BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 12

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Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Tut es vielfach, Herr Bundesrat, allerdings im Rahmen seiner Möglichkeiten. Das heißt, die Dinge sollen und müssen auf den Arbeitsmarkt beschränkt bleiben.

Das AMS leistet in bestimmten Fällen die so genannte Kinderbetreuungsbeihilfe. In diesem Jahr erhielten 5 270 Personen, im Wesentlichen Frauen, eine Kinderbetreu­ungsbeihilfe – das ist der Stand von Ende November 2004. Es werden auch private Kinderbetreuungseinrichtungen gefördert. Das AMS bemüht sich auch sehr stark um WiedereinsteigerInnen – da ist das „i“ fast immer kleingeschrieben.

Ich darf anführen, dass es zum Beispiel ein Programm gibt, um arbeitslose Menschen, aber auch WiedereinsteigerInnen speziell für Pflegeberufe zu qualifizieren – ein recht erfolgreich verlaufendes Programm. Seit zwei Jahren hat das AMS hier knapp 5 000 arbeitslose Menschen und WiedereinsteigerInnen für Pflegeberufe qualifiziert, hier Männern und Frauen neue berufliche Möglichkeiten gegeben.

Zwei Fliegen mit einer Klappe, denn auf einer Seite ist es ein gesamtwirtschaftliches österreichisches Interesse, Menschen für Pflegeberufe zu interessieren und zu qualifi­zieren, und auf der anderen Seite ist es natürlich auch klug, arbeitslos gewordene Menschen oder WiedereinsteigerInnen für mehr und bessere berufliche Chancen zu qualifizieren.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Konrad, bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Herr Bundesminister! Inwieweit wurden die Mittel für unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung in den Jahren 2000 bis 2004 nachweislich nach Genderaspekten eingesetzt, und wie wurden die entsprechenden Richtlinien festgesetzt?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ich schließe an das an, was ich schon vor einigen Minuten gesagt habe: Die Arbeitsmarktförderung insgesamt, natürlich auch die unternehmensbezogene, bemüht sich sehr, die Quali­fizierung von Frauen in den Vordergrund zu stellen. Allerdings stellt die unternehmens­bezogene Arbeitsmarktförderung speziell auf Neuinvestitionen, Großinvestitionen ab, beispielsweise wenn mit bestimmten Maßnahmen, Investitionsmaßnahmen, am Standort X 100 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, am Standort Y 380 neue Ar­beitsplätze oder auch einmal 1 000 Arbeitsplätze. Wir bemühen uns insbesondere um diese Projekte, und dies, wie ich glaube, auch sehr erfolgreich.

Ich gehe einmal davon aus, ohne Ihnen jetzt genaue statistische Daten geben zu können, dass vor Ort auf Grund der gegebenen Industriestruktur, Betriebsstruktur nicht in jedem Einzelfall darauf abgestellt werden kann, dass überwiegend Frauen­arbeits­plätze mit solchen Mitteln gefördert werden.

Ich habe jetzt keine Zahlen vor mir, ich habe diese auch in den letzten Monaten nirgendwo gesehen, aber ich werde mich bemühen, Ihnen schriftlich eine Analyse zukommen zu lassen, inwieweit die mit unternehmensbezogener Arbeitsmarktförde­rung geschaffenen Arbeitsplätze Frauen zugute gekommen sind und inwieweit Gender Mainstreaming nicht nur theoretisch angeführt wird, sondern in der Praxis auch erreicht wurde.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Wir kommen zur 3. Anfrage, die Herr Bundesrat Weilharter stellt. Ich bitte um die Verlesung.

 


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