BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 13

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Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundesminister! Meine Frage an Sie:

1389/M-BR/2004

„Wie hat sich die Höhe der Einnahmen der Arbeiterkammer aus den AK-Beiträgen in den letzten Jahren entwickelt?“

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat! (Zwischenruf des Bundesrates Gruber.) Die Entwicklung sieht wie folgt aus: Nach unseren Daten beliefen sich die Einnahmen im Jahr 1996 auf 221 Millionen €, stiegen dann bis zum Jahr 2000 auf knapp 250 Millionen €, lagen im Jahr 2003 bei 270 Millionen € und werden im Jahr 2004 bei zirka 280 Millionen € liegen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesrat, wünschen Sie eine Zusatz­frage? – Bitte.

 


Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundesminister! In welcher Höhe liegt die Summe der Beträge, die der Arbeiterkammer in den letzten Jahren entsprechend der jeweils gültigen Aufwandersatzverordnung überwiesen wur­den?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat! Die Einnahmen der einzelnen Arbeiterkammern aus dem pauschalierten Aufwander­satz, der gemäß Aufwandersatzgesetz einer gesetzlichen Interessenvertretung oder einer freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung in Rechtsstreitigkeiten in Arbeitsrechtssachen gebührt, werden in den Rechnungsabschlüssen nicht gesondert ausgewiesen, sodass ich hier zur vorliegenden Frage auf Basis der mir vorliegenden Unterlagen leider keine Auskunft geben kann. Diese Zahl könnte nur von der Arbeiter­kammer oder den Arbeiterkammern selbst erhoben und herausgerechnet werden; es wäre mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden. Aber, wie gesagt, da muss ich Ihnen sagen: Das haben wir nicht, das können wir nicht – das können nur die Arbeiterkammern machen.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Nächste Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Kerschbaum, bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Als nach § 91 Arbeiterkammergesetz zuständiges Aufsichtsorgan können Sie uns ganz sicher mitteilen, wie viele Rechtsauskünfte und Beratungsgespräche die Arbeiterkammer im Jahr 2003 erteilt beziehungsweise durchgeführt hat, welche Höhe an ArbeitnehmerInnen zustehenden Geldern die Arbeiterkammer für ihre Mitglieder erstritten hat und in wie vielen Bundesgesetze betreffenden Fällen die Arbeiterkammer an Begutachtungsverfahren teilgenommen hat?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ich verfüge über kein derart ausgeprägtes Gedächtnis, um jetzt die von der AK immer wieder publizier­ten Zahlen im Kopf zu haben. Ich weiß, in einer Vielzahl von Fällen sind Gelder erstritten worden, es handelt sich um erhebliche Summen. (Bundesrat Reisenberger: Das glaube ich! – Rufe bei der SPÖ: In der Tat!) Ich kann nur einmal mehr, Frau Bundesrätin, darauf verweisen, dass ich Ihnen die zahlenmäßig genaue Antwort nach­reichen werde; ich weiß die Zahlen jetzt nicht.

 


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