BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 18

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Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Das ist genau die Geschichte, die ich schon angesprochen habe: Diese Sondermittel für die Inter­nationalisierungsoffensive sind auf die Budgetjahre 2005 und 2006 jeweils in der Höhe von 12,5 Millionen € aufgeteilt. Der Löwenanteil dieses optischen Minus rührt also daher, dass wir nicht von 25 auf 12,5 Millionen gekürzt, sondern diese Summe auf zwei Jahre verteilt haben.

Insgesamt kann ich Ihnen sagen, dass die Mittel für die mittelständische Wirtschaft einschließlich Haftungen zur Verfügung stehen, den Bedürfnissen entsprechen und im Jahr 2005 gegenüber dem Jahr 2004 nahezu unverändert bleiben. Ich betone „nahe­zu“, jedenfalls handelt es sich aber sicher nicht um die Dimension, die Sie hier angeführt haben, denn der Hauptgrund dafür ist, wie schon gesagt, die Umverteilung der Mittel für die Internationalisierungsoffensive.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Es ist ja gerade hier – wir sprechen von den Klein- und Mittelbetrieben – zu einer großen Ungleichheit gekommen: Durch die Reduzierung der Körperschaftsteuer kommt es zu einer Verschlechterung für kleine und mittlere Betriebe, die den Einkommensteuersatz haben. Denken Sie hier an Fördermaßnahmen, die gerade diesen Nachteil aus­gleichen?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Bundesrat! Ich bin gerade in diesen letzten Wochen in sehr viele kleine und mittlere Unter­nehmungen gekommen. Zum Ersten: Die allermeisten dieser KMUs sind als GesmbHs strukturiert. Es stimmt einfach nicht, dass, wie manchmal gesagt wird, mittelständische Unternehmungen nur Personengesellschaften wären, und nur die ganz, ganz Großen GesmbHs und AGs. Und als GesmbH kommen auch kleine und mittelständische Unternehmungen – die Kosten für die Etablierung einer GesmbH sind ja durchaus überschaubar – ab dem nächsten Jahr natürlich in den Genuss eines KöSt-Satzes von 25 Prozent, ein, wie Sie, Herr Bundesrat, wissen, besonders attraktiver Steuersatz, der international höchste und größte Beachtung findet.

Aber vergessen Sie auch nicht, dass schon seit 1.1.2004 bei Einzel- und Personen­gesellschaften der Steuersatz für den nicht entnommenen Gewinn – und dieser korrespondiert ja mit der Körperschaftsteuer, denn auch diese ist die Steuer auf den nicht entnommenen Unternehmensgewinn – deutlich reduziert wurde – bis zu einer Grenze von 100 000 € deutlich reduziert – und im Regelfall unter den 25 Prozent KöSt liegt.

Und jetzt sage ich Ihnen aus meiner früheren mittelständisch unternehmerischen Praxis: Sobald ich einen Unternehmensgewinn von 100 000 € optimal zu platzieren und zu versteuern habe, bin ich sehr schnell aus einer Personengesellschaft in einer GesmbH – unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Umgründungssteuer­ge­set­zes!

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.

Erste Zusatzfrage: Frau Bundesrätin Zwazl, bitte.

 


Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Minister! Welche Maßnah­men plant dein Ministerium zur Unterstützung bei Betriebsübernahmen?

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister, bitte.

 


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