BundesratStenographisches Protokoll716. Sitzung / Seite 21

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eine oder andere Schritt sogar noch zu gehen, aber wenn man den One-Stop-Shop verwirklichen, nämlich Österreichs Unternehmen sagen will: Wenn ihr eine Förderung, eine Beratung braucht, dann wendet euch an die Telefonnummer, an die Mailadresse, an die Faxadresse des aws, und dann läuft das!, dann braucht es dazu natürlich auch ein Unternehmen mit einer einigermaßen homogenen Unternehmenskultur. Nach dem, was ich, auch von Betriebsratsseite, höre, sind wir da jetzt aber ein schönes Stück weiter.

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Wir kommen zur 6. Anfrage. Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker, ich darf Sie um die Verlesung Ihrer Anfrage bitten.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Bundesminis­ter! Meine Frage lautet:

1394/M-BR/2004

„Welche Auswirkungen wird die Umsetzung der Bolkestein-Richtlinie auf die Wettbe­werbsfähigkeit der heimischen Dienstleistungsunternehmen im klein- beziehungsweise mittelständischen Bereich und auf den VerbraucherInnenschutz haben?“

 


Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Ich nehme an, Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker, dass Sie mit der Bolkestein-Richtlinie die Dienst­leistungsrichtlinie meinen. Kommissär Bolkestein ist ja nicht mehr im Amt, aber die Richtlinie ist nach wie vor Position der Kommission – und nicht nur der Kommission, sondern ich darf vorausschicken:

Erstens: Die Europäische Union hat mit der Einheitlichen Europäischen Akte vor etwa 15 Jahren den Binnenmarkt proklamiert. Dieser Binnenmarkt ist in Sachen Güter­exporte/Waren erreicht – plus-minus, aber er ist im Großen und Ganzen erreicht! Er ist in Sachen Finanzdienstleistungen/Dienstleistungen im Allgemeinen noch nicht erreicht.

Auf der anderen Seite besteht heute – je nach BIP-Berechnung und je nach Land unterschiedlich – das Bruttoinlandsprodukt, also die gesamte Wirtschaftskraft eines Landes, zu rund 65, 70 Prozent aus Dienstleistungen – die klassische Industrie, das klassische Gewerbe, die reine Erzeugung von Gütern ist wichtig, aber eben nur mehr ein Teil des Ganzen –, und in diesem Bereich ist, wie gesagt, der Binnenmarkt alles andere als verwirklicht.

Wim Kok, der frühere niederländische Ministerpräsident, zuvor noch Chef der nieder­ländischen Gewerkschaften, hat die Kok-Kommission, ein Team von insgesamt, sich selbst eingeschlossen, 13 – hoffentlich keine Unglückszahl! – europäischen Spitzen angeführt. Von dieser Kommission wurde der Kok-Bericht erstellt, der zuerst den Finanzministern, dann den Wettbewerbsministern und jetzt auch den europäischen Staats- und Regierungschefs vorgestellt und veröffentlicht wurde.

Im Übrigen hat auch – weil Frau Bundesrätin Bachner hier energisch den Kopf ge­schüttelt hat – Herr Präsident Verzetnitsch als einer dieser 13 an diesem Bericht mit­gearbeitet ... (Bundesrätin Bachner: Darum kann es keine Unglückszahl sein! Das habe ich mit meinem Kopfschütteln gemeint!) Wenige in Österreich wissen nämlich, dass Präsident Verzetnitsch über viele Jahre auch Präsident des Europäischen Ge­werkschaftsbundes war und sich dort sehr verdienstvoll betätigt hat.

Ich will mich hier jetzt nicht über den Kok-Bericht im Ganzen äußern – so wichtig er ist –, sondern sage nur: Die schwerpunktmäßigen Probleme Lissabon-Prozess, Wett­bewerbsfähigkeit Europas und die Frage des Abstands zu den Amerikanern sind nicht


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