtshofes zu 100 Prozent folgen.

Erster Kritikpunkt war die Festnahme ohne Tatverdacht. Wir haben gesetzlich geregelt, dass eine Festnahme nur noch mit Tatverdacht durchgeführt werden kann. Wir haben die Auflage also zu 100 Prozent umgesetzt.

 


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