Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf weiterblättern und Ihnen die Zugangspensionen in diesem Bereich ebenso nachvollziehbar machen. Für jene, die neu in Pension gehen, beträgt die Durchschnittspension für Frauen 891,43 € – also deutlich höher – und die Durchschnittspension für Männer 1 043,54 €. (Bundesrat Konecny: Und warum?)
Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht nimmt man auch einmal von Seiten der sozialdemokratischen Fraktion zur Kenntnis, dass die große Differenz zwischen Frauenpensionen und Männerpensionen tatsächlich eine „Errungenschaft“ der Vergangenheit ist, die heute noch deutlich herüberreicht (Bundesrat Konecny: Nein, es geht um andere Lebensverläufe, das wissen Sie sehr gut!) und die sich durch die neuen Lebensverläufe der Frauen und die neuen Beschäftigungsarten der Frauen deutlich abändert, Herr Professor! (Bundesrat Konecny: Herr Minister, das ist gegen besseres Wissen! Ich bitte Sie, die Wahrheit zu sagen!)
Sie werden hier nicht durch Zwischenrufe wegdiskutieren können, dass auch die Feststellung, dass die Frauen ausschließlich Teilzeitbeschäftigungen oder neue Beschäftigungsverhältnisse wie neue Selbständige und andere Beschäftigungsverhältnisse, atypische Beschäftigungsverhältnisse aufzuweisen haben, falsch ist. Wir haben eine Zunahme bei der Teilzeitbeschäftigung. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Konecny.) Herr Professor, wenn Sie lesen und somit die Aussagen der PisA-Studie widerlegen wollen, können Sie feststellen, dass sich das Verhältnis zwischen Männern und Frauen in der Teilzeitbeschäftigung nunmehr deutlich in Richtung Männer zu verlagern beginnt, sodass die Teilzeitbeschäftigung Männer und Frauen in gleichem oder in annähernd gleichem Ausmaß trifft wie noch etwa vor fünf Jahren, und dass darüber hinaus die Teilzeitbeschäftigung im Gesamtäquivalent der Beschäftigung der Frauen immer noch einen geringen Prozentsatz ausmacht; wir haben insgesamt knapp über 400 000 Teilzeitbeschäftigte und mehr als 1,2 Millionen Frauen, die in Beschäftigung sind.
Ich darf darauf hinweisen, dass es auch falsch ist, wenn Sie sagen, dass es keine neuen Beschäftigungsverhältnisse gibt. Allein im letzten Jahresabschnitt – wenn Sie sich bitte die jüngste Arbeitsmarktstatistik ansehen! – sind die Beschäftigungsverhältnisse von 3,1 Millionen Arbeitsplätze auf 3,248 Millionen angestiegen, also um knapp über 100 000 gesteigert worden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich meine daher, dass man auch hier wieder einmal das in Erinnerung bringen sollte, was ich auch über die Zeitungen zu einem Modell der Arbeiterkammer in Erinnerung gebracht habe, um der Bevölkerung zu signalisieren, dass die Berechnungen der Arbeiterkammer falsch sind.
Konkretes Beispiel: Eine Frau mit zwei Kindern, sechseinhalb Jahren Kindererziehungszeiten soll nach Vorstellungen der Arbeiterkammer einen Verlust von deutlich über 8 Prozent haben. Bei korrekter Berechnung im Hinblick auf die Rechtslage 2003 und die neue Rechtslage wird sich zeigen, dass der Verlust bei null liegt. – Ich halte daher derartige Berechnungen, wenn man die neuen Möglichkeiten in der Gegenberechnung – hier Korridorpension und dort andere Regelungen – außer Acht lässt oder bei den Valorisierungen die falschen Werte einsetzt, schlicht und einfach für falsch.
Bei dieser Meinung bleibe ich, und auch die Nachrechnungen im Auftrag des Parlaments anlässlich der Debatte über ein Volksbegehren haben ergeben, dass alle Zahlen deutlich unter jenen Zahlen liegen, die die Arbeiterkammer für das gleiche Rechenmodell errechnet hat. Sie haben zum Zweiten noch ergeben, dass pro futuro die höheren Valorisierungen für Kindererziehungszeiten von der Arbeiterkammer eindeutig
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